Die 185 landesweit in Baden-Württemberg verteilten Geodäti-sche Grundnetzpunkte (GGP) sichern den geodätischen Raumbezug.Es sind dies insbesondere die in BW liegenden Punkte des DREF91 und der Verdichtungsstufe (BWREF) sowie ausge-wählte unterirdisch vermarkte Höhenfestpunkte 1. Ordnung. Jeder GGP besitzt Lage-, Höhen- und Schwerewerte.
Die Geodätischen Grundnetzpunkte (GGP) dienen der physischen Realisierung und Sicherung des amtlichen Raumbezugs für die Lage, Höhe und Schwere. In der Regel sind die GGP im Land Brandenburg unterirdisch vermarkt und haben eine Lagegenauigkeit von 0,025 m und eine Höhengenauigkeit von 0,005 m. Die Abgabe der Punkte erfolgt grundsätzlich nur auf Nachfrage bei der LGB. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Mit SAPOS® -GPPS kann eine Positionierungsgenauigkeit von 1 Zentimeter und besser (Lage) bzw. 1-2 Zentimeter (ellipsoidische Höhe) realisiert werden. Die aus Trägerphasenmessungen abgeleiteten Korrekturdaten werden im 1-Sekunden-Takt über das Kundenportal als Download im standardisierten Format RINEX abgegeben.
Die Geodätischen Grundnetzpunkte (GGP) dienen der physischen Realisierung und Sicherung des ETRS89 sowie dessen Verknüpfung mit dem Höhen- und Schwerebezugsrahmen und bilden damit das Rückgrat/ das Backup des geodätischen Raumbezugs in Schleswig-Holstein. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Datensatz.
Dieser WFS-Dienst stellt die 185 landesweit in Baden-Württemberg verteilten Geodätische Grundnetzpunkte (GGP) bereit. Diese sichern den geodätischen Raumbezug.Es sind dies insbesondere die in BW liegenden Punkte des DREF91 und der Verdichtungsstufe (BWREF) sowie ausgewählte unterirdisch vermarkte Höhenfestpunkte 1. Ordnung. Jeder GGP besitzt Lage-, Höhen- und Schwerewerte.
Die Referenzstationspunkte werden im Verbund der SAPOS®-Stationen durch die jeweiligen Phasenzentren der GNSS- Empfänger, auf die sich die errechneten Koordinaten aus den Satellitensignalen in dem weltweiten Referenzsystem beziehen, realisiert. Da das Phasenzentrum eines GNSS-Empfängers als physischer Punkt nicht realisierbar ist, werden die Referenzstationspunkte quasi indirekt über einen definierten Punkt an den Halterungen der GNSS- Antennen gesichert. Somit bilden die besonders sorgfältig und fest montierten Halterungen der GNSS-Antennen des SAPOS®-Dienstes neben den Geodätischen Grundnetzpunkten eine weitere wichtige physische Sicherung des Raumbezugs. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Datensatz.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2016 , gegenwärtig aktuell
Festpunkte der Lage und der Höhe sind nachgewiesen im Amtlichen Festpunkt-Informationssystem (AFIS). Inhalt: Lage: ETRS89 Referenzsystem, GRS80 Ellipsoid, UTM Koordinatensystem Höhe: DHHN2016 Der Raumbezug des amtlichen Vermessungswesens in Deutschland wird realisiert durch ein bundesweit einheitliches, homogenes Festpunktfeld. Dieses besteht aus den Geodätischen Grundnetzpunkten (GGP), Höhenfestpunkten (HFP), Schwerefestpunkte (SFP) sowie Referenzstationspunkte (RSP). Die Realisierung und Sicherung des geodätischen Raumbezugs erfolgt sowohl durch dauerhaft vermarkte Festpunkte an der Erdoberfläche als auch durch die aktiven Referenzstationen des amtlichen Satellitenpositionierungsdienstes SAPOS®. Neben der Bereitstellung und Unterhaltung des bundesweit einheitlichen Festpunktfeldes wird der Raumbezug in Bremen bedarfsorientiert durch weitere Amtliche Festpunkte verdichtet. Dabei handelt es sich um: • Lagefestpunkte 1.- 4. Ordnung • Höhenfestpunkte 2.- 3. Ordnung • Schwerefestpunkte 2.- 4. Ordnung • Aufnahmepunkte Die Pflege des Lagefestpunktfeldes ist in Bremen seit 2009 eingestellt. Das Lagebezugssystem der Landesvermessung wird über den SAPOS-Dienst bereitgestellt. Eine Gewähr für die Verwendbarkeit oder örtliche Existenz von Lagefestpunkten ist dadurch nicht mehr gegeben. Das Schwerefestpunktfeld auf dem Gebiet des Landes Bremen ist historisch.
Die Geobasisinformationen des AFIS sind gebührenpflichtig und urheberrechtlich geschützt. Unbefugte Verbreitung und Vervielfältigung verstoßen gegen das Urheberrecht.
Die Höhenfestpunkte (HFP) dienen der physischen Realisierung und Sicherung des bundesweit einheitlichen Höhenbezugssystems. Sie stellen den amtlichen Höhenbezugsrahmen dar. Die Höhenfestpunkte sind in eine erste und zweite Ordnung unterteilt. Abhängig von der Ordnung unterscheiden sich die Mess- und Berechnungsverfahren sowie die Genauigkeit der Höhenfestpunkte. HFP der 3. Ordnung werden in AFIS noch geführt aber nicht mehr gepflegt, ihre Höhenangaben sind ohne Gewähr. Die Höhenangaben der Höhenfestpunkte sind sogenannte „Höhen über Normalhöhennull, NHN“ und beziehen sich auf einen einheitlichen Nullpunkt, der aus dem langjährigen Mittel des Tidehochwassers des Pegels in Amsterdam (Niederlande) abgeleitet wurde. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Datensatz.