Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)
Welche Baustellenmeldungen werden hier aufgeführt? Und warum finde ich die Baustelle vor meiner Haustür hier nicht? Im Duisburger Stadtgebiet wird jedes Jahr an vielen Stellen gebaut. Jede Baumaßnahme, außerhalb von Autobahnen, muss bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt und genehmigt (verkehrsrechtliche Anordnung) werden. Insgesamt handelte es sich 2020 z. B. um rund 8.000 Einzelmaßnahmen verschiedener Größe. Im Verkehrsportal wird über die verkehrlich relevanten Baumaßnahmen informiert. Wann ist eine Baumaßnahme im Normalfall verkehrlich relevant? Neben der Lage (z. B. Hauptverkehrsnetz, überörtliches Netz etc.), der Verkehrsbelastung und der zeitlichen Dauer einer Baumaßnahme sind im wesentlichen die folgenden Kriterien maßgebend: - Eine Vollsperrung, die in der Regel mit einer Umleitungsempfehlungen verbunden ist. - Änderung bestehender Verkehrsführungen z. B. durch die Aufhebung oder Einrichtung einer Einbahnstraße. - Die Verkehrsführung wird durch einen Baustellenampel geregelt z. B. Einbahnwechsel in Verbindung mit einer Baustellenampel. - Der betroffene Bereich ist von besonderer Bedeutung für den Bezirk.
Die Karte der Baustellen enthält aktuelle Informationen zu großen Baumaßnahmen der Stadt Bochum und der damit verbundenen Verkehrsführung (Sperrungen, Baustellenampeln, Einbahnstraßenregelungen) im Stadtgebiet.
Über den Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM) werden z. B. Baustellendaten von externen Anbietern Interessenten (z. B. der Stadt Duisburg) zur Verfügung gestellt. Die Datensätze werden regelmäßig beim MDM abgefragt, optisch aufbereitet und im Rahmen des Verkehrsportals als Zusatzinformation dem User angeboten. Die Stadt Duisburg trägt Baumaßnahmen von überregionaler Bedeutung zusätzlich in einer Software (TIC Kommunal) von Straße.NRW ein. Daher kommt es vor, dass einige Baumaßnahmen doppelt eingetragen sind. Das ist der Grund, warum dieser Layer in den Grundeinstellungen ausgeschaltet ist. Weiter Informationen zum MDM sind zu finden unter https://www.mdm-portal.de/.
Darstellung von Baustellen und zu berücksichtigende Veranstaltungen (Events). Die Daten werden täglich aus dem Fachsystem zur Verwaltung der Baustellen (Baustellenatlas) abgezogen und hier präsentiert. Die vorliegenden Daten sind unvollständig und dienen ausschließlich der Koordination von planbaren Baumaßnahmen. Die Datumsangaben basieren zum Teil auf fiktive Annahmen und geben nicht den wirklichen Bauzeitraum wieder.
Dieser Datensatz enthält straßenverkehrsrechtlich genehmigte Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland im Stadtgebiet. Autobahnen und überörtliche Verbindungen sind nicht erfasst, da diese nicht in der Gebietshoheit der Stadt Köln liegen. Die Baustellen werden hier als Punkt auf der Karte dargestellt, die tatsächliche Inanspruchnahme umfasst allerdings anliegende Strecken und Flächen, die sich im Genehmigungszeitraum ändern können. Dem Bauunternehmen ist oftmals freigestellt innerhalb des Genehmigungszeitraumes in unterschiedlichen Bauphasen die Arbeiten auszuführen. Insofern ist der hier dargestellte Genehmigungszeitraum auch nicht zwingend der Ausführungszeitraum.
Dieser Dienst enthält straßenverkehrsrechtlich genehmigte Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland im Stadtgebiet. Autobahnen und überörtliche Verbindungen sind nicht erfasst, da diese nicht in der Gebietshoheit der Stadt Köln liegen. Die Baustellen werden hier als Punkt auf der Karte dargestellt, die tatsächliche Inanspruchnahme umfasst allerdings anliegende Strecken und Flächen, die sich im Genehmigungszeitraum ändern können. Dem Bauunternehmen ist oftmals freigestellt innerhalb des Genehmigungszeitraumes in unterschiedlichen Bauphasen die Arbeiten auszuführen. Insofern ist der hier dargestellte Genehmigungszeitraum auch nicht zwingend der Ausführungszeitraum.
Dieser Dienst enthält straßenverkehrsrechtlich genehmigte Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland im Stadtgebiet. Autobahnen und überörtliche Verbindungen sind nicht erfasst, da diese nicht in der Gebietshoheit der Stadt Köln liegen. Die Baustellen werden hier als Punkt auf der Karte dargestellt, die tatsächliche Inanspruchnahme umfasst allerdings anliegende Strecken und Flächen, die sich im Genehmigungszeitraum ändern können. Dem Bauunternehmen ist oftmals freigestellt innerhalb des Genehmigungszeitraumes in unterschiedlichen Bauphasen die Arbeiten auszuführen. Insofern ist der hier dargestellte Genehmigungszeitraum auch nicht zwingend der Ausführungszeitraum.