In Nordrhein-Westfalen werden Daten zu kommunalen Kläranlagen ab 50 EW Ausbaugröße von den zuständigen Wasserbehörden (Bezirksregierungen, untere Wasserbehörden) in der Datenbank ELKA (Einleiterkataster) erfasst. Es handelt sich um Stammdaten, Daten zur technischen Ausstattung der Kläranlagen sowie wasserrechtlich relevante Daten. Es sind z.B. Daten zu Name der Kläranlage, Ausbaugröße, Anschlussgröße, Geodaten, mechanischen Verfahren, biologischen Verfahren, P- und N-Elimination, Mikroschadstoffelimination, Klärschlammbehandlung vorhanden. Diese Informationen sind über das Fachinformationssystem ELWAS-WEB (elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem für die Wasserwirtschaftsverwaltung in NRW) im Intranet und Internet verfügbar.
In Nordrhein-Westfalen werden Daten zu der Abwasserbehandlung von industriellen und gewerblichen Einleitern von den zuständigen Wasserbehörden (Bezirksregierungen, untere Wasserbehörden) in der Datenbank ELKA (Einleiterkataster) erfasst. Es handelt sich um Stammdaten und zur Art der Behandlung. Es sind z.B. Daten zu den Namen der Betriebe oder Abwasseranfallstellen, Geodaten und zur Art der Behandlung/Behandlungsanlage vorhanden. Bei der Abwasserbehandlung von industriellem und gewerblichem Abwasser kommen mechanische Verfahren, chemisch-physikalische Verfahren sowie biologische Verfahren zum Einsatz. Bei Direkteinleitern wird das anfallende Abwasser am Standort des Industrie- oder Gewerbebetriebs gemäß seiner Verschmutzung so behandelt, dass es nach der Abwasserbehandlung direkt in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden kann. In Nordrhein-Westfalen werden Daten zu direkt einleitenden Betrieben (Direkteinleiter) von den zuständigen Wasserbehörden (Bezirksregierungen, untere Wasserbehörden) in der Datenbank ELKA (Einleiterkataster) erfasst. Es handelt sich um Stammdaten und Daten zu den zugehörigen Einleitungsstellen. Es sind z.B. Daten zu den Namen der Betriebe, Geodaten und den zugehörigen Einleitungsstellen und dem Gewässer, in das eingeleitet wird vorhanden. Bei Indirekteinleitern erfolgt mit oder ohne eine Abwasservorbehandlung die Einleitung des anfallenden Abwassers in eine öffentliche oder private Kanalisation. Es wird zusammen mit dem häuslichen Abwasser in einer kommunalen Kläranlage abschließend mitbehandelt. In Nordrhein-Westfalen werden Daten zu indirekt einleitenden Betrieben (Indirekteinleiter) von den zuständigen Wasserbehörden (Bezirksregierungen, untere Wasserbehörden) in der Datenbank ELKA (Einleiterkataster) erfasst. Es handelt sich um Stammdaten und Daten zum Verbleib des Abwassers. Es sind z.B. Daten zu den Namen der Betriebe oder Abwasseranfallstellen, Geodaten und den kommunalen Kläranlagen, in die das Abwasser eingeleitet wird vorhanden. Diese Informationen sind über das Fachinformationssystem ELWAS-WEB (elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem für die Wasserwirtschaftsverwaltung in NRW) im Intranet und Internet verfügbar.
Kommunale Abwasseranteile im Gewässer, Stand 31.12.2020: Um den Einfluss von Abwässern ausgehend von kommunalen Kläranlagen (KA) auf den Zustand der Gewässer beurteilen zu können, wurde flächendeckend zum einen der Abwasseranteil der kommunalen Kläranlage bezogen auf die Abflusskennwerte mittlerer Niedrigwasserabfluss (MNQ) und Median des Abflusses (0,5 MQ ~ Q183) und zum anderen der kumulierte kommunale Abwasseranteil bezogen auf die Abflusskennwerte mittlerer Niedrigwasserabfluss (MNQ) und Median des Abflusses (0,5 MQ ~ Q183) in den Gewässern ermittelt, mit dem Ziel in einer ersten Näherung die relevanten Stellen unter Einfluss einer Abwassereinleitung zu ermitteln. Unter dem kumulierten kommunalen Abwasseranteil versteht man den Abwasseranteil der Kläranlage an der Einleitstelle einschließlich der Anteile aller oberhalb liegenden einleitenden Kläranlagen bezogen auf den mittleren Niedrigwasserabfluss bzw. Median des Abflusses (0,5 MQ ~ Q183) im Gewässer.
Gemäß Artikel 16 der EU - Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG) hat jeder Mitgliedstaat alle zwei Jahre einen Lagebericht über die Beseitigung von kommunalen Abwässern und Klärschlamm in ihrem Zuständigkeitsbereich zu veröffentlichen. Die hier abgebildeten Daten sind aus einer Liste der Einleitungsstellen aller Kläranlagen mit einer Ausbaugröße größer 2 000 EW (Stand 31.12.2014) mit Angaben über Ausbaugröße, Belastung einschließlich Zu- und Ablaufkonzentrationen bzw. Frachten erstellt. Zusätzlich wurde eine räumliche Zuordnung nach der Lage zu den Wasserkörpern der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) berechnet.
Gemäß Artikel 16 der EU - Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG) hat jeder Mitgliedstaat alle zwei Jahre einen Lagebericht über die Beseitigung von kommunalen Abwässern und Klärschlamm in ihrem Zuständigkeitsbereich zu veröffentlichen. Die hier abgebildeten Daten sind aus einer Liste der Einleitungsstellen aller Kläranlagen mit einer Ausbaugröße größer 2 000 EW (Stand 31.12.2014) mit Angaben über Ausbaugröße, Belastung einschließlich Zu- und Ablaufkonzentrationen bzw. Frachten erstellt. Zusätzlich wurde eine räumliche Zuordnung nach der Lage zu den Wasserkörpern der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) berechnet.
Lage der Ver- und Entsorgungsbetriebe im Stadtgebiet Erkrath. Ver- und Entsorgung bezieht sich auf die technische und infrastrukturelle Grundeinrichtung die Siedlungsgebiete mit wichtigen Gütern wie Wasser und Energie versorgt und Abfallprodukte wie Abwasser und Müll abführt.
Darstellung der in den NRW-Standard-Stammdaten (NRW-Standards) geführten Stoffe und deren Verschlüsselung. NRW-Standards sind die Stammdaten eines Parameters zur Analyse der Umweltmedien Wasser, Abwasser, Boden, Luft, Abfall und auch industriell hergestellter Material (z.B. Düngemittel). Die Stammdaten setzen sich zusammen aus den Informationen: [1] Prüfmerkmal (auch Stoff genannt), [2] Analyse-Norm und andere Vorschriften, [3] Einheit (z.B. mg/l)
Anschlusslinien sind die Grundstücksanschlussleitungen (GAL) zwischen den einzelnen Grundstücken und dem öffentlichen Kanal. Die GAL sind privat und nur zu Teilen erfaßt, da dem Abwasserbetrieb häufig keine Angaben zu diesen GAL vorliegen. Ein Anspruch auf Richtigkeit besteht nicht.