Dieser Dienst stellt die für die ELWAS-Web Anwendung benötigten Kartenlayer der Gebiete nach Gebiete nach §13a Düngeverordnung zur Verfügung (Eutrophie, Nitrat - Belastung und Austrag, Feldblöcke).
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2021 , gegenwärtige Aktualität unklar
Dies ist eine Zusammenstellung der älteren (nicht mehr aktuellen) Versionen der „Mit Nitrat belasteten Gebiete“ und der „Eutrophierten Gebiete“ und den dazugehörigen Grundlagendaten. Enthalten sind folgende Datensätze:
Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV (01/2024) und Betroffene Feldblöcke (Stand 09/2023) innerhalb der eutrophierten Gebiete nach § 13a DüV (01/2024) als Shape,
Mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV (01/2024) und Betroffene Feldblöcke (Stand 09/2023) innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete nach § 13a DüV (01/2024) ,
Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV (12/2022), Betroffene Feldblöcke innerhalb der eutrophierten Gebiete nach § 13a DüV (12/2022), Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV (01/2022), Betroffene Feldblöcke innerhalb der eutrophierten Gebiete nach § 13a DüV (01/2022), Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV (01/2021), Betroffene Feldblöcke innerhalb der eutrophierten Gebiete nach § 13a DüV (01/2021), Ausweisungsmessnetz zu den eutrophierten Gebieten nach §13a DüV (05/2022), Ergebnisse der Teilschritte bei der Ausweisung eutrophierter Gebiete nach § 13a DüV (05/2022) und gemäß §§ 12 bis 14 AVV GeA alt (11/2020), Mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV (12/2022), Betroffene Feldblöcke innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete nach § 13a DüV (12/2022), Mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV (01/2022), Mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV (03/2021) Ausweisungsmessnetz zu den Mit Nitrat belasteten Gebieten nach §13a DüV (02/2021), Nitrataustragsgefährdung nach § 7 AVV GeA alt (11/2020) der Referenzparzellen in NRW Stand 01/2022 (gültig bis 30.11.2022) Potenzielle Nitratausträge in kg N/(ha*a) nach § 8 AVV GeA alt (11/2020) der Referenzparzellen in NRW, Stand 01/2022 (gültig bis 30.11.2022) Immissionsbasierte Abgrenzung nach § 6 AVV GeA alt (11/2020) als PDF
Der WMS-Dienst Grundlagendaten der mit Nitrat belasteten Gebiete nach §13a Düngeverordnung enthält die zur Erstellung der Gebiete nach §5, §13a Düngeverordnung und §38a WHG verwendeten Grundlagendaten. Dazu gehören: Grundwasserkörper (GWK), Zustand der GWK hinsichtlich Nitrat, Die Ermittlung der Nitrataustragsgefährdung nach §7 AVV Gebietsausweisung (GeA), Die Ermittlung der potentiellen Nitratausträge gemäß §8 AVV GeA
Dieser Dienst stellt die für die ELWAS-Web Anwendung benötigten Kartenlayer der älteren Versionen der Gebiete nach §13 / 13a Düngeverordnung zur Verfügung (eutrophierte Gebiete, mit Nitrat belastete Gebiete, betroffene Feldblöcke).
Der Download „Gebiete nach §13a Düngeverordnung (01/2024)“ enthält die Datensätze „Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV (01/2025) und Betroffene Feldblöcke (Stand 09/2024) innerhalb der eutrophierten Gebiete nach § 13a DüV (01/2025)“, „Mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV (01/2025) und Betroffene Feldblöcke (Stand 09/2024) innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete nach § 13a DüV (01/2025)“, „Ausweisungsmessnetz zu den eutrophierten Gebieten nach §13a DüV (05/2022)“, „Ergebnisse der Teilschritte bei der Ausweisung eutrophierter Gebiete nach § 13a DüV (05/2022) und gemäß §§ 9 bis 11 AVV GeA“, „Ausweisungsmessnetz zu den mit Nitrat belasteten Gebieten nach § 13a DüV (12/2022) und gemäß § 4 AVV GeA“, „Immissionsbasierte Abgrenzung nach § 5 AVV GeA (12/2022)“, „Grundwasserkörper NRW (2. Auflage)“, „Oberflächenwasserkörper NRW (Auflage 3D)“ und „Feldblöcke in NRW“ und „Immissionsbasierte Abgrenzung nach § 5 AVV GeA: Teilgebiete der GWK“.
Der Download „Datendownload - Gebiete nach §13a Düngeverordnung NRW - Daten der Vorjahre“ enthält die Datensätze der Vorjahre. Aktuelle Daten entnehmen Sie bitte dem Datensatz "Gebiete nach §13a Düngeverordnung NRW".
Darstellung von landwirtschaftlich genutzten Feldblockteilen, die im Nahbereich eines Gewässers liegen und eine durchschnittliche Hangneigung aufweisen, die nach §6 5 Düngeverordnung bzw. §38a Wasserhaushaltsgesetz einer Berücksichtigung unterliegen. Es werden drei Hangneigungsklassen unterschieden: 5 - 10 %, 10 - 15 % und 15 und größer.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Messstellen der Oberflächenwasserkörper zur Ausweisung der eutrophierten Gebiete des Landes NRW nach §13a Düngeverordnung. WRRL-Messstellen an Oberflächengewässern zur Ausweisung der eutrophierten Gebiete des Landes NRW nach §13a Düngeverordnung. Der Datensatz enthält alle Messstellen des WRRL-Messnetzes, die zur Ausweisung der eutrophierten Gebiete hinsichtlich Phosphat- und Biologie-Bewertung herangezogen wurden. Alle ausweisungsrelevanten Messstellen sind hinsichtlich ihrer Eignung für das WRRL-Monitoring überprüft worden. Für das WRRL-Monitoring nicht geeignete Messstellen wurden ausgesondert und dementsprechend hier auch nicht berücksichtigt (Kenntnisstand 05/2022). Für die Aktualisierung der eutrophierten Gebiete im Dezember 2022 wurden keine Änderungen am Ausweisungsmessnetz vorgenommen, weshalb dieses im Gegensatz zu den eutrophierten Gebieten und den darin liegenden Feldblöcken noch den Stand 05/2022 behält.
Die eutrophierten Gebiete wurden nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA 2022) auf Grundlage der Oberflächenwasserkörper-Teileinzugsgebiete abgeleitet. Grundlage für die Ausweisung sind die Monitoringergebnisse für Phosphat und ausgewählte biologische Qualitätskomponenten, die im Zeitraum 2012-2019 zur Umsetzung der EG-WRRL erhoben wurden. Für Oberflächenwasserkörper, die sowohl für Phosphat als auch eine der biologischen Komponenten in einem „nicht guten“ Zustand sind, wird außerdem der Anteil der landwirtschaftlichen Phosphoreinträge (>20% des Gesamteintrags) und deren Gesamtmenge (>20 kg/km2/a im Mittelgebirge, >5 kg/km2/a im Tiefland) betrachtet. Die Höhe der landwirtschaftlichen gegenüber den gesamten Phosphoreinträgen wurde aus der Phosphormodellierung des Kooperationsprojekts GROWA+ NRW 2021 abgeleitet (https://www.flussgebiete.nrw.de/regional-hoch-aufgeloeste-quantifizierung-der-diffusen-stickstoff-und-phosphoreintraege-ins). Nur wenn alle angegebenen Kriterien erfüllt sind, wird ein Oberflächenwasserkörper-Teileinzugsgebiet als eutrophiertes Gebiet ausgewiesen. Für die ausgewiesenen Gebiete sieht die Düngeverordnung (DüV) zusätzliche Anforderungen für die Landwirtschaft vor. Die Ermittlung der betroffenen Feldblöcke erfolgte auf Basis der von der LWK NRW bereitgestellten Feldblöcke (Stand: 09/2024) durch das LANUK NRW nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10.08.2022. Enthalten sind alle Feldblöcke (Stand 09/2024), die mit einem Flächenanteil von mindestens 20 Prozent innerhalb der nach §§ 8-13 AVV GeA ausgewiesenen eutrophierten Gebiete liegen.
Ergebnisse der Teilschritte bei der Ausweisung eutrophierte Gebiete (Stand: 05/2022) des Landes NRW nach § 13a Düngeverordnung (DüV 2020). Die Tabelle enthält die Ergebnisse der Teilauswertungen zur Phosphat-Bewertung, Biologie-Bewertung und zu den signifikanten Nährstoffeinträgen gemäß AVV GeA. Enthalten sind jene OFWK, die alle Kriterien zur Ausweisung als eutrophiertes Gebiet erfüllen (für Informationen zur Vorgehensweise s. Dokument „Erläuterungen Eutrophierte Gebiete NRW (12_2022)“). Für die Phosphat- und Biologie-Bewertung ist jeweils die herangezogene WRRL-Messstelle angegeben, deren Ergebnisse ausschlaggebend für die Ausweisung waren. Die Messstellen sind auch im Geodatensatz „GLDE-Ausweisungsmessnetz-eutrophierte-Gebiete-NRW_ETRS25832_Shape.zip“ enthalten. Teilweise wurden für die Phosphat- und Biologie-Bewertung unterschiedliche Messstellen herangezogen, wenn dies aus fachlicher Sicht notwendig und sinnvoll war. Für Phosphat ist jeweils angegeben, ob bei der Ausweisung die Ergebnisse für Orthophosphat-Phosphor oder für den Ersatzparameter Gesamtphosphat-Phosphor herangezogen wurden. Bei der Biologie-Bewertung sind die Bewertungen für alle zu untersuchenden biologischen Qualitätskomponenten angegeben. Dabei ist immer mindestens eine mit „mäßig“ oder schlechter bewertet. In den letzten Spalten der Tabelle sind die Ergebnisse zum signifikanten Nährstoffeintrag angegeben, der aus der MEPhos-Modellierung (https://www.flussgebiete.nrw. de/growa-nrw-2021-4994) hervorgeht. Dabei geht es sowohl um den Anteil der landwirtschaftlichen P-Einträge am Gesamteintrag, der hier mindestens 20 % beträgt, als auch um die Höhe der landwirtschaftlichen P-Einträge, die bei Überschreitung des Ökoregion-Vergleichswertes (s. letzte Spalte) ebenfalls ein Kriterium für die Ausweisung eines OFWK-Einzugsgebietes als eutrophiertes Gebiet darstellt. Bei den OFWK, die in der Spalte „Gewässertyp“ als Talsperren-Oberlieger gekennzeichnet sind, wurden für Phosphat und Biologie die Ergebnisse der unterhalb liegenden Talsperre herangezogen (s. Schritt 6 in „Erläuterungen Eutrophierte Gebiete NRW (12_2022)“