Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte in Euro pro m² Grundstücksfläche. Sie gelten für eine Mehrzahl von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre flächendeckend auf der Basis der Kaufpreissammlung von den Gutachterausschüssen festgelegt. Die Bodenrichtwerte werden in dem Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen zur Online-Recherche der Öffentlichkeit bereitgestellt.
Im Lärmaktionsplan Runde 4 enthalten sind die Lärmkennziffer LDEN und LNIGHT, die geschätzten Fälle starker Belästigung (HA) und starker Schlafstörungen (HSD) als gesundheitliche Auswirkungen von Schienenlärm sowie die Ergebnisse der Befragung der Öffentlichkeit zur Lärmsituation vor Ort. Die Daten sind jeweils in einem 100 m x 100 m Raster abgebildet. Sie beziehen sich auf den Kartierungskorridor nach Umgebungslärmrichtlinie (ULR) sowie auf die Haupteisenbahnstrecken.
Waldinfo.NRW ist ein kartenbasiertes Informationssystem mit dem Schwerpunkt auf Themen zum Wald in Nordrhein-Westfalen. Dies beinhaltet in erster Linie digitale Karten zu verschiedenen Aspekten der Wälder, der Waldbewirtschaftung und der Nutzung der Wälder durch die Öffentlichkeit. Die Themenbereiche der verschiedenen Karten reichen von Waldbedeckung und Waldökologie über Waldbewirtschaftung und Waldnaturschutz bis zu Freizeitnutzung, Gefahrenabwehr und Forstverwaltung. Dabe verwendet Waldinfo.NRW die bereits aufbereiteten Informationen aus den verschiedenen Fachinformationssytemen und bündelt die Themen zum Wald in dieser Anwendung. Das Portal verweist auch auf besonders wichtige Fachpublikationen der Landesforstverwaltung und weiterführende Internetseiten der Landesverwaltung.
Diese Sonderveröffentlichung präsentiert die Gewinnungsstätten natürlicher Festgesteine, die für Deutschlands Volkswirtschaft eine wichtige Rohstoffgruppe darstellen. Eine Karte gibt die Lage der Gewinnungsstätten wieder. Außerdem enthält die Veröffentlichung nach Bundesländern getrennt die Lieferwerke mit Anschrift und Palette der güteüberwachten Produkte nebst technischen Informationen für die interessierte Öffentlichkeit, Behörden und Industrie. [1999. 2., neu bearbeitete u. erweiterte Aufl., 195 S., 29 Abb., 3 Tab., 1 Karte in der Anl.; ISBN 978-3-86029-931-9]
Über das Geoportal stehen öffentliche Geodaten der Fachämter des Kreises Warendorf sowie externer Stellen kostenfrei zur Verfügung. Das Geoportal des Kreises Warendorf ist frei im Internet verfügbar und enthält öffentlich zugängliche Informationen. Es ist primär für Bürger und die Öffentlichkeit gedacht. Die dargestellten Geodaten werden in unterschiedlichen Abständen aktualisiert. Zu jedem Thema ist eine Zeichenerklärung (Legende) verfügbar, die Adresse des Web-Dienstes und die Copyrightinformationen können angezeigt werden. Neben Basiskarten, die z.B. als Hintergrund dienen, können Fachthemen eingeblendet werden. Die Transparenz und Reihenfolge kann dabei frei gewählt werden. Mit Werkzeugen können beispielsweise Koordinaten abgefragt und dargestellt, eigene Webdienste hinzugeladen oder Ausdrucke erzeugt werden.
Die Sonderveröffentlichung beinhaltet zwei Abhandlungen über die Spuren des Bergbaus zwischen Dortmund-Syburg und Schwerte: 1.) scriptum 15 – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen: „Auf den Spuren des Bergbaus in Dortmund-Syburg - Forschungen und Grabungen am Nordwesthang des Sybergs von 1986 bis 2006“ [2007. 113 S., 195 Abb., 3 Tab.; ISSN 1430-5267] und 2.) eine Veröffentlichung des Fördervereins Bergbauhistorischer Stätten Ruhrrevier e. V., Arbeitskreis Dortmund: „Der Bergbau zwischen Dortmund-Syburg und Schwerte“ (Dortmund/Iserlohn, 2010). Die interessierte Öffentlichkeit kann sich so schnell und umfassend über den alten Bergbau in diesem Teil des Ruhrreviers informieren. [2011. 233 S.]
Diese Arbeit wurde für den hier vorliegenden Nachdruck lediglich redaktionell überarbeitet und stammt ursprünglich aus Band 1 & 2 der Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen. Dieser Aufsatz diente im Laufe der Jahre als Grundlage für viele Untersuchungen zur Entstehung von Kohlenflözen und zum Wechsel der Moortypen, aus denen sie entstanden sind. Viele Pflanzenarten und -gattungen wurden in den Jahren 1959/1960 in verschiedenen Arboreten angepflanzt, um der Öffentlichkeit eine Vorstellung von der Pflanzenwelt der Braunkohlenmoore zu geben. Daher ist die vorliegende Veröffentlichung auch für den interessierten Laien gedacht. [1991. 31 S., 9 Abb., 3 Taf.; ISBN 978-3-86029-926-5 (Neuauflage aus „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen - Band 1 & 2: Die Niederrheinische Braunkohlenformation“)]
Überschwemmungsgebiete sind für den Hochwasser- und Gewässerschutz bedeutende Gebiete, die in ihrer Funktion als natürliche Rückhalteflächen zu erhalten sind; sie werden auf Grundlage eines Hochwasserereignisses, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, ermittelt. Maßnahmen und Veränderungen der Erdoberfläche innerhalb gesetzlicher Überschwemmungsgebiete, bedürfen einer Genehmigung nach § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 113 Landeswassergesetz (LWG) durch die zuständige Behörde. Die Bezirksregierung ist als Obere Wasserbehörde zuständig für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten. Dies erfolgt durch Ordnungsbehördliche Verordnung gemäß § 112 LWG unter Beteiligung der Öffentlichkeit (siehe § 76 WHG). Die so festgesetzten Überschwemmungsgebiete dienen u. a. als Grundlage für die Bauleitplanung der Kommunen. In Überschwemmungsgebieten kann es bzgl. Bebauung Restriktionen geben und ggf. weitere Nutzungseinschränkungen, damit der Wasserabfluss nicht behindert wird. Näheres regeln die jeweiligen Festsetzungsverordnungen. Dieser Datenbestand wird täglich aktualisiert.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Erläuterung zum Fachbezug: Laut §23 DSchG NRW sind Bodendenkmäler und Denkmalbereiche in die Denkmalliste, jedoch nicht ein ein öffentliches Verzeichnis einzutragen. Diesbezüglich wird hier zwischen einem für die Öffentlichkeit aufgesetztem WFS-Dienst und einem internen WFS-Dienst für den Dienstbetrieb unterschieden.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Erläuterung zum Fachbezug: Laut §23 DSchG NRW sind Bodendenkmäler und Denkmalbereiche in die Denkmalliste, jedoch nicht ein ein öffentliches Verzeichnis einzutragen. Diesbezüglich wird hier zwischen einem für die Öffentlichkeit aufgesetztem WFS-Dienst und einem internen WFS-Dienst für den Dienstbetrieb unterschieden.