Points of Interest- Punkte von Interesse beinhalten Standorte von vielfältigen Freizeit- sowie Infrastruktureinrichtungen für die gesamte Metropole Ruhr. Die beschreibenden Inhalte werden regelmäßig aktualisiert und umfassen detaillierte Informationen zu Kontaktadressen und Ausstattungskomponenten.
Lage aller Friedhöfe im Stadtgebiet Erkrath. Friedhöfe sind Grünflächen an dem Verstorbene beigesetzt werden und Angehörige Ruhe, Besinnung und Trost finden.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)
Die Infrastrukturdatenbank oder POI-Datenbank der Stadt Gelsenkirchen bietet Ihnen umfangreiche Informationen über Infrastrukturen in Gelsenkirchen. Sie haben derzeit die Möglichkeit, auf über 100 verschiedene Infrastrukturarten sowie über 7000 Datensätzen aus den Themenbereichen Familie, Bildung, Freizeit, Infrastruktur, Kultur, Verwaltung, Soziales und Wirtschaft zuzugreifen. Neben der räumlichen Lage sind Informationen zu Kontaktdaten und weiteren Fachinformationen hinterlegt. Das Angebot wird ständig erweitert und von den verantwortlichen Dienststellen laufend gepflegt.
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Punktförmige Verortung der Moerser Friedhöfe mit attributiven Angaben zum Friedhofsnamen, zur Lage und zum Vorhandensein von Sitzgelegenheiten. Die Datenerhebung erfolgt als Grundlage für das Geoportal kühle Orte Moers.
In Nordrhein-Westfalen ist der Geologische Dienst NRW für alle geologisch-bodenkundlichen Untersuchungen zuständig, die für Genehmigungen von Neuanlagen oder Erweiterungen von Friedhöfen erforderlich sind. Als Träger öffentlicher Belange wird er bereits bei der Flächennutzungsplanung beteiligt und erstellt Gutachten über die grundsätzliche Eignung einer Fläche für Bestattungszwecke. Diese Gutachten sind nach den nordrhein-westfälischen Hygiene-Richtlinien eine zwingende Voraussetzung für die Genehmigung von Friedhofsflächen. In Nordrhein-Westfalen sind die Anforderungen an die Bodenbeschaffenheit, die Wasserverhältnisse und die Grabstätten in den Hygiene-Richtlinien festgeschrieben. Es muss gewährleistet sein, dass - durch Friedhöfe keine Schäden oder Nachteile für die menschliche Gesundheit oder das menschliche Wohlbefinden entstehen. - der Boden die für eine Verwesung erforderlichen Eigenschaften erfüllt. - Grund- und Oberflächenwasser nicht durch Zersetzungsprodukte oder Krankheitserreger verunreinigt werden kann. Der Geologische Dienst wertet relevante geowissenschaftliche Daten der Planflächen vorab aus und untersucht die Boden- und Wasserverhältnisse in Schürfgruben .Bei nicht ausreichender Eignung für Erdbestattungen erarbeitet er praxisnahe Vorschläge für Herrichtungsmaßnahmen. Bisher wurden in mehr als 2.500 Gutachten Erfahrungen gesammelt und Lösungsvorschläge unterbreitet. Auch beim Einbau von Grabkammersystemen, bei der Neuanlage von Urnenfeldern oder Kleintierbegräbnisplätzen sowie bei Anträgen auf Ruhefristverkürzung ist der Geologische Dienst für geologisch-bodenkundliche Untersuchungen der kompetente Partner.