Aktualität der Daten:
seit 02.12.2021 , gegenwärtig aktuell
Auf der Digitalen Übersichtskarte Niedersachsen im Maßstab 1 : 1 000 000 wird der Nordwestdeutsche Raum bis zu den Niederlanden abgebildet. Die Eckpunkte bilden die Städte Heide (Schleswig-Holstein), Bad Doberan (Mecklenburg-Vorpommern), Naumburg (Sachsen-Anhalt), Neuss (Nordrhein-Westfalen), Groningen (Niederlande). Das Bundesland Niedersachsen aber auch Hamburg und Bremen werden damit vollständig dargestellt. Auch Teile der Nachbarländer mit den Städten Lübeck, Schwerin, Magdeburg, Kassel und dem Ruhrgebiet liegen innerhalb des dargestellten Gebietes. Siedlungs-, Gewässer- und Verkehrsstrukturen werden deutlich hervorgehoben. Die naturräumliche Gliederung ist zu erkennen. Damit eignet sich die Karte für überregionale Orientierung, Planung und Forschung. Größere Naturräume, Siedlungsflächen, Flüsse, Gewässerflächen und Kanäle sind mit Namen versehen. Sämtliche niedersächsischen Städte und Gemeinden sind in der Karte dargestellt. Bei Samtgemeinden ist die Gemeinde mit dem Verwaltungssitz verzeichnet. Die Größe der Ortsbeschriftung weist auf die Einwohnerzahl hin. Im Aufbau sind die Inhaltselemente in Ebenen (Layer) gegliedert, diese Einzellayer werden auch einzeln angeboten.Weitere Informationen: http://www.lgn.niedersachsen.de/live/live.php?&navigation_id=11011&article_id=51657&_psmand=35
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Die kleinste abgegrenzte hydrologische Betrachtungsebene der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist der Wasserkörper (WK). In Niedersachsen sind ca. 1700 Fließgewässer-Wasserkörper definiert. Ein Wasserkörper kann aus mehreren Gewässersegmenten bestehen. Neben den Niedersächsischen Gewässern sind auch die Bremischen und die ansonsten von Niedersachsen berührten Gewässer und Wasserkörper mit abgebildet. Die Wasserkörpercharakterisierung und Bewertung ist mit Ergebnissen der Bewertung des ökologischen Gesamtzustandes/-potentials und des chemischen Gesamtzustandes zur Erstellung von Themenkarten als Attributierung integriert..
Die kleinste abgegrenzte hydrologische Betrachtungsebene der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist der Wasserkörper (WK).Küstenwasserkörper wurden für die Bewertungen nach WRRL von der Küstenlinie bis zur 1 SM-Linie und darüber hinaus für die chemische Bewertung bis zur Hoheitsgrenze ausgewiesen.Übergangsgewässer gemäß WRRL sind die Oberflächenwasserkörper in der Nähe von Flussmündungen, die aufgrund ihrer Nähe zu den Küstengewässern einen gewissen Salzgehalt aufweisen, aber im wesentlichen von Süßwasserströmungen beeinflusst werden.Neben den Niedersächsischen Gewässern sind auchdieansonsten von Niedersachsen berührten Gewässer und Wasserkörper mit abgebildet. Die Wasserkörpercharakterisierung und Bewertung ist mit Ergebnissen der Bewertung des ökologischen Gesamtzustandes/-potentials und des chemischen Gesamtzustandes zur Erstellung von Themenkarten als Attributierung integriert..
Im Rahmen der Beweissicherungsuntersuchungen zur Baumaßnahme „Küstenschutz Leybucht“ wurden umfangreiche Arbeiten zum eulitoralen Makrozoobenthos durchgeführt, um die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Fauna der angrenzenden Watten zu untersuchen. Dabei wurden der zeitliche und der räumliche Aspekt möglicher Veränderungen erfasst. Der vorliegende Zwischenbericht gibt einen Überblick über die Entwicklung des eulitoralen Makrozoobenthos der Leybucht und des Pilsumer Nackens von Dezember 1989 bis September 1995 an 7 Terminstationen sowie über die Besiedlung der gesamten Leybuchtwatten im Jahr 1995 anhand von Aufnahmen im Winter und Sommer an jeweils 56 Stationen. Auf der Grundlage dieser Daten wird in Verbindung mit Ergebnissen aus frühren Aufnahmen aus dem Jahr 1983 die Frage nach Veränderungen der Wattenfauna als Folge des „Unternehmens Küstenschutz Leybucht“ diskutiert. […]
Es handelt sich um Flächen, bei denen nach § 78b WHG ein signifikantes Hochwasserrisiko ermittelt wurde und die bei einem Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit [HQextrem] über das festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet hinaus überschwemmt werden können. Der Stand der verwendeten Grundlagen ist der Attributtabelle zu entnehmen. Die Lage und Rechtsverbindlichkeit ergeben sich aus den Angaben für Risikogebiete des HQextrem aus dem 2. Zyklus (2019) der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) sowie den aktuellen Angaben für festgesetzte Überschwemmungsgebiete und vorläufige Sicherungen.§ 78b WHG Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (Fassung gemäß Änderung durch Hochwasserschutzgesetz II)(1) Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind Gebiete, für die nach § 74 Absatz 2 Gefahrenkarten zu erstellen sind und die nicht nach § 76 Absatz 2 oder Absatz 3 als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind oder vorläufig gesichert sind; dies gilt nicht für Gebiete, die überwiegend von den Gezeiten beeinflusst sind, soweit durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist. Für Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten gilt Folgendes:1. bei der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich sowie bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen für nach § 30 Absatz 1 und 2 oder nach § 34 des Baugesetzbuches zu beurteilende Gebiete sind insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuches zu berücksichtigen; dies gilt für Satzungen nach § 34 Absatz 4 und § 35 Absatz 6 des Baugesetzbuches entsprechend;2. außerhalb der von Nummer 1 erfassten Gebiete sollen bauliche Anlagen nur in einer dem jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet oder wesentlich erweitert werden, soweit eine solche Bauweise nach Art und Funktion der Anlage technisch möglich ist; bei den Anforderungen an die Bauweise sollen auch die Lage des betroffenen Grundstücks und die Höhe des möglichen Schadens angemessen berücksichtigt werden.(2) Weitergehende Rechtsvorschriften der Länder bleiben unberührt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.