Geoportal des Oberbergischen Kreises; enthält die Flurkarte NRW, Luftbilder, Topografische Karten, Flächennutzungsplanung, Ortslagensatzungen, Bebauungspläne, Wasserrecht, Landschaftsplanung, Natur und Landschaft, Reitsperrgebiete, politische Grenzen, Bodenrichtwerte, Höhen und die Kreisstraßenstationierung
In Nordrhein-Westfalen ist der Geologische Dienst NRW für alle geologisch-bodenkundlichen Untersuchungen zuständig, die für Genehmigungen von Neuanlagen oder Erweiterungen von Friedhöfen erforderlich sind. Als Träger öffentlicher Belange wird er bereits bei der Flächennutzungsplanung beteiligt und erstellt Gutachten über die grundsätzliche Eignung einer Fläche für Bestattungszwecke. Diese Gutachten sind nach den nordrhein-westfälischen Hygiene-Richtlinien eine zwingende Voraussetzung für die Genehmigung von Friedhofsflächen. In Nordrhein-Westfalen sind die Anforderungen an die Bodenbeschaffenheit, die Wasserverhältnisse und die Grabstätten in den Hygiene-Richtlinien festgeschrieben. Es muss gewährleistet sein, dass - durch Friedhöfe keine Schäden oder Nachteile für die menschliche Gesundheit oder das menschliche Wohlbefinden entstehen. - der Boden die für eine Verwesung erforderlichen Eigenschaften erfüllt. - Grund- und Oberflächenwasser nicht durch Zersetzungsprodukte oder Krankheitserreger verunreinigt werden kann. Der Geologische Dienst wertet relevante geowissenschaftliche Daten der Planflächen vorab aus und untersucht die Boden- und Wasserverhältnisse in Schürfgruben .Bei nicht ausreichender Eignung für Erdbestattungen erarbeitet er praxisnahe Vorschläge für Herrichtungsmaßnahmen. Bisher wurden in mehr als 2.500 Gutachten Erfahrungen gesammelt und Lösungsvorschläge unterbreitet. Auch beim Einbau von Grabkammersystemen, bei der Neuanlage von Urnenfeldern oder Kleintierbegräbnisplätzen sowie bei Anträgen auf Ruhefristverkürzung ist der Geologische Dienst für geologisch-bodenkundliche Untersuchungen der kompetente Partner.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist ein mit der Gemeinde abgestimmter Plan eines Vorhabenträgers zur Durchführung von Bauvorhaben und von Erschließungsmaßnahmen. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
Der vorbereitende Bauleitplan ist ein Planungsinstrument der öffentlichen Verwaltung im System der Raumordnung der Bundesrepublik Deutschland, mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert wird.
Der Dienst beinhaltet eine Übersicht zu den Bebauungsplänen und des Flächennutzungsplanes sowie zu informeller Entwicklungskonzepten der Stadt Wesseling.
Nutzungsbedingungen: Alle gezeigten Satzungen und Bauleitpläne dienen lediglich Informationszwecken. Bei den jeweils genannten Ansprechpersonen erhalten Sie weitere Auskunft.
Die Stadt Ennigerloh bietet ihre Bebauungspläne, Flächennutzungspläne, und sonstige Planverfahren im Gebiet der Stadt als Open Data an. Die Daten können mit diesem WFS-Dienst, der täglich aktualisiert wird, abgerufen und für eine Weiterverwendung genutzt werden.
Der Dienst beinhaltet eine Übersicht zu den Bebauungsplänen der Stadt Niederkassel (Teilvektoriell, Umringe). Bitte beachten Sie, dass diese Liste zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vollständig ist. Bei Fragen zu fehlenden Bauleitplänen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner des Fachbereiches 8 Bauaufsicht/Stadtplanung/Umwelt.
Die Bebauungsplanübersicht dient lediglich als Informationsgrundlage. Eine rechtssichere planungsrechtliche Auskunft kann nur anhand der Originalpläne vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs 8 Bauaufsicht/Stadtplanung/Umwelt der Stadt Niederkassel erteilt werden. Es gilt das Urheberrecht sowie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen (Online-)Dienste und dem dort abrufbaren Angebot.
Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtige Entwicklung der Stadt Grevenbroich dar. Er wird nach den Vorgaben des §5 BauGB aufgestellt. Die Darstellung des Flächennutzungsplans dient nur zu Informationszwecken, eine verbindliche Auskunft kann nur die Stadt Grevenbroich geben.