Diese Arbeit wurde für den hier vorliegenden Nachdruck lediglich redaktionell überarbeitet und stammt ursprünglich aus Band 1 & 2 der Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen. Dieser Aufsatz diente im Laufe der Jahre als Grundlage für viele Untersuchungen zur Entstehung von Kohlenflözen und zum Wechsel der Moortypen, aus denen sie entstanden sind. Viele Pflanzenarten und -gattungen wurden in den Jahren 1959/1960 in verschiedenen Arboreten angepflanzt, um der Öffentlichkeit eine Vorstellung von der Pflanzenwelt der Braunkohlenmoore zu geben. Daher ist die vorliegende Veröffentlichung auch für den interessierten Laien gedacht. [1991. 31 S., 9 Abb., 3 Taf.; ISBN 978-3-86029-926-5 (Neuauflage aus „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen - Band 1 & 2: Die Niederrheinische Braunkohlenformation“)]
Band 1 und 2 als Doppelband aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ beinhaltet eine Zusammenfassung von Erkenntnissen über die Bildung der Niederrheinischen Braunkohlenformation, die von der Nachkriegszeit bis in die 1950er-Jahre gewonnen wurden. Die zusammenfassende Darstellung aller Probleme in einem gut aufgeschlossenen, faziell wechselvollen und tektonisch kompliziert gebauten Gebiet sollen als Anregung für die Behandlung ähnlich gelagerter Fragestellungen in anderen Tertiärbereichen dienen. [1958. 764 S., 224 Abb., 36 Tab., 61 Taf.]
Der Band Nr. 29 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ befasst sich in 22 wissenschaftlichen Beiträgen mit den tertiären Ablagerungen und der Rheinischen Braunkohlenlagerstätte in der südlichen Niederrheinischen Bucht. Behandelt werden Fragen des Alters und der Entstehungsbedingungen der Kohlenflöze und ihrer Nebengesteine, der Rohstoffeigenschaften und Beurteilung der rheinischen Braunkohle sowie die Methodik der Lagerstättenuntersuchung. [1981. 575 S., 139 Abb., 56 Tab., 21 Taf.; ISBN 978-3-86029-829-9]
Um die gewonnenen Erfahrungen hinsichtlich der Auswirkungen des Tagebaus Hambach auf die Umwelt zugänglich zu machen, wurden die geowissenschaftlich bedeutsamen Kapitel des ökologischen Gutachtens, d. h. die Teile Bergbau, Geologie und Boden sowie Wasserwirtschaft in unveränderter Form als Sonderveröffentlichung des Geologischen Landesamtes Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Das von der Dienststelle des Regierungspräsidenten Köln für diesen Band neu bearbeitete Kapitel „Braunkohlenplanung als Teil der Landesplanung“ erläutert allgemein die Aufgaben des Braunkohlenausschusses sowie die Stellung der Braunkohle im Energieprogramm des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen. [1977. 127 S., 19 Abb., 9 Tab., 38 Anl. (broschiert)]
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) stellt im Energieatlas NRW (www.energieatlas.nrw.de) die Standorte der Erneuerbaren Energien, der fossilen Kraftwerke und der Elektrotankstellen in NRW dar. Folgende Energieträger werden dargestellt: Biomasse/Bioenergie, Deponiegas, Grubengas, Klärgas, Photovoltaik Freifläche, Wasserkraft, Windenergie, Windenergieanlagen in Planung, stillgelegte Windenergieanlagen, E-Tankstellen, Braunkohle, Steinkohle, Erdgas, Mineralöl, Müllverbrennungsanlagen, Grubenwasser, Industrielle Abwärme und KWK-relevante Industriestandorte. Die Excel-Tabelle fasst die Standorte aller Energieträger zusammen
Der Landschaftsplan hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die unbebauten Bereiche darzustellen und rechtsverbindlich die notwendigen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen festzusetzen. Der Landschaftsplan des Rhein-Kreis Neuss ist in 6 Geltungsbereiche gegliedert, wobei der Landschaftsplan IV Braunkohletagebau noch in Bearbeitung ist. Über den Button Objektinformation „i“ können die Textlichen Festsetzungen zu dem entsprechenden Geltungsbereich aufgerufen werden. Die Darstellung der Landschaftspläne ist nicht rechtsverbindlich, eine verbindliche Auskunft kann nur das Amt für Entwicklungs- und Landschaftsplanung geben. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:300.000 zur Verfügung.
Dieser Dienst enthält den Landschaftsplan im Rhein-Kreis Neuss. Der Landschaftsplan hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die unbebauten Bereiche darzustellen und rechtsverbindlich die notwendigen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen festzusetzen. Der Landschaftsplan des Rhein-Kreis Neuss ist in 6 Geltungsbereiche gegliedert, wobei der Landschaftsplan IV Braunkohletagebau noch in Bearbeitung ist. Über den Button Objektinformation „i“ können die Textlichen Festsetzungen zu dem entsprechenden Geltungsbereich aufgerufen werden. Die Darstellung der Landschaftspläne ist nicht rechtsverbindlich, eine verbindliche Auskunft kann nur das Amt für Entwicklungs- und Landschaftsplanung geben. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:300.000 zur Verfügung.
Der Band Nr. 28 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ gibt ein anschauliches Bild der Vielschichtigkeit der Quartär-Forschung. Das Rheinland bietet sich als ein besonders geeigneter Raum dafür an: Im Rheinischen Braunkohlenrevier bilden die Ablagerungen des Pliozäns und des Quartärs die Deckschichten über der miozänen Braunkohlenlagerstätte. Die besonders guten Aufschlussverhältnisse in den großen Tagebauen trugen wesentlich zur Klärung stratigraphischer Probleme bei. [1983. 2. Aufl., 538 S., 102 Abb., 30 Tab., 19 Taf.; ISBN 978-3-86029-828-2]
Der Datensatz beinhaltet die Rasterdaten der zeichnerischen Festlegungen des geltenden Landesentwicklungsplans des Landes Nordrhein-Westfalens (NRW). Der Landesentwicklungsplan (LEP) legt die mittel- und langfristigen strategischen Ziele zur räumlichen Entwicklung des Landes NRW fest. Seine übergreifenden textlichen und zeichnerischen Festlegungen sind in der nachgeordneten Regional-, Bauleit- und Fachplanung zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Die zeichnerischen Festlegungen werden auf Basis einer Karte im Maßstab 1:300.000 erstellt. Sie sind dementsprechend nicht an Parzellen orientiert, sondern geben eine äußerst grobe Festlegung wieder. Dabei ist zu beachten, dass die vorliegenden Rasterdaten nur informell und unverbindlich genutzt werden können. Rechtswirksam ist allein der vom Landeskabinett beschlossene und vom Landtag bestätigte Plan, wie er im Gesetzes- und Verordnungsblatt veröffentlicht ist (Zeichnerische Darstellung des jeweiligen Niederlegungsexemplars im Maßstab 1:300.000). Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurde die Darstellung der Daten im Detail angepasst. Sie kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen Landesentwicklungsplan abweichen. Die nachrichtlich dargestellten Abbaugrenzen für den Braunkohlenabbau entsprechen noch dem Stand der gültigen Braunkohlenpläne. Sie berücksichtigen daher noch nicht die in der Leitentscheidung vom 05.07.2016 oder der neuen Leitentscheidung vom 21.03.2021 getroffenen Entscheidungen der Landesregierung u.a. zum Erhalt der Ortschaft Holzweiler, zur Verkleinerung der Tagebaue oder zum Erhalt des Hambacher Forstes. Diese werden jetzt mit den initiierten Braunkohlenplanänderungsverfahren umgesetzt.
Das Informationssystem gibt einen generalisierten Überblick über die Verteilung der Rohstoffvorkommen in Nordrhein-Westfalen. Es zeigt aktuell und historisch relevante Rohstoffvorkommen wie Kohle und Gas, Steine und Erden sowie Steinsalz, Erze und Minerale.