Die Straßenkarte Mecklenburg-Vorpommern basiert auf der Übersichtskarte Mecklenburg-Vorpommern im Maßstab 1:250 000. Sie beinhaltet die Darstellung aller Autobahnen und Straßen in Mecklenburg-Vorpommern einschließlich der Angaben ihrer gesetzlichen Klassifizierung. Zusätzlich sind der Straßenkarte Entfernungsangaben im Straßennetz zu entnehmen. Ergänzend wird dem Kartennutzer auf der Rückseite der Straßenkarte für das Gebiet von Mecklenburg-Vorpommern ein Verzeichnis aller Bundesfernstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen zur Verfügung gestellt.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Dieser Layer visualisiert die saarländischen Strassenflächen, abgeleitet aus dem ATKIS Basis-DLM. Die Datengrundlage erfüllt die INSPIRE Datenspezifikation.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Eine Gruppe von Straßenrouten und/oder einzelnen Straßenabschnitten, die durch einen oder mehrere thematische Identifikatoren und/oder eine oder mehrere Eigenschaften gekennzeichnit ist.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Das Gelände innerhalb der Straßenränder einschliesslich des Verkehrsbereichs und anderer Teile der Straße.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Eine Klassifikation, die auf den physischen Eigenschaften des Straßenabschnitts beruhen.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Eine Klassifikation, die auf der Funktion beruht, die der Straße im Straßenverkehrsnetz zukommt.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Die Anzahl der Fahrstreifen eines Straßenabschnitts.
Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: „Lokalisierung von Grundstücken anhand von Adressdaten, in der Regel Straßenname, Hausnummer und Postleitzahl.“ Die Daten werden vierteljährlich aus den Hauskoordinaten abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).