Die Bebauungsplanübersicht zeigt die Umringe aller rechtskräftigen Bebauungspläne, die Aufstellungsbeschlüsse sowie die sonstigen Satzungen. Hinterlegt sind Links zu den Bebauungsplänen und den Begründungen im PDF Format.
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Nutzungsbedingungen: Der Datensatz Bebauungsplanübersicht wird als OpenData unter der \"Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0\", siehe https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 zur Verfügung gestellt.
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Der Downloaddienst stellt Informationen zu Verwaltungsgrenzen (Staatsgrenzen, Landesgrenzen, Kreisgrenzen, Grenzen einer Verwaltungsgemeinschaft, Gemeindegrenzen) sowie zu den jeweiligen Verwaltungseinheiten im Freistaat Sachsen bereit.
Dieser Dienst ist kostenfrei und kann gemäß den Nutzungsbestimmungen von Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) unter Angabe der Quelle: "Geodaten Sachsen" genutzt werden.
Der Darstellungsdienst präsentiert Informationen zu Verwaltungsgrenzen (Staatsgrenzen, Landesgrenzen, Kreisgrenzen, Grenzen einer Verwaltungsgemeinschaft, Gemeindegrenzen) sowie zu den jeweiligen Verwaltungseinheiten im Freistaat Sachsen.
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Dieser INSPIRE Datensatz beinhaltet die administrativen Gebietseinteilungen des Saarlandes. Die Transformation erfolgte gemäß den INSPIRE Richtlinien AdministrativUnits in der Version 5.0. Folgende Feature Typen werden derzeit zu diesem Thema bereitgestellt: * AU AdministrativeUnit * AU Condominium Das Feature AdministrativUnit Dieser Feature Typ ist ein räumliches Objekt, das für die Visualisierung jeder einzelnen Einheit einer Ebene der Verwaltungshierarchie benötigt wird. Das Feature Condominium In selten Fällen wird eine einzelne Verwaltungseinheit von zwei oder mehreren Ländern gemeinsam verwaltet. In diesen Fällen bezeichnet man ein solches Gebiete als Kondominium und wird in mit dem Feature Member AU Condominium abgebildet. Mit Hilfe einer Referenz, verweist ein Kondominum auf seine zuständigen Verwaltungseinheiten.
Die Daten zum Thema Verwaltungseinheiten der INSPIRE-Richtlinie werden aus dem niedersächsischen Datenbestand des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS®) generiert.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
In ALKIS enthaltene lokale, regionale und nationale Verwaltungseinheiten, die die Gebiete abgrenzen, in denen die Mitgliedstaaten Hoheitsbefugnisse haben und/oder ausüben und die durch Verwaltungsgrenzen voneinander getrennt sind. In Baden-Württemberg umfasst der Datensatz folgende Abgrenzungen: Regierungsbezirk, Stadt- oder Landkreis, Verwaltungsgemeinschaft, Gemeinde/Stadt/verbandsangehörige Gemeinde/verbandsangehörige Stadt/gemeindefreies Gebiet
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.