Die Bodenschätzung ist ein Bestandteil des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS®) und beinhaltet für in die Bodenschätzung einbezogenen landwirtschaftlichen Flächen die Kulturarten, Klassen, Wertzahlen, Ertragsmesszahlen, Jahreszahlen und sonstige Besonderheiten: Das heißt alle Informationen, die im ALKIS®-Objektartenkatalog Bayern (nach dem AAA Anwendungsschema 7.1.2) beschrieben sind. Darüber hinaus sind für Fachanwender Informationen aus den Feldschätzungsbüchern der Finanzämter verfügbar. Die Bodenschätzungsdaten werden in analoger Form (Im Flurstücks- und Eigentümernachweis (Text) oder im Vektorformat (NAS, SHAPE) abgegeben.
„Im Jahr 1985 begann das StAWA Aurich (heute NLWK Betriebsstelle Aurich) mit der Maßnahme „Küstenschutz Leybucht“. Die Forschungsstelle Küste des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie (NLÖ-Forschungsstelle Küste) wurde 1989 in Abstimmung mit der Bezirksregierung Weser-Ems / Dezernat Wasserwirtschaft und dem damaligen StAWA Aurich mit den Beweissicherungsuntersuchungen zur Baumaßnahme beauftragt. Im Zuge der ersten Untersuchungsphase (1989 – 1997) wurde bezüglich des vegetationskundlichen Teils 1997 ein erster Überblick über die Vegetationsentwicklung der Leybucht von 1948 bis 1996 vor dem Hintergrund bereits durchgeführter oder noch geplanter Baumaßnahmen und Nutzungsänderungen im Gebiet vorgelegt (ARENS 1997). Mit dem Schreiben vom 18.12.1997 wurde das NLÖ-Forschungsstelle Küste von der Bezirksregierung Weser-Ems (Dez. 502) in Absprache mit dem NLWK Betriebsstelle Aurich mit der Fortsetzung der Beweissicherung und damit der Einleitung der zweiten Untersuchungsphase (1998-2000) beauftragt. In diesem Rahmen wurden 1998 erstmals das Naturschutzgebiet Leyhörn vegetationskundlich erfasst (ARENS 1999) sowie die Kompensationsflächen Hauener Hooge 1998 und 2000 abermals kartiert (ARENS 2000, KAYSER 2002). Weiterhin wurde ein erster Zwischenbericht über die Vegetationsentwicklung in den Dauerflächen der Leybucht von 1995 bis 2000 vorgelegt (ARENS 2001). Im Rahmen der dritten Untersuchungsphase waren für das Jahr 2002 eine abschließende Gesamtkartierung der Leybucht und des NSG Leyhörn sowie die Erfassung der Dauerflächen geplant. Aus finanziellen Gründen konnten 2002 nur die vegetationskundlichen Untersuchungen in den Dauerflächen durchgeführt werden. Im Vorjahr wurde ebenfalls aus finanziellen Gründen keine Erfassung der Dauerflächen durchgeführt. Eine Gesamtkartierung der Leybucht sowie des NSG Leyhörn ist das Jahr 2003 geplant. Zum 01.06.2002 erging von Seiten des Landes Niedersachsen, vertreten durch die Betriebsstele Aurich des NLWK, an das Planungsbüro für ökologische Gutachten PlantaGIS, Oldenburg, der Auftrag zur Untersuchung und Darstellung der Dauerflächen in der Leybucht und im NSG Leyhörn für das Jahr 2002. Im Rahmen der Auswertung sollten folgende Fragen beantwortet werden: Welche Veränderungen haben im Bezug zu den früheren Untersuchungen stattgefunden und welche lassen sich für die Zukunft erwarten? Wie verhält sich die Vegetationsentwicklung in den Dauerflächen in Bezug auf die von der Forschungsstelle Küste gegebenen Prognosen zum Sukzessionsverlauf? Welche Auswirkungen haben die im Zuge des Unternehmens „Küstenschutz Leybucht“ umgesetzten Kompensationsmaßnahmen (z. B. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im NSG Leyhörn) auf die Vegetation und wie lassen sie sich naturschutzfachlich bewerten? Welche Änderungen der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sind gegebenenfalls erforderlich, um die Zielvorgaben des Pflege- und Entwicklungsprogramms und des Bewirtschaftungsplanes zu erreichen? Da vegetationskundliche Erfassungen der gesamten Flächen der Leybucht und des NSG Leyhörn 2002 nicht durchgeführt werden konnten, beziehen sch die nachfolgenden Aussagen nur auf die bearbeiteten Dauerflächen.“
„Im Jahr 1985 begann das StAWA Aurich (heute NLWK Betriebsstelle Aurich) mit der Maßnahme „Küstenschutz Leybucht“. Die Forschungsstelle Küste des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie (NLÖ-Forschungsstelle Küste) wurde 1989 in Abstimmung mit der Bezirksregierung Weser-Ems / Dezernat Wasserwirtschaft und dem damaligen StAWA Aurich mit den Beweissicherungsuntersuchungen zur Baumaßnahme beauftragt. Im Zuge der ersten Untersuchungsphase (1989 – 1997) wurde bezüglich des vegetationskundlichen Teils 1997 ein erster Überblick über die Vegetationsentwicklung der Leybucht von 1948 bis 1996 vor dem Hintergrund bereits durchgeführter oder noch geplanter Baumaßnahmen und Nutzungsänderungen im Gebiet vorgelegt (ARENS 1997). Mit dem Schreiben vom 18.12.1997 wurde das NLÖ-Forschungsstelle Küste von der Bezirksregierung Weser-Ems (Dez. 502) in Absprache mit dem NLWK Betriebsstelle Aurich mit der Fortsetzung der Beweissicherung und damit der Einleitung der zweiten Untersuchungsphase (1998-2000) beauftragt. In diesem Rahmen wurden 1998 erstmals das Naturschutzgebiet Leyhörn vegetationskundlich erfasst (ARENS 1999) sowie die Kompensationsflächen Hauener Hooge 1998 und 2000 abermals kartiert (ARENS 2000, KAYSER 2002). Weiterhin wurde ein erster Zwischenbericht über die Vegetationsentwicklung in den Dauerflächen der Leybucht von 1995 bis 2000 vorgelegt (ARENS 2001). Im Rahmen der dritten Untersuchungsphase waren für das Jahr 2002 eine abschließende Gesamtkartierung der Leybucht und des NSG Leyhörn sowie die Erfassung der Dauerflächen geplant. Aus finanziellen Gründen konnten 2002 nur die vegetationskundlichen Untersuchungen in den Dauerflächen durchgeführt werden. Im Vorjahr wurde ebenfalls aus finanziellen Gründen keine Erfassung der Dauerflächen durchgeführt. Eine Gesamtkartierung der Leybucht sowie des NSG Leyhörn ist das Jahr 2003 geplant. Zum 01.06.2002 erging von Seiten des Landes Niedersachsen, vertreten durch die Betriebsstele Aurich des NLWK, an das Planungsbüro für ökologische Gutachten PlantaGIS, Oldenburg, der Auftrag zur Untersuchung und Darstellung der Dauerflächen in der Leybucht und im NSG Leyhörn für das Jahr 2002. Im Rahmen der Auswertung sollten folgende Fragen beantwortet werden: Welche Veränderungen haben im Bezug zu den früheren Untersuchungen stattgefunden und welche lassen sich für die Zukunft erwarten? Wie verhält sich die Vegetationsentwicklung in den Dauerflächen in Bezug auf die von der Forschungsstelle Küste gegebenen Prognosen zum Sukzessionsverlauf? Welche Auswirkungen haben die im Zuge des Unternehmens „Küstenschutz Leybucht“ umgesetzten Kompensationsmaßnahmen (z. B. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im NSG Leyhörn) auf die Vegetation und wie lassen sie sich naturschutzfachlich bewerten? Welche Änderungen der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sind gegebenenfalls erforderlich, um die Zielvorgaben des Pflege- und Entwicklungsprogramms und des Bewirtschaftungsplanes zu erreichen? Da vegetationskundliche Erfassungen der gesamten Flächen der Leybucht und des NSG Leyhörn 2002 nicht durchgeführt werden konnten, beziehen sch die nachfolgenden Aussagen nur auf die bearbeiteten Dauerflächen.“
Das UNESCO-Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer setzt sich aus Kernzone, Pflegezone und Entwicklungszone zusammen. Die Kernzone wird durch Flächen der Ruhezone des Nationalparks, die Pflegezone durch Flächen der Zwischenzone des Nationalparks und die Entwicklungszone durch Flächen der Erholungszone des Nationalparks gebildet. Die Entwicklungszone ist auch das von der UNESCO anerkannte, außerhalb des Nationalparks liegende Gebiet der Kommunen, die ihren Willen zur Zugehörigkeit zur Entwicklungszone erklärt haben. Das sind Stand Juni 2023: die Samtgemeinde Hage, die Gemeinde Jemgum, die Stadt Norden, die Stadt Nordenham, die Gemeinde Sande, die Gemeinde Schortens, die Gemeinde Spiekeroog, die Gemeinde Zetel, die Stadt Jever, die Stadt Wilhelmshaven, die Gemeinde Geestland nur mit den Ortsteilen Imsum und Langen die Stadt Cuxhaven nur mit den Cuxhaven Küstenheiden (Duhner Heide, DBU Naturerbe, Werner Wald)
„Bei dem vorliegenden Bericht handelt es sich um den zweiten Zwischenbericht für das im Rahmen des Länderfinanzierungsprogrammes „Wasser und Boden“ 2003 geförderte Projekt „Aufbau einer Matrix für die Gewässertypen nach EG-WRRL im Küstengebiet der Nordsee, Schwerpunkt Flusseinzugsgebiete Weser und Elbe“ (O 9.03). Der Berichtszeitraum beläuft sich auf die Zeit vom 1. Januar – 30. Juni 2005 und stellt eine Ergänzung zum ersten Zwischenbericht dar. In diesem zweiten Zwischenbericht sind die Ergebnisse niedergelegt, die aus der Projektarbeit seit Januar 2005 abgeleitet und bereits schriftlich dargestellt werden können. Die Kapitel, in denen sich dagegen keine Veränderungen zum ersten Zwischenbericht ergeben haben, werden in diesem Bericht nur mit der Kapitelüberschrift aufgeführt.“
„Bei dem vorliegenden Bericht handelt es sich um einen Zwischenbericht für das im Rahmen des Länderfinanzierungsprogrammes „Wasser und Boden“ 2003 geförderte Projekt „Aufbau einer Matrix für die Gewässertypen nach EG-WRRL im Küstengebiet der Nordsee, Schwerpunkt Flusseinzugsgebiete Weser und Elbe“ (O 9.03). Projektbeginn war am 1.11.2004, so dass sich der Berichtszeitraum auf die Zeit vom 1.11. – 31.12.2004 beläuft. Ziel dieses Projektes ist, ein aussagekräftiges Klassifizierungssystem zur Beurteilung des ökologischen Zustandes nach der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft (EG-WRRL) für die Gewässertypen im Küstengebiet der Nordsee vorzulegen und damit die derzeit bestehenden Kenntnislücken in diesem Bereich zu schließen. Die Bewertung des ökologischen Zustandes der Gewässer orientiert sich nach der EGWRRL am Referenzzustand, in dem keine oder nur geringfügige anthropogene Eingriffe und Einflüsse zu verzeichnen sind. Dieser „anthropogen weitgehend unbeeinflusste Zustand“ entspricht der besten Güteklasse, dem „sehr guten Zustand“. Ausgehend davon erfolgt eine fünfstufige Klassifizierung der Gewässer. Der „gute Zustand“ entspricht dem Zielzustand, der bis zum Jahr 2015 für alle Gewässertypen erreicht sein muss. Die Gewässer, die diesen Zustand nicht aufweisen, werden entsprechend der Stärke ihrer Abweichung vom Referenzzustand in den „mäßigen“, „unbefriedigenden“ oder „schlechten Zustand“ eingestuft. Der ökologische Zustand wird anhand von biotischen und abiotischen Qualitätskomponenten bewertet. Im vorliegenden Projekt werden vorwiegend die biologischen Komponenten bearbeitet (siehe Tab. 1). Außerdem werden die Nährstoff- und Schadstoffkonzentrationen betrachtet, die wesentliche Einflussfaktoren für die biologischen Komponenten sind.“
Es werden die Zonen des Biosphärenreservats Niedersächsisches Wattenmeer dargestellt, die auf den Grenzen und der Zonierung des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer von 1986 beruhen. Da diese Grenzen in verschiedenen Gebieten dynamisch beregelt sind, besteht kein Anspruch auf Lagetreue. Verbindlich ist die gesetzliche Darstellung.
Das UNESCO-Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer setzt sich aus Kernzone, Pflegezone und Entwicklungszone zusammen. Die Kernzone wird durch Flächen der Ruhezone des Nationalparks, die Pflegezone durch Flächen der Zwischenzone des Nationalparks und die Entwicklungszone durch Flächen der Erholungszone des Nationalparks gebildet. Die Entwicklungszone ist auch das von der UNESCO anerkannte, außerhalb des Nationalparks liegende Gebiet der Kommunen, die ihren Willen zur Zugehörigkeit zur Entwicklungszone erklärt haben. Das sind Stand Juni 2023: die Samtgemeinde Hage, die Gemeinde Jemgum, die Stadt Norden, die Stadt Nordenham, die Gemeinde Sande, die Gemeinde Schortens, die Gemeinde Spiekeroog, die Gemeinde Zetel, die Stadt Jever, die Stadt Wilhelmshaven, die Gemeinde Geestland nur mit den Ortsteilen Imsum und Langen die Stadt Cuxhaven nur mit den Cuxhaven Küstenheiden (Duhner Heide, DBU Naturerbe, Werner Wald)
„Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfordert eine umfassende biologische Bewertung der Gewässer einschließlich der Küsten- und Übergangsgewässer. Für das Makrozoobenthos, Phytoplankton, Makroalgen/Angiospermen und die Fischfauna werden in Küsten- und Übergangsgewässern durch die Mitgliedstaaten Bewertungsverfahren entwickelt. Um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse der biologischen Bewertung der einzelnen Mitgliedstaaten auf EU-Ebene zu gewährleisten, sieht die WRRL eine Interkalibrierung der Verfahren für ausgewählte Gewässertypen, Formen von Gewässerbelastungen und Biokomponenten vor. […] Dieser Bericht dokumentiert die Ergebnisse von Teilen der Arbeit in Niedersachsen im gesamten Kontext WRRL, die sich mittelbar oder unmittelbar auf die Interkalibrierungsarbeit an der Küste beziehen und durch das Programm finanziert bzw. finanziell unterstützt wurden.“
„Das Ziel dieses Vorhabens ist es, eine Prüfung vorzunehmen, ob das für die Ostsee entwickelte Bewertungsverfahren des Makrozoobenthos der Küstengewässer gemäß WRRL auch auf die Küstengewässer der Nordsee anwendbar ist. Ist dies der Fall, soll der MarBIT auf die Verhältnisse in der Nordsee entsprechend angepasst werden. Das Ostsee-System MarBIT beruht auf der Bewertung vier verschiedener Kriterien, die als Zeiger für den ökologischen Zustand gelten: Artenvielfalt, Abundanz, Anteil sensitiver Taxa und Anteil toleranter Taxa. Für nähere Angaben des MarBIT-Systems wird auf den Bericht von MEYER ET AL. (2006) verwiesen. Die Bewertung des Zoobenthos soll auf Ebene 3 des hierarchischen Bewertungssystems nach ESCARAVAGE & YSEBART (2004) genutzt werden, um den Gesundheitszustand der Lebensgemeinschaft des Makrozoobenthos innerhalb eines definierten Ökotopes zu bewerten. Im Rahmen dieses Auftrages wurde die Eignungsprüfung in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) auf das Ökotop „Sublitoral, 0–5m“ im Küstengewässertyp N2 (euhalinesWattenmeer) beschränkt. Dieses Gebiet umfaßt die Jade und die Watten des östlichen Teiles der ostfriesischen Inseln. Dazu wurden dem Auftragnehmer (AN) Datensätze von Bebrobungen, daraus generierte Artenlisten und Autökologieangaben übermittelt. Diese wurden analysiert, in die MarBITDatenbank integriert und dort weiterbearbeitet.“