Nivellementspunkte sind Höhenfestpunkte, die den geodätischen Raumbezug der Höhe realisieren und im amtlichen Höhensystem DHHN2016 vorgehalten werden. Das Höhenfestpunktfeld gliedert sich hierarchisch in Nivellementnetze der 1. bis 4. Ordnung auf. Die jeweiligen Höhenfestpunkte sind in der Örtlichkeit dauerhaft vermarkt und deren Höhe ist durch verschiedene Messkampagnen sehr genau bestimmt. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Festpunkte (Lage- und Hoehenfestpunkte) sind über das Land verteilte dauerhaft ein- oder angebrachte (vermarkte) stabile Vermessungspunkte. Die Grundlagenvermessun schafft mit ihren Mess- und Berechnungsmethoden die Voraussetzungen, die benötigt werden, um Teile der Erdoberfläche lage- und höhenmäßig hochgenau abbilden zu können. Sie schaffen in einer modernen Gesellschaft die Grundlagen, die für Ihre vielfältigen Aufgaben, Entscheidungen und Planungen benötigt werden. Der WMS Festpunkte unterstützt die OGC WMS Versionen 1.1.1 und 1.3.0. Der abrufbare Kartenausschnitt pro WMS-Request ist auf eine Ausdehnung von maximal 6.000x6.000 Pixel begrenzt.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de".
Schwerefestpunkte sind Vermessungspunkte, für die die Fallbeschleunigung (Schwere) der Erde sehr genau bestimmt ist und die im amtlichen Nachweis SFP geführt werden. Die Schwere- oder auch Fallbeschleunigung setzt sich aus der Gravitation (Massenanziehung der Erde) und der Zentrifugalbeschleunigung der Erdrotation zusammen. In den sechziger Jahren wurden in der damaligen DDR die Staatlichen Gravimetrischen Netze (SGN) angelegt. Die 1. bis 3. Ordnung wurde vermarkt, die 4. Ordnung blieb unvermarkt. Die Punktdichte beträgt 1 Gravimeterpunkt 1. bis 4. Ordnung auf 1,5 km². Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Der Dienst zeigt den Zuständigkeitsbereich der Bayern Tourismus Marketing GmbH (BayTM), den regionalen Zuständigkeitsbereich der vier großen regionalen Tourismusverbände und die 36 Tourismusregionen (bzw. Tourismusgebiete) in Bayern. BayTM ist die offizielle Landestourismusorganisation (LTO) des Freistaats Bayern. Ihre Hauptaufgabe liegt in der landesweiten touristischen Vermarktung Bayerns als Reiseland. Die regionalen Tourismusverbände (TV) übernehmen die Aufgaben der Vermarktung und Koordination touristischer Aktivitäten in ihren jeweiligen Gebieten. Diese vier Tourismusverbände sind der Regionale Tourismusverband Oberbayern-München (TOM), Ostbayern (TV Ost), Franken (TV Franken) und Allgäu/Bayerisch-Schwaben (TV ABS). Die Tourismusregionen werden von den lokalen Tourismusorganisationen betreut , die sich um die operative Umsetzung touristischer Angebote sowie die Zusammenarbeit mit lokalen Leistungsträgern kümmern. Der Dienst dient der Information und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 (CC BY-SA 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus".
Die Lagefestpunkte sind Festpunkte, die in der Örtlichkeit dauerhaft vermarkt sind und deren Koordinaten, Höhen und ggfs. Schwerewerte bestimmt sind. Die Trigonometrischen Punktnetze (TP-Netze) 1. - 3. Ordnung liegen flächendeckend vor. Das TP-Netz 4. Ordnung ist seit 1990 entsprechend den Anforderungen der Katastervermessung gebietsweise eingerichtet worden. Zusatzlich zu den TP-Netzen 1.-4. Ordnung wurde in den letzten Jahren ein GPS - Referenznetz in den Hirarchiestufen A, B und C angelegt. Durch die Einführung des Digitalen Festpunktauskunftssystems wird jedem autorisierten Nutzer der Zugriff auf die Festpunktdaten der amtlichen Thüringer Festpunktfelder für Lage (TP-Feld) und Höhe (NivP-Feld) über das Internet ermöglicht. Mit der Einrichtung des Festpunktauskunftssystems des TLVermGeo wurden die Nachweise des Lagefestpunktfeldes entspr. AFIS auf die Ausgabeformate "Einzelpunktnachweis LFP" (ersetzt die TP-Beschreibung) und "Punktliste LFP" (ersetzt die Koordinatenliste) umgestellt.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Die HFP sind in der Örtlichkeit dauerhaft durch Marken aus Metall (Höhenbolzen) i.d.R. an Bauwerken, im Fels oder an besonderen Punktträgern vermarkt. Grundsätzlich sind deren Höhen und ggfs. die Koordinaten und Schwerewerte bestimmt.Das Höhenbezugssystem wird durch die Nivellementnetze 1. bis 3. Ordnung mit den zugehörigen Höhen festgelegt.Fur die geodätischen Festpunkte werden folgende Nachweise geführt bzw. Daten bereitgestellt:- Übersicht über das Festpunktfeld auf Blättern der topographischen Karte (Festpunktübersicht); - Beschreibung der Festpunkte mit topographischer Lageskizze zum Aufsuchen vor Ort (Festpunktbeschreibung); - Datei der Festpunkte (Ausdruck, Diskette) mit Lagekoordinaten, Höhenangaben, Schwerebeschleunigungsangaben u.a.m.; - GPS-Referenzstations-Messdaten in den Formaten RINEX, RTCM 2.1 (20,21) Als Ergänzung zum Nachweis der Festpunkte werden Netzbilder als Übersichten über die Netzanlage und gravimetrische Karten im Maßstab 1:200.000 geführt. Diese Karten werden nur auf Anforderung bei begründetem Bedarf als Kopie abgegeben. Durch die Einführung des Digitales Festpunktauskunftssystem wird jedem autorisierten Nutzer der Zugriff auf die Festpunktdaten der amtlichen Thüringer Festpunktfelder für Lage (TP-Feld) und Höhe (NivP-Feld) über das Internet ermöglicht.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Verwaltungsgebiete sind flächenhafte Darstellungen von Verwaltungseinheiten (Gebietskörperschaften). Sie sind ein Bestandteil des ATKIS-Objektartenkatalogs (Administrative Gebietseinheiten) und somit auf den Maßstab 1:25000 generalisiert. Verwaltungsgebiete sind für die Gebietseinheiten Bayern, Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreie Städte, Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden verfügbar.
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Grauwertlayer der digitalen Topographischen Karten als Web Map Service. Inhaltlich wird auf die Geodatensätze ATKIS DTK10, 25, 50 und 100 mit den Maßstäben 1:10.000, 1:25.000, 1:50.000 und 1:100.000 zugegriffen.
Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks, Stichtag 01.01.2022 - Rheinland-Pfalz:Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks, Stichtag 01.01.2022 - Rheinland-Pfalz
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