Der Datensatz enthält Informationen zu folgenden Themen: "Städtebauliche Vertrage": - Städtebauliche Verträge in Bearbeitung und abgeschlossen sowie externe Maßnahmen - ; "Umlegung": - Umlegung, Odnungsnummern, Bestands- und Umlegungskartennummern, Vereinfachte Umlegung, Kein U-Vermerk im Grundbuch, Ratenzahlungen, Nachbesserungen und private Verkehrsflächen - ; "Vorkaufsrechte": Aktenzeichen der Vorkaufsrechtsbescheinigungen und der Teilungen, Sammelbafragen OPR, Rahmenkarten im Gauß-Krüger-Koordinatensystem;
Zugriffseinschränkung: - "Städtebauliche Verträge": Beschränkter Zugang - ohne Zugriff auf personenbezogene und adressbezogene Daten; - "Vorkaufsrechte": Kein Zugang;
- "Umlegung": Kein Zugang.
Nutzungsbedingungen - "Städtebauliche Verträge": gebührenfrei - Keine Vervielfältigung und Verbreitung; Es gelten die Nutzungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen (URL: https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/Buergerservice/Onlinedienste/Geoportal/Nutzungsbedingungen.aspx)
Der Darstellungsdienst mit den Bodenordnungsverfahren ist aus dem beim Geodatenzentrum NRW vorliegenden Sekundärdatenbestand abgeleitet worden. Die Aktualität der zugrundeliegenden Daten kann über die GetFeatureInfo der Layer abgefragt werden. Es werden Flächen der Umlegungsgebiete, Sanierungsgebiete und Flurbereinigungsgebiete dargestellt. Stand der verwendeten Daten: 01.01.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Geoinformationssystem (GIS) der Ländlichen Entwicklung in NRW zu - Bodenordnungen (Verfahren nach Flurbereinigungsgesetz, Gemeinheitsteilungsgesetz und Gemeinschaftswaldgesetz) - LEADER- (und VITAL-) Regionen - Konzepten ländlicher Gemeinden - Förderkulissen - Förderprojekten NGA-Breitband
Im Rahmen des Geodatenmanagements der Stadt Duisburg wird vom Amt für Bodenordnung, Geomanagement und Kataster unter der Federführung der Abteilung "Vermessung, Kataster und Geoinformationen (62-4)" die Hausnummerndatenbank des gesamten Stadtgebietes geführt. Die Fortführung und Pflege der Datenbank ist Voraussetzung für die Aktualität der Daten.
Das Versuchsflächenverzeichnis zum Ökologischen Waldbau beinhaltet Daten zu allen forstlich wichtigen Versuchsflächen in Nordrhein-Westfalen, die von verschiedensten Dezernaten der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten, von Forstbehörden, von forstlichen Versuchsanstalten und anderen Versuchsanstellern angelegt worden sind und betreut werden. Dieses Versuchsflächenverzeichnis wird im Auftrag des MUNLV geführt.
Das Informationssystem verwaltet alle beantragten Abgrabungen von Locker- und Festgesteinen im Rahmen der Genehmigungsverfahren seit 1972, an denen der Geologische Dienst Nordrhein-Westfalen (GD NRW) im Rahmen seiner Tätigkeit als „Träger öffentlicher Belange“ beteiligt worden ist. Der Datensatz umfasst die Abgrabungsumrisse in NRW als Vektorflächen, attributiert mit den jeweiligen Fachdaten der Genehmigungsanträge und enthält, soweit bekannt, auch Altabgrabungen. Die Zusammenstellung ist keine Gewähr für eine tatsächlich erfolgte Abgrabungstätigkeit, da nur die Antragsunterlagen und daraus resultierende Genehmigungen erfasst sind. Im Jahr 1995 hat der GD NRW auch das im Zeitraum 1985 bis 1995 bei der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW (LÖBF) aufgebaute Kataster übernommen. Diese Daten sind strukturell in die Datenbank integriert.
Der Kulturstadtplan für Duisburger Kinder ist ein Gemeinschaftsprojekt. Die Schulkulturkontaktstelle des Amts für Schulische Bildung hat ihn mit der Schulaufsicht, dem Amt für Bodenordnung, Geomanagement und Kataster, den Künstlern Detlef Kelbassa und Corinna Kuhn und der Bürgerstiftung Duisburg realisiert. Die Stiftung „Unsere Kinder – unsere Zukunft“ der Sparkasse Duisburg ermöglichte, dass alle Duisburger Grundschulen und Förderschulen ihn im Jahr 2014 als Unterrichtsmaterial erhalten konnten. Unter dem Motto DER LEBENDIGE KULTURSTADTPLAN finden seit 2015 Aktionen für Schulen und Familien statt, die Kulturorte der Stadt sichtbar und erlebbar machen - auch dies ist möglich durch das Engagement der Stiftung „Unsere Kinder – unsere Zukunft“. Als Weiterentwicklung des Kulturstadtplans für Duisburger Kinder, findet der Kulturstadtplan für Familien im Januar 2022 Einzug in die "Mein Duisburg" - App.
Der Boden bildet das zentrale Teilstück im biologischen Kreislauf des Waldes. Auf Veränderungen in diesem komplizierten System muss daher besonderes Augenmerk gerichtet werden. Aus diesem Grund beauftragte der Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft im Jahr 1989 die Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forstplanung, LÖLF (jetzt: Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten/Landesamt für Agrarordnung, LÖBF/LAfAO) sowie das Geologische Landesamt NRW, GLA NRW (jetzt: Geologischer Dienst NRW - Landesbetrieb, GD NRW), landesweit den aktuellen bodenchemischen Zustand unserer Waldböden zu untersuchen. Diese Bodenzustandserhebung im Wald (BZE) soll unter anderem - den aktuellen bodenchemischen Zustand unserer Waldböden erfassen und bewerten - Zusammenhänge zwischen dem Bodenzustand und den Waldschäden aufklären - eine bessere Übertragbarkeit der Ergebnisse aus der Waldschadensforschung auf größere Waldflächen gewährleisten - Gefahren aufzeigen, die sich aus dem aktuellen Bodenzustand für die derzeitigen Waldbestände und die nächste Waldgeneration ergeben - Informationen zur Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung des Bodenzustands liefern - Informationen zur Einschätzung von Risiken für die Qualität von Grund- und Quellwasser zur Verfügung stellen. Die Geländearbeiten zur BZE nahm das Geologische Landesamt NRW in den Jahren 1989 bis 1992 vor. Um den Zusammenhängen zwischen Bodenchemismus und Waldschäden auf die Spur zu kommen, wurden die Böden an Standorten untersucht, an denen jährlich auch die Waldschäden beurteilt werden. Die Probennahme erfolgte im 4 x 4-km-Raster, das heißt, die waldbestandene Fläche im Landesgebiet wurde in ein Quadratraster mit je 4 km Seitenlänge aufgeteilt. In jedem Rasterquadrat wurde eine Untersuchungsparzelle ausgewählt. An den 498 Untersuchungsflächen wurden jeweils - die Böden exakt kartiert - Bodenaufgrabungen angelegt - die Bodenmerkmale und -eigenschaften detailliert beschrieben - Proben aus sieben bis zehn Tiefenstufen für chemische und physikalische Analysen entnommen. Insgesamt fielen rund 3.800 Bodenproben (Flächenmischproben) zur Analyse an; weitere 590 Proben sind für radiologische Untersuchungen vorgesehen. Das geochemische Labor des Geologischen Dienstes NRW hat inzwischen die Analytik für ein 8 x 8-km-Raster der bundesweiten BZE abgeschlossen. Auch die Ergebnisse für das erheblich dichtere 4 x 4-km-Raster wurden Mitte 1995 vorgelegt. Moderne Messverfahren, die mit den Laboratorien der anderen Bundesländer abgestimmt sind, gewährleisten exakte und bundesweit vergleichbare Ergebnisse.
Der Datensatz enthält die Grenzen der Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz, Gemeinheitsteilungsgesetz und Gemeinschaftswaldgesetz im Land Nordrhein-Westfalen.