Das Bodenbewegungskataster NRW stellt basierend auf der satellitengestützten Radarinterferometrie (Persistent Scatterer Interferometrie, PSI) vertikale Bodenbewegungsraten (mm/Jahr) in Nordrhein-Westfalen generalisiert in 250 m-Hexagonen dar. Die Radarinterferometrie ist ein fernerkundliches Messverfahren, welches sich aufgrund einer hohen messtechnischen Genauigkeit und Präzision im Millimeterbereich in Kombination mit einer großflächigen räumlichen Abdeckung und hohen zeitlichen Auflösung zunehmend als neuer Standard zur Erfassung von Bodenbewegungen etabliert. Als Datengrundlage des Bodenbewegungskatasters NRW dienen frei verfügbare SAR-Daten der Radarsatellitenmission Sentinel-1, die im Rahmen des Copernicus-Programms federführend von der ESA betrieben wird. Die Lagerung und Validierung der radarinterferometrischen Messdaten erfolgt mittels Höhenfestpunkten des amtlichen Raumbezugs. Jedes Hexagon ist aus mindestens drei Pixelmesswerten räumlich gemittelt.
Die Daten der Landbedeckung können unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 genutzt werden. Dabei ist folgender Quellenvermerk anzugeben: "Enthält modifizierte Copernicus Sentinel-1 Daten [2020-2024], verarbeitet durch Geobasis NRW; dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
Dieser Datenbestand enthält die amtlich festgestellten Bodenbewegungsgebiete NW in einer Kachelung von 250m x 250m. Die Bodenbewegungsgebiete werden auf Basis der Leitnivellements abgeleitet und weisen eine jährliche Höhenänderung von mehr als 3mm auf. Die zugrundeliegenden Leitnivellements stammen aus den Jahren 2010 bis 2018.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die dargestellten Flächen werden definiert durch Gebiete, in denen Höhenbewegungen größer als +/- 3 mm pro Jahr auftreten. Diese Bodenbewegungsgebiete werden abgeleitet aus den jeweils beiden letzten großen Leitnivellements der einzelnen Bewegungsgebiete in Nordrhein-Westfalen. Alle Festpunkte im amtlichen Festpunktinformationssystem der Nordrhein-Westfälischen Landesvermessung (AFIS NRW), die innerhalb dieser Flächen liegen, sind durch die Bemerkung 'aktuelles Bodenbewegungsgebiet' gekennzeichnet. Entsprechend den Intervallen der Leitnivellements werden die 'aktuellen Bodebewegungsgebiete' (alle 8 Jahre) fortgeführt.
Die Daten der Landbedeckung können unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 genutzt werden. Dabei ist folgender Quellenvermerk anzugeben: "Enthält modifizierte Copernicus Sentinel-1 Daten [2018-2022], verarbeitet durch Geobasis NRW; dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
Dieser Datenbestand enthält die amtlich festgestellten Bodenbewegungsgebiete NW in einer Kachelung von 250m x 250m. Die Bodenbewegungsgebiete werden auf Basis der Leitnivellements abgeleitet und weisen eine jährliche Höhenänderung von mehr als 3mm auf. Die zugrundeliegenden Leitnivellements stammen aus den Jahren 2010 bis 2018.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Dieser Datenbestand enthält die amtlich festgestellten Bodenbewegungsgebiete NW in einer Kachelung von 250m x 250m. Die Bodenbewegungsgebiete werden auf Basis der Leitnivellements abgeleitet und weisen eine jährliche Höhenänderung von mehr als 3mm auf. Die zugrundeliegenden Leitnivellements stammen aus den Jahren 2010 bis 2018.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Als Datengrundlage für das Bodenbewegungskataster NRW dienen frei verfügbare Daten der Radarsatellitenmission Sentinel-1, die Bestandteil des europäischen Erdbeobachtungsprogramms ‚Copernicus‘ ist und federführend von der europäischen Weltraumorganisation (ESA) betrieben wird. Die aktuelle Auswertung bezieht sich auf Sentinel-1-Daten der Zeitspanne von 2020 bis 2024. Etwa 95 % der Landesfläche von NRW werden durch die gewählten Beobachtungen der relativen Satellitenbahnen A015 und D139 räumlich abgedeckt. Die Daten werden mittels der Persistent Scatterer Interferometrie (PSI) ausgewertet. Ein Persistent Scatterer zeichnet sich durch ein langzeitstabiles kohärentes Rückstreusignal aus und tritt als solches üblicherweise an anthropogenen Strukturen wie beispielsweise Gebäuden oder Infrastruktur auf. Für jedes als Persistent Scatterer identifiziertes Pixel wird eine gemittelte vertikale Geschwindigkeitsrate [mm/Jahr] abgeleitet. Die satellitengestützte Radarinterferometrie ist ein fernerkundliches Messverfahren, das sich aufgrund einer hohen messtechnischen Genauigkeit im Millimeterbereich sowie der Erfassung grundsätzlich flächendeckender Daten mit hoher zeitlicher Auflösung zunehmend als neuer Standard zur Erfassung von Bodenbewegungen etabliert.
Die Daten des Bodenbewegungskatasters NRW können unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 genutzt werden. Dabei ist folgender Quellenvermerk anzugeben: "Enthält modifizierte Copernicus Sentinel-1 Daten [2020-2024], verarbeitet durch Geobasis NRW"; dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0); https://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_bodenbewegungskataster
Die Höhenfestpunkte werden durch Präzisionsnivellements messtechnisch einheitlich und hochgenau bestimmt. Die Höhenangaben werden im amtlichen Höhenbezugssystem DHHN2016 angegeben. Sie repräsentieren die Höhenkomponente des bundesweit einheitlichen Raumbezuges. Die Höhenangaben werden im amtlichen Höhenbezugssystem DHHN2016 angegeben. Die Höhenwerte in Nordrhein-Westfalen unterliegen in großen Landesteilen zeitlichen Veränderungen, die z.B. durch anthropogene Einflüsse des Bergbaus hervorgerufen werden. Daher ist es erforderlich, in diesen Bodenbewegungsgebieten turnusmäßig Wiederholungsmessungen durchzuführen. Für ausgewählte Höhenfestpunkte entstehen somit Zeitreihen, die als sog. Höhenzeitfolge bereitgestellt werden. Vor Gebrauch sind die Hinweise „Wichtige Nutzerinformation zum Gebrauch der Daten aus der Höhenzeitfolgekartei in NRW“ (https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/geobasis/raumbezug/festpunktinformationen/hoehenfestpunkte/nutzerinformation.pdf) dringend zu beachten.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Daten der Landbedeckung können unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 genutzt werden. Dabei ist folgender Quellenvermerk anzugeben: "Enthält modifizierte Copernicus Sentinel-1 Daten [2020-2024], verarbeitet durch Geobasis NRW; dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
Die Anwendung gibt Auskunft über alle städtischen Nivellementpunkte (Höhenpunkte) mit der aktuellen Höhe und mit historischen Höhenangaben in verschiedenen Höhenstati. Gleichzeitig werden Skizzen und Fotos zur Identifikation der Punkte bereitgestellt. Informationen zu vorhandenen Lagefestpunkten (Anschlußpunkte) und Gebäudepunkten können über den Inhaltsbaum ergänzend dargestellt werden.
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
In der Verwaltungskarte Nordrhein-Westfalen 1 : 250 000 (NRW250VK) wird die Verwaltungs- und die wesentliche Siedlungsstruktur dargestellt. In der Karte werden Verwaltungsgrenzen sowie die unterschiedlichen Regierungsbezirke farblich hervorgehoben. Das Kartenwerk wird aus dem Digitalen Landschaftsmodell 1 : 1 000 000 (DLM1000) des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie abgeleitet, welches allerdings für die Zwecke der Übersichtskarte im Straßen-, Gewässer- und Siedlungsbereich ausgedünnt wurde.