Der Atlas zum Zensus 2011 enthält sieben Rasterkarten zur Bevölkerung und drei Rasterkarten zu Gebäuden und Wohnungen mit einer Auflösung (Rasterweite) von 1 km. Stichtag der bundesweit und flächendeckend vorliegenden Daten ist der 9. Mai 2011.
Nutzungsbedingungen: Diese Daten aus dem Datenangebot der Statistische Ämter des Bundes und der Länder sind lizensiert unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0; http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
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Nordrhein-Westfalen unternimmt seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen, um Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter vor den Gefahren durch Hochwasser zu schützen. Neben baulichen Maßnahmen kommt dabei der Kartierung von Risiken, der Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, der Vorsorgeplanung sowie der hochwassergerechten Entwicklungsplanung eine zentrale Bedeutung zu. Bis zum Jahr 2015 werden in Nordrhein-Westfalen für alle Gebiete, in denen signifikante Hochwasserschäden auftreten können, Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Ziel der neuen Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen, um hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu verringern und zu bewältigen. Grundlage dafür ist die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL), die am 26. November 2007 in Kraft getreten ist. Die Zielsetzung der Richtlinie wurde von der Bundesregierung in die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) übernommen (in Kraft seit 1. März 2010). Zur Umsetzung des WHG sind folgende Schritte vorgesehen: Bis Dezember 2011: Vorläufige Bewertung und Festlegung der Gebiete, in denen Hochwasser eine erhebliche Gefahr für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten oder Sachwerte darstellen können (sogenannte Risikogebiete). Bis Dezember 2013: Erstellung von Hochwassergefahren- und risikokarten für diese Gebiete. Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überschwemmungsausdehnung) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (z.B. Anzahl der betroffenen Einwohner, betroffene Wohn- oder Schutzgebiete, gefährdete Kulturobjekte) dargestellt werden.
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen der Stadt Wegberg. (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Bei den Daten handelt es sich um farbige digitale True-Orthophotomosaike (TrueDOPI). Dabei werden alle Objekte lagetreu abgebildet, d. h. es gibt keine Verkippungen von Gebäuden oder Bäumen und dadurch keine Abschattungseffekte von z. B. Bürgersteigen. Daten liegen für das gesamte Berliner Stadtgebiet im Blattschnitt 2 km x 2 km vor und haben eine Bodenauflösung von 0,20 m bei einer Lagegenauigkeit von +/- 0,4 m. Die Daten beinhalten einen Infrarot-Kanal
Für die Nutzung der Daten ist die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 anzuwenden. Die Lizenz ist über https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 abrufbar.
Bei den Daten handelt es sich um farbige digitale True-Orthophotomosaike (TrueDOP). Dabei werden alle Objekte lagetreu abgebildet, d.h. es gibt keine Verkippungen von Gebäuden oder Bäumen und dadurch keine Abschattungseffekte von z. B. Bürgersteigen. Daten liegen für das gesamte Berliner Stadtgebiet vor. Die Bereitstellung der Daten erfolgt durch Bilddaten im JPEG2000-Format. In dazugehörigen GML-Dateien sind sie durch Attribute des INSPIRE-Datenmodells "Orthofotografie" beschrieben.
Für die Nutzung der Daten ist die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 anzuwenden. Die Lizenz ist über https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 abrufbar.
Bei den Daten handelt es sich um farbige digitale True-Orthophotomosaike (TrueDOP). Dabei werden alle Objekte lagetreu abgebildet, d.h. es gibt keine Verkippungen von Gebäuden oder Bäumen und dadurch keine Abschattungseffekte von z. B. Bürgersteigen. Daten liegen für das gesamte Berliner Stadtgebiet vor. Die Bereitstellung der Daten erfolgt durch Bilddaten im JPEG2000-Format. In dazugehörigen GML-Dateien sind sie durch Attribute des INSPIRE-Datenmodells "Orthofotografie" beschrieben.
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Das ATKIS DGM ist ein Teil des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystem (ATKIS). Das DGM beschreibt höhenmäßig die Erdoberfläche ohne natürliche (z. B. Vegetation) und künstliche Objekte (z. B. Bauwerke). Das DGM liegt in Form eines gleichmäßigen Rasters mit einer Rasterweite von 1m im Blattschnitt 2km x 2km vor. In das Land Brandenburg reicht ein Buffer von ca. 250m.
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Das ATKIS DGM ist ein Teil des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystem (ATKIS). Das DGM beschreibt höhenmäßig die Erdoberfläche ohne natürliche (z. B. Vegetation) und künstliche Objekte (z. B. Bauwerke). Das DGM liegt in Form eines gleichmäßigen Rasters mit einer Rasterweite von 1m im Blattschnitt 2km x 2km vor. In das Land Brandenburg reicht ein Buffer von ca. 250m.
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