Der Darstellungsdienst beinhaltet das Knoten- und Kantenmodell der Gemeindestraßen für das INSPIRE Thema Annex 1 Verkehrsnetze (Transportation Network - Road Network). Die Daten werden von den Kommunen in Schleswig-Holstein bereitgestellt und für die Anforderungen der INSPIRE-Richtlinie durch die GDI-SH aufbereitet.
Dieser INSPIRE Datensatz beinhaltet die Verkehrsnetze des Saarlandes. Die Transformation erfolgte gemäß den INSPIRE Richtlinien Transport Netzwork in der Version 5.0. Folgende Anwendnungsschemen werden derzeit zu diesem Thema bereitgestellt: * Transport Networks Common Transport Elements * Transport Networks Railway Transport Network * Transport Networks Road Transport Network * Transport Networks Water Transport Network
Dieser Web Map Service transportiert Rasterbilder der Digitalen Topographischen Karte 1:100 000 (DTK100) entsprechend dem AdV-Produktblatt (www.adv-online.de) in den Ausprägungen: DTK100 Farbkombination, DTK100 Farbkombination aufgehellt und DTK100 Graustufenkombination. Die DTK100 präsentiert ausgewählte Inhalte des DLM50 (Vegetation, Siedlung, Verkehr, Gewässer, Landbedeckung, Landnutzung und Geographische Bezeichnungen), sowie Reliefinformationen (in der Graustufenkombination nicht enthalten) entsprechend der Vorgaben und Ableitungsregeln des Signaturenkatalogs 1:100 000 (SK100) der AdV in generalisierter Form.
Dieser Web Map Service transportiert Rasterbilder der Digitalen Topographischen Karte 1:50 000 (DTK50) entsprechend dem AdV-Produktblatt (www.adv-online.de) in den Ausprägungen: DTK50 Farbkombination, DTK50 Farbkombination aufgehellt und DTK50 Graustufenkombination. Die DTK50 präsentiert ausgewählte Inhalte des DLM50 (Vegetation, Siedlung, Verkehr, Gewässer, Landbedeckung, Landnutzung und Geographische Bezeichnungen), sowie Gebäudedarstellungen und Reliefinformationen (in der Graustufenkombination nicht enthalten) entsprechend der Vorgaben und Ableitungsregeln des Signaturenkatalogs 1:50 000 (SK50) der AdV in generalisierter Form.
Dieser Web Map Service transportiert Rasterbilder der Digitalen Topographischen Karte 1:25 000 (DTK25), entsprechend dem AdV-Produktblatt (www.adv-online.de) in den Ausprägungen DTK25 Farbkombination, DTK25 Farbkombination aufgehellt und DTK25 Graustufenkombination. Die DTK25 präsentiert ausgewählte Inhalte des Basis-DLM (Vegetation, Siedlung, Verkehr, Gewässer, Landbedeckung, Landnutzung und Geographische Bezeichnungen), sowie Gebäudedarstellungen und Reliefinformationen (in der Graustufenkombination nicht enthalten) entsprechend der Vorgaben und Ableitungsregeln des Signaturenkatalogs 1:25 000 (SK25) der AdV in generalisierter Form.
Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: „Verkehrsnetze und zugehörige Infrastruktureinrichtungen für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Schifffahrt. Umfasst auch die Verbindungen zwischen den verschiedenen Netzen. Umfasst auch das transeuropäische Verkehrsnetz im Sinne der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (1) und künftiger Überarbeitungen dieser Entscheidung.“ Die Daten werden halbjährlich aus dem Basis-DLM abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
INSPIRE Datensatz der Verkehrsnetze aus ALKIS. Verkehrsnetze und zugehörige Infrastruktureinrichtungen für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Schifffahrt. Umfasst auch die Verbindungen zwischen den verschiedenen Netzen. Umfasst auch das transeuropäische Verkehrsnetz im Sinne der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (1) und künftiger Überarbeitungen dieser Entscheidung.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.
Der automatisierte Abruf und die Nutzung der Geobasisdaten und der zugehörigen Metadaten sind kostenfrei. (§ 24 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz - HVGG) - Lizenz: dl-zero-de/2.0 - Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 - https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0