Das Dezernat 380 Hydrogeologie im LUNG M-V gehört zum Geologischen Dienst des Landes. Die Aufgaben des Dezernates sind die Bereitstellung von wissenschaftlichem und praxisorientiertem Sachverstand sowie fundierten Sachdaten zu hydrogeologische Fragestellungen mit Landesbezug und übergeordneter Bedeutung, Mitarbeit an Entscheidungen zur Nutzung und zum Schutz der Ressource Grundwasser, Erarbeitung von Grundlagen zur Erschließung und Sicherung der Trink- und Brauchwasserversorgung, Beratung der staatlichen Dienststellen des Landes M-V als Fachbehörde, Bereitstellung von hydrogeologischen Informationen zur Nutzung durch Dritte.
Die Isophonenbänder zeigen die flächenhafte Wiedergabe der Schallausbreitung für den Lärmindex LNight (Nacht-Lärmindex) der Runde 4 der Umgebungslärmkartierung innerhalb von Ballungsräumen mit den sonstigen Strecken und Rangier- und Umschlagbahnhöfen
Der Datensatz Verteilung der Neobiota in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zur Verteilung der Neobiota (Gebietsfremde Arten) im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Verteilung der Arten (SD)". Die Daten zeigen die Verteilung in einem 10x10km-Raster (UTM) als "analytical units". Die Daten sind gültig für die aktuelle Berichtsperiode gemäß Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Die Objektmetadaten zur UTM-Rasterzelle (analytical unit), als Objektgeometrie, enthalten Angaben zu inspireId, Namensschema (ReferenceSpeciesSchemeValue), z.B. EU-NOMEN, der entsprechenden Artnamens-URL „referenceSpeciesCodeValue“ und dem „accepted name“ gem. EU-Nomen unter „referenceSpeciesName“ „localName“ ggf. deutscher Name oder abweichender wiss. Name und einem Wert für die Kategorie des Vorkommens (OccurranceCategoryValue). Die Daten zeigen Verteilung der Neobiota in Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Es handelt sich ausschließlich um Rasterzellen. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die Berichtspflicht nach der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Der Darstellungsdienst beinhaltet das Knoten- und Kantenmodell der Gemeindestraßen für das INSPIRE Thema Annex 1 Verkehrsnetze (Transportation Network - Road Network). Die Daten werden von den Kommunen in Schleswig-Holstein bereitgestellt und für die Anforderungen der INSPIRE-Richtlinie durch die GDI-SH aufbereitet.