Informationen zu den rechtskräftigen und/oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Rheda-Wiedenbrück. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben
Nutzungsbedingungen: Alle gezeigten Satzungen und Bauleitpläne dienen lediglich Informationszwecken. Bei den jeweils genannten Ansprechpersonen erhalten Sie weitere Auskunft.
Nutzungsbedingungen: Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen erteilt werden.
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Der Dienst beinhaltet rechtskräftige und/oder in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Rheda-Wiedenbrück. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben
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Digitale Geländemodelle (DGM) sind digitale, numerische, auf ein regelmäßiges Raster reduzierte Modelle der Geländehöhen und –formen der Erdoberfläche. Sie beinhalten keine Information über Bauwerke (z. B. Brücken) und Vegetation. Die Bezirksregierung Köln, Geobasis NRW, stellt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags das DGM mit einer Rasterweite von einem Meter bereit.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Digitale Geländemodelle (DGM) sind digitale, numerische, auf ein regelmäßiges Raster reduzierte Modelle der Geländehöhen und –formen der Erdoberfläche. Sie beinhalten keine Information über Bauwerke (z. B. Brücken) und Vegetation. Die Bezirksregierung Köln, Geobasis NRW, stellt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags das DGM mit einer Rasterweite von einem Meter bereit.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Digitale Geländemodelle (DGM) beschreiben die räumlichen Formen der Erdoberfläche (Geländerelief) in 3D-Koordinaten. Ein DGM stellt im Gegensatz zum Digitalen Oberflächenmodell keine Objekte auf der Erdoberfläche dar (z. B. Bäume und Häuser). Brücken sind nicht Bestandteil eines DGMs. Bedingt durch unterschiedliche Wasserstände zu den Aufnahmezeitpunkten können in Gewässern Höhensprünge auftreten. Das DGM wird aus den Bodenpunkten der Laserscanbefliegungen abgeleitet. Die Gitterweite ist Bestandteil der Produktbezeichnung.
Digitale Oberflächenmodelle beschreiben die zum Zeitpunkt der Befliegung tatsächlich vorhandene Landschaft mit zusätzlich allen festen und beweglichen Objekten, die nicht zur Geländeoberfläche zählen. Das sind vor allem Wälder und Bauwerke (Häuser, Brücken und Hochspannungsleitungen) sowie der ruhende und fließende Verkehr. Aus den unregelmäßig verteilten Punktdaten der Laserscanaufnahme wurde automatisch ein regelmäßiges Raster abgeleitet und kann daher unplausible Werte enthalten. Eine besondere Genauigkeitsabschätzung ist daher nicht möglich. Es steht landesweit flächendeckend zur Verfügung und kann in Rasterweiten ab 1 m abgegeben werden.