Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Mit der Novelle des Landschaftsgesetzes im Jahr 2007 wurde auch in Nordrhein-Westfalen der gesetzliche Schutz von Alleen eingeführt (Landschaftsgesetz NRW, § 47a, Schutz der Alleen). Demnach führt das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrgein-Westfalen (LANUK) ein landesweites Kataster der gesetzlich geschützten Alleen. Bei den gesetzlich geschützten Alleen handelt es sich nach Absatz 1 des Gesetzes um Alleen, die an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen stehen. Beim Alleenkataster handelt sich um die zurzeit im Aufbau befindliche Datensammlung der gesetzlich geschützten Alleen in Nordrhein-Westfalen. Die Informationen zu den hier erfassten Alleen wurden aus verschiedensten Datenquellen zusammengetragen und in einem geografischen Informationssystem vereinheitlicht dargestellt. Alle Alleen werden graphisch verortet und über Sachinformationen, wie etwa Länge, Pflanzzeitraum, Baumartenzusammensetzung oder Schutzstatus beschrieben.
Daten des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) NRW zu Alleen im Kreis Gütersloh. Alleen im Sinne des Alleenkatasters sind beidseitig an Straßen oder Wegen (Verkehrsflächen) auf einer Länge von grundsätzlich mindestens 100 m parallel verlaufende Baumreihen meist einer Baumart. Die einzelnen Bäume haben untereinander in etwa den gleichen Abstand und in der Regel das gleiche Alter. Zu jedem Objekt existiert ein Datenbogen mit Informationen.
Digitale Daten (Baumstandorte) der gesetzlich geschützten Alleen nach § 41 LNatschG NRW (zu § 29 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes) - Alleen in NRW; Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen sind gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von Alleen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteilige Veränderung führen können, sind verboten. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) führt ein landesweites Kataster der gesetzlich geschützten Alleen. Die geschützten Alleen sind nachrichtlich in den Landschaftsplan sowie in die jeweilige ordnungsbehördliche Verordnung zu übernehmen. Der vorliegende Datenbestand stellt eine Konkretisierung (Baumstandorte) des LANUV-Katasters dar.