Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Das Baulandkataster der Stadt Düsseldorf gibt einen Überblick über die Flächenpotenziale auf größeren Brachflächen und in kleineren Baulücken für Wohnen sowie für Büro, Gewerbe und Industrie im Stadtgebiet. Als Instrument des nachhaltigen Flächenmanagements trägt es dem im Baugesetzbuch verankerten Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden Rechnung, indem es Möglichkeiten der Innenentwicklung aufzeigt.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Der Dienst enthält mehrere Layer: 1. die zentralen Versorgungsbereiche. Es werden 5 Kategorien unterschieden, Stadtzentrum, Stadtbereichszentrum, Großes Stadtteilzentrum, Kleines Stadtteilzentrum, Nahversorgungszentrum. 2. Baulandkataster. Gibt einen Überblick über die Flächenpotenziale auf größeren Brachflächen und in kleineren Baulücken für Wohnen sowie für Büro, Gewerbe und Industrie im Stadtgebiet. Als Instrument des nachhaltigen Flächenmanagements trägt es dem im Baugesetzbuch verankerten Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden Rechnung, indem es Möglichkeiten der Innenentwicklung aufzeigt. 3.Gewerbe- und Industriekernzonen in Düsseldorf werden in 5 Kategorien unterschieden: großflächige Gewerbe- und Industrieansiedlungen, gewerbliche Infrastruktureinrichtungen, ASB-GE-Bereiche gemäß Regionalplan, kleinteilige geschlossene Gewerbeareale und Entwicklungszonen gemischter Nutzungen. Sie dienen der Sicherung der Gewerbeflächen besonders für die klassischen Branchen. 4.Gebiete des Zentrenmanagements der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Die Topographische Wandkarte 1 : 250 000 bildet das gesamte Land Brandenburg ab. Sie ist hervorragend für Planungszwecke und zur Dekoration von Büroräumen geeignet. Sie wird auf Anforderung in den Standard-Maßen 110 cm x 111 cm auf widerstandsfähigem, langlebigem Kunststoffmaterial als analoger Kartendruck (Plot) bereitgestellt. Die Wandkarte steht in folgenden Varianten zur Verfügung: Normalausgabe, Normalausgabe mit hervorgehobenen Kreisgrenzen, Normalausgabe mit hervorgehobenen Kreisgrenzen und -bezeichnungen, Ausgabe mit Postleitzahlen und Ausgabe mit Verwaltungsgrenzen. Sie wird mit zwei vormontierten Aluminiumleisten geliefert, die eine einfache Aufhängung an der Wand ermöglichen.
Die Topographische Wandkarte 1 : 175 000 wurde durch die Vergrößerung der Kartengrafik aus der Landeskarte 1 : 250 000 abgeleitet. Sie bildet das gesamte Land Brandenburg ab. Durch die erhöhte Lesbarkeit ist die Wandkarte hervorragend für Planungszwecke und zur Dekoration von Büroräumen geeignet. Sie wird auf Anforderung in den Standard-Maßen 140 cm x 150 cm auf 145 g/m²-Papier als analoger Kartendruck (Plot) bereitgestellt. Die Wandkarte steht in folgenden Varianten zur Verfügung: Normalausgabe, Normalausgabe mit hervorgehobenen Kreisgrenzen, Normalausgabe mit hervorgehobenen Kreisgrenzen und -bezeichnungen, Ausgabe mit Postleitzahlen und Ausgabe mit Verwaltungsgrenzen. Auf Anfrage erstellt die LGB ein Angebot für die Veredlung der Karten, bitte wenden Sie sich an den Kundenservice. Es sind z. B. folgende Varianten möglich: laminiert mit Aufhängeschienen und laminiert, aufgeblockt auf Leichtstofftafel (10 mm) mit Schutzfolienkaschierung und Aluminiumdekorrahmung silbermatt
Kartenaufnahme der Rheinlande durch Tranchot und von Müffling 1801 - 1828 (HKTM) Die von Napoleon angeordnete Kartenaufnahme der damals zu Frankreich gehörenden westlichen Rheinlande erfolgte im Maßstab 1 : 20 000 nach technisch-wissenschaftlichen Grundsätzen auf der Grundlage astronomisch-trigonometrisch bestimmter Punkte, die auf weithin sichtbaren Geländeerhebungen lagen. Im Jahre 1801 wurde mit den Arbeiten an der „Carte topografique des Départements réunis de la Rive gauche du Rhin“ begonnen. Unter der Leitung des französischen Oberst Tranchot wurde die Kartenaufnahme links des Rheins bis 1814 durchgeführt. Die französische Kartenaufnahme konnte bedingt durch die Befreiungskriege nicht vollständig abgeschlossen werden. Nach Abschluss des zweiten Pariser Friedensvertrags im November 1815 wurden die Tranchot-Karten dem Aufnahme- und Zeichenbüro beim preußischen Generalkommando übergeben, das 1816 in Koblenz auf dem Ehrenbreitstein eingerichtet wurde. Dieses Büro war für die Vermessung der neuen preußischen Gebiete am Rhein zuständig. Chef des Generalstabs war Generalmajor von Müffling. Die vorhandenen französischen Karten wurden vervollständigt und für die bisher nicht aufgenommenen neuen preußischen Gebiete gleichartige Karten nach französischem Muster hergestellt. Bei der Reproduktion wurden die handkolorierten Kartenoriginale auf den Maßstab 1 : 25 000 verkleinert. Gebiete des Landes Rheinland-Pfalz werden auf 132 Kartenblättern dargestellt und als mehrfarbige Drucke und in 3 Sonderblattschnitten als Zusammendruck aus mehreren Originalblättern herausgegeben.
Der Kommunalwahlbezirk ist die administrative Einheit für die Wahl der Hälfte der Zahl der Ratsmitglieder. Für jeden Kommunalwahlbezirk wird ein Vertreter gewählt.
Die Stimmbezirke können anhand der ortsüblichen Gegebenheiten innerhalb der kommunalen Ratswahlbezirke festgelegt werden. Jeder Stimmbezirk entspricht einem Wahlbüro. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien von Kerken.