Die 185 landesweit in Baden-Württemberg verteilten Geodäti-sche Grundnetzpunkte (GGP) sichern den geodätischen Raumbezug.Es sind dies insbesondere die in BW liegenden Punkte des DREF91 und der Verdichtungsstufe (BWREF) sowie ausge-wählte unterirdisch vermarkte Höhenfestpunkte 1. Ordnung. Jeder GGP besitzt Lage-, Höhen- und Schwerewerte.
Die Geodätischen Grundnetzpunkte (GGP) dienen der physischen Realisierung und Sicherung des ETRS89 sowie dessen Verknüpfung mit dem Höhen- und Schwerebezugsrahmen und bilden damit das Rückgrat/ das Backup des geodätischen Raumbezugs in Schleswig-Holstein. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Datensatz.
Dieser WFS-Dienst stellt die 185 landesweit in Baden-Württemberg verteilten Geodätische Grundnetzpunkte (GGP) bereit. Diese sichern den geodätischen Raumbezug.Es sind dies insbesondere die in BW liegenden Punkte des DREF91 und der Verdichtungsstufe (BWREF) sowie ausgewählte unterirdisch vermarkte Höhenfestpunkte 1. Ordnung. Jeder GGP besitzt Lage-, Höhen- und Schwerewerte.
Die Referenzstationspunkte werden im Verbund der SAPOS®-Stationen durch die jeweiligen Phasenzentren der GNSS- Empfänger, auf die sich die errechneten Koordinaten aus den Satellitensignalen in dem weltweiten Referenzsystem beziehen, realisiert. Da das Phasenzentrum eines GNSS-Empfängers als physischer Punkt nicht realisierbar ist, werden die Referenzstationspunkte quasi indirekt über einen definierten Punkt an den Halterungen der GNSS- Antennen gesichert. Somit bilden die besonders sorgfältig und fest montierten Halterungen der GNSS-Antennen des SAPOS®-Dienstes neben den Geodätischen Grundnetzpunkten eine weitere wichtige physische Sicherung des Raumbezugs. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Datensatz.
Die Höhenfestpunkte (HFP) dienen der physischen Realisierung und Sicherung des bundesweit einheitlichen Höhenbezugssystems. Sie stellen den amtlichen Höhenbezugsrahmen dar. Die Höhenfestpunkte sind in eine erste und zweite Ordnung unterteilt. Abhängig von der Ordnung unterscheiden sich die Mess- und Berechnungsverfahren sowie die Genauigkeit der Höhenfestpunkte. HFP der 3. Ordnung werden in AFIS noch geführt aber nicht mehr gepflegt, ihre Höhenangaben sind ohne Gewähr. Die Höhenangaben der Höhenfestpunkte sind sogenannte „Höhen über Normalhöhennull, NHN“ und beziehen sich auf einen einheitlichen Nullpunkt, der aus dem langjährigen Mittel des Tidehochwassers des Pegels in Amsterdam (Niederlande) abgeleitet wurde. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Datensatz.
Das Deutsche Hauptdreiecksnetz (DHDN) beschrieb flächendeckend und bundesweit durch die Trigonometrischen Punkte (TP) das Bezugssystem für die Lage. Heute realisieren die Geodätischen Grundnetzpunkte das Lagebezugssystem und der Lagebezug wird durch SAPOS® satellitengestützt bereitgestellt. Das bisherige TP-Netz wird in Schleswig-Holstein nicht mehr gepflegt, die Lagefestpunkte werden aber noch in AFIS geführt. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Datensatz.
Das Deutsche Hauptschwerenetz (DHSN) wirkt flächendeckend und bundesweit durch die Schwerefestpunkte (SFP) an der Realisierung des Höhenbezugssystems mit und verwaltet die amtlichen Schwerewerte. Die Schwerefestpunkte (SFP) sind Festlegungen, die physikalisch bestimmt, geodätisch gesichert und eingemessen werden. Deren Daten werden unter einem Punktkennzeichen in den Nachweisen der Festpunkte verzeichnet. Die Nachweise der Festpunkte unterteilen sich in eine Übersicht der Festpunkte auf Grundlage der Topographischen Karte 1:25.000 (TK25) als Punktsignatur mit Punktnummer, eine Punktbeschreibung (Einmessungsskizze) und eine Punktdatei (Schwerewert). Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Datensatz.
Im Zuge des Aufbaus der Geodateninfrastruktur des Freistaates Thüringen (GDI-Th) werden internen und externen AnwendernGeobasisdaten zur freien Nutzung (offene Geodaten) bereitgestellt. Hierbei handelt es sich um einen Atom-Feed für Daten der P10. Die Digitale Topographische Karte im Maßstab 1:10.000 (DTK10) wird in Thüringen durch die Präsentationsausgabe der basemap.de im selben Maßstab (P10) abgelöst. Durch den vollständig automatischen Produktionsprozess wird der Aktualisierungszyklus auf ein Vierteljahr verkürzt und die Darstellung des Kartenbildes ändert sich. Ab dem III. Quartal 2025 wird die DTK10 als historische Karte vorgehalten.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Digitale Landschaftsmodelle beschreiben die topographischen Objekte der Erdoberfläche im Vektorformat. Die Objekte werden durch ihre räumliche Lage, ihren geometrischen Typ, beschreibende Attribute und Beziehungen zu anderen Objekten (Relationen) definiert. Jedes Objekt besitzt deutschlandweit eine eindeutige Identifikationsnummer (Identifikator). Die räumliche Lage der topographischen Objekte wird maßstabs- und abbildungsunabhängig im amtlichen Lagebezugssystem angegeben. Bei diesem Dienst werden die Daten im Shape Format bereitgestellt. Das Dateiformat Shapefile (oft Shapedaten oder Shape genannt) ist ein auch in der Datenqualität einfaches Format für vektorielle Geodaten und Quasi-Standard im Umfeld von Desktop-Geoinformationssystemen mit dem größten Umfang verfügbarer Kartendaten.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.