Die Landnutzungskartierung (Stand 2010) wurde vom Bergisch-Rheinischen-Wasserverband (BRW) zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um Auswertungsergebnisse (in der 3. Version) basierend auf einer im Jahr 2010 durchgeführten Befliegung.
Die Landnutzungskartierung (Stand 2018) wurde vom Bergisch-Rheinischen-Wasserverband (BRW) zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um Auswertungsergebnisse basierend auf einer im Jahr 2018 durchgeführten Befliegung.
Diese OGC API - Features (OAF) BRW fasst aktuelle sowie historische Bodenrichtwerte ab dem Jahr 2010 des Landes Brandenburg zusammen. Er beinhaltet Bodenrichtwerte zu den jährlichen Stichtagen 01.01.2010 bis 01.01.2012 (3 Jahre) und vom 31.12.2012 bis zum 31.12.2020 (9 Jahre). Ab dem Jahr 2022 gilt wieder der Stichtag 01.01.JJJJ für die Bodenrichtwertdaten. Die Beschlussfassung der Bodenrichtwerte erfolgte auf stichtagsbezogenen Basiskarten nebst Verwaltungsgrenzen (eine Übersicht über die Zuordnung der Basiskarten ist unter https://geobasis-bb.de/lgb/de/geodaten/grundstuecksmarkt/bodenrichtwerte/~mais2redc78693de zu finden). Die Belegung der Elemente entsprechen dem aktuell gültigen BORIS-Objektartenkatalog BRM 3.0.1 in der Beschlussfassung vom 13.02.2024. Die API ist konzipiert zur vereinfachten Nutzung in entsprechenden (Web-Entwicklungsumgebungen).
Ein Bodenrichtwert ist ein vorwiegend aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Die Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen jährlich, bezogen auf den 01. Januar des laufenden Jahres ermittelt und sollen bis zum 31. März veröffentlicht werden. Aus allen verfügbaren Bodenrichtwerten wird anschließend ein landeseinheitlicher Datensatz gebildet. Neben der Bereitstellung der aktuellen Bodenrichtwerte werden auch die Daten der vorangegangenen Jahre ab dem Jahr 2011 angeboten.
Diese Daten stehen unter der „Datenlizenz Deutschland –Zero – Version 2.0“ (dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Der Lizenztext ist unter www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 einsehbar.
Im Kreisgebiet Mettmann befindliche Hochwasserrückhaltebecken (Stand Mai 2024). Die Daten wurden vom Bergisch-Rheinischen Wasserverband zur Verfügung gestellt.
Im Kreisgebiet Mettmann befindliche fließende Oberflächengewässer (Stand Mai 2024). Die Daten wurden vom Bergisch-Rheinischen Wasserverband zur Verfügung gestellt.
Die im Kreisgebiet Mettmann befindlichen verrohrten Gewässerabschnitte (Stand Mai 2024). Die Daten wurden vom Bergisch-Rheinischen Wasserverband zur Verfügung gestellt.
Diese Daten stehen unter der „Datenlizenz Deutschland –Zero – Version 2.0“ (dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Der Lizenztext ist unter www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 einsehbar.