Die Infrastrukturdatenbank oder POI-Datenbank der Stadt Gelsenkirchen bietet Ihnen umfangreiche Informationen über Infrastrukturen in Gelsenkirchen. Sie haben derzeit die Möglichkeit, auf über 100 verschiedene Infrastrukturarten sowie über 7000 Datensätzen aus den Themenbereichen Familie, Bildung, Freizeit, Infrastruktur, Kultur, Verwaltung, Soziales und Wirtschaft zuzugreifen. Neben der räumlichen Lage sind Informationen zu Kontaktdaten und weiteren Fachinformationen hinterlegt. Das Angebot wird ständig erweitert und von den verantwortlichen Dienststellen laufend gepflegt.
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Der Punktdatensatz Behörden enthält für das Gebiet der Stadt Krefeld Standorte der - Feuerwehr: Berufsfeuerwehr und freiwillige Feuerwehr - Polizei - Kommunalverwaltung: Geschäfts- und Fachbereiche der Stadtverwaltung Krefeld, Bürgerbüros und wichtige Standorte des Kommunalbetriebs Krefeld - sonstige Behörden: Bundes- und Landesbehörden und -betriebe Attribute sind unter anderen Name, POI-Kategorien, Postleitzahl, Gemeindename und -nummer, Straße/Hausnummer, Internet-URL und Bemerkung (Zusatzinformationen, zum Beispiel die wichtigsten Aufgaben der Behörden).
Das Liegenschaftskataster wird in elektronischer Form im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Eigentümerdaten werden gemäß VermKatG NRW in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt. Die Verbindungsdatei enthält für jedes Flurstück das zuständige Katasteramt, das zuständige Finanzamt, das zuständige Amtsgericht, den Grundbuchbezirk, das Buchungsblattkennzeichen, die laufende Nummer im Bestandsverzeichnis, die Buchungsart und die Aktualität. Die Verbindungsdatei enthält keine Geometrien (insbesondere keine Flurstücksumringe). Das Ausgabeformat ist eine spaltenbasierte Textdatei (.csv). Die Bereitstellung der Daten erfolgt ausschließlich auf Antrag an Landesbehörden. Stand der verwendeten Daten: 01.04.2026
Die Bereitstellung der Daten erfolgt ausschließlich auf Antrag an Landesbehörden. Die Landesbehörden sind ermächtigt die Daten im Rahmen ihrer Aufgaben in Landesanwendungen zu nutzen.
Das Heft Nr. 4 aus der Serie „scriptum – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen“ beinhaltet folgende drei Beiträge zur Regionalgeologie bzw. -stratigraphie von NRW: „Höhlen in den Plänerkalksteinen des Hellwegs bei Anröchte (Münsterländer Kreidebecken)“; „Untercampan und tieferes Obercampan im Westteil der Baumberge (Münsterland, Nordwestdeutschland)“ sowie „Ein Profil des Unteren Keupers am Nordrand der Eifel“. Abschließend werden die Tätigkeiten der geologischen Landesbehörde im Bereich des Bodenschutzes vorgestellt. [1999. 85 S., 30 Abb., 2 Tab., 5 Taf.; ISSN 1430-5267]
Die Bibliothek stellt eine große Auswahl wissenschaftlicher Literatur zur Geologie Nordrhein-Westfalens bereit. Der Gesamtbestand der Bibliothek des Geologischen Dienstes NRW (GD NRW) beträgt über 170.000 Medieneinheiten, darunter mehr als 14.000 Karten. 1.280 Zeitschriften, Serien und zeitschriftenartige Reihen sind im Bestand der Bibliothek, knapp 700 davon werden laufend bezogen. Alle Titel sind im Onlinekatalog OPAC (Online Public Access Catalogue des Bibliotheksverbunds der Landesbehörden Nordrhein-Westfalen) erfasst. Mit ihren Karten und Schriften zur Geologie von NRW und angrenzenden Gebieten sowie zu den neuesten geowissenschaftlichen Forschungserkenntnissen ist die Bibliothek des GD NRW eine Fundgrube für alle geowissenschaftlich Interessierten. Die Bibliothek kann während der Öffnungszeiten besucht werden. Eine Ausleihe ist nicht möglich, da es sich um einen Präsenzbestand handelt.
Schuldner- sowie Insolvenzberatungsstellen in Deutschland: Es werden vor allem die gemeldeten Daten der zuständigen Obersten Landesbehörden genutzt. Diese werden jährlich vom Statistischen Bundesamt angefragt. Da meist nur Daten zu anerkannten und/oder geförderten Beratungsstellen in den Landesbehörden bekannt sind, werden die gemeldeten Angaben durch eigene Internetrecherchen erweitert. Der Berichtszeitpunkt umfasst den Stand von Oktober 2019. Durch die Art der Erfassung von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen im Statistischen Bundesamt kann keine Garantie auf Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Beratungsstellen gewährleistet werden, da die Adressinformationen ausschließlich aus externen Quellen generiert werden. Die Grundlage für die Berechnung von Erreichbarkeitszonen von Schuldnerberatungsstellen bildet der Straßendatenbestand des offenen Gemeinschaftsprojektes OpenStreetMap (OSM). Mit Hilfe der Software Esri ArcGIS Desktop und den Programmerweiterungen Network Analyst sowie ArcGIS Editor for OpenStreetMap werden aus den OSM-Daten die relevanten Straßendaten (geometrische Information und zugehörige Attribute) extrahiert und in ein routingfähiges Netzwerkdatenmodell umgewandelt. Dieses erlaubt die Berechnung von Erreichbarkeitszonen, die sogenannten Isochronen. Die Berechnung der Isochronen wird für diskrete Zeitzonen von fünf bis 90 Minuten durchgeführt. Innerhalb einer Zone erfolgt keine nähere Unterscheidung der Fahrzeiten. Die Erreichbarkeiten werden in Form von Gitterzellen (Rastern) mit einer räumlichen Auflösung von 100 Meter * 100 Meter ausgewiesen. Beachten Sie bitte, dass die ausgewiesenen Fahrzeiten abgeleitete Modellgrößen sind, die unter Umständen deutlich von den tatsächlichen Fahrzeiten abweichen können. So wird insbesondere die aktuelle Verkehrslage oder mögliche Einschränkungen des Straßenverkehrs, wie z.B. Staus, Baustellen oder Straßensperrungen NICHT berücksichtigt. Zudem kann keine Gewähr für die Korrektheit der zugrundliegenden Straßengeometrie und der aus ihr abgeleiteten Fahrgeschwindigkeiten übernommen werden. Der OSM-Datenbestand kann Ungenauigkeiten oder Fehler sowohl in der geometrischen als auch hinsichtlich der beschreibenden Information enthalten. So können zum Beispiel fehlende Straßenabschnitte oder falsch ausgewiesene Zugangsbeschränkungen den Anschluss von einzelnen Verkehrsbereichen an das übrige Straßennetz verhindern. Hierdurch können fehlerhafte Berechnungsergebnisse resultieren. Beachten Sie bitte weiterhin, dass der Algorithmus zur Berechnung der Entfernungszonen in den Randbereichen des Straßennetzes u.U. stark generalisierende Ergebnisse erzeugt. Hierdurch können vereinzelt küstennahe Inselflächen mit eingefärbt werden, obwohl sie keinen Anschluss an ein Straßennetz besitzen. Grundsätzlich kann für die Richtigkeit der dargestellten Informationen und Berechnungsergebnisse nicht garantiert werden.
Trinkwasserbericht NRW (2023) – 2 pdf-Dateien („DWD_2023_DENW_DWD_1000“ und „DWD_2023_DENW_TrinkwV_10“) Die Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184 verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Berichterstattung über die Qualität des Trinkwassers, wobei die Berichtspflicht für Versorgungsgebiete gilt, die täglich mehr als 1.000 m³ Trinkwasser liefern oder mehr als 5.000 Personen versorgen. Gemäß § 69 TrinkwV sind die Gesundheitsämter dazu verpflichtet, jedes Jahr einen Datensatz über die Qualität des Trinkwassers des vorangegangenen Kalenderjahres an die dafür vorgesehene oberste Landesbehörde oder eine andere nach Landesrecht (in diesem Fall das LANUK) zuständige Stelle zu übermitteln. Dieser beinhaltet die Bewertung der Trinkwasserqualität in Versorgungsgebieten, die eine tägliche Abgabe von mindestens 10 Kubikmetern Trinkwasser oder die Versorgung von mindestens 50 Personen gewährleisten. Im weiteren Prozess erstellt das LANUK aus diesem Datensatz den zusammenfassenden DWD-Bericht („DWD_2023_DENW_DWD_1000“ und „DWD_2023_DENW_TrinkwV_10“), welcher anschließend an das Bundesministerium für Gesundheit übermittelt wird. Die hier ausgestellten DWD-Berichte sind eine aggregierte Zusammenfassung der Trinkwasserdaten aus dem Berichtsjahr 2023. Diese Zusammenfassung ist aufgeteilt in 2 pdf-Dateien: A: „DWD_2023_DENW_DWD_1000“ mit den Daten zu Versorgungsgebieten, die mehr als 1000 m³ pro Tag liefern B: „DWD_2023_DENW_TrinkwV_10“ mit den Daten zu Versorgungsgebieten, die zwischen 10 und 1000 m³ pro Tag liefern. Die beiden Dateien beinhalten folgende Tabellenblättern mit den Daten zu: 1. Nicht eingehaltene Überwachungshäufigkeiten. 2. Allgemeine Informationen über die Rahmenbedingungen der Trinkwasserversorgung in dem Land. 3. Zusammenfassende Informationen über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch in den WVG. 4. Information über die Ergebnisse der Nachforschungen bei Nichteinhaltung des Parameterwertes Clostridium perfringens. 5. Informationen über Nichteinhaltung der Parameterwerte bei Wasser für den menschlichen Gebrauch in WVG. 6. Informationen über Einschränkung/Unterbrechung der Bereitstellung von Wasser für den menschlichen Gebrauch wegen Nichteinhaltung der Parameterwerte im WVG. 7. Informationen über Ursachen der Nichteinhaltung der Parameterwerte im WVG. 8. Informationen über Abhilfemaßnahmen bei Nichteinhaltung der Parameterwerte im WVG. 9. Informationen über die produktspezifischen Parameter Acrylamid, Epichlorhydrin und Vinylchlorid 10. Art der im Land öffentlich zugänglichen Informationen. 11. Kommunikation der im Land verfügbaren Informationen über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. 12. Informationen über die Wasserversorgungsgebiete in dem Land. 13. Informationen über Änderungen der Wasserversorgungsgebiete in dem Land. 14. Codes für den Zeitrahmen bei Einschränkung oder Unterbrechung der Bereitstellung von Wasser für den menschlichen Gebrauch. 15. Codes für die Ursachen einer Nichteinhaltung. 16. Codes für Abhilfemaßnahmen bei Nichteinhaltung. 17. Codes für den Zeitrahmen der Abhilfemaßnahmen.
Die beiden Tabellen zeigen aus dem Jahr 2023 gewonnen Trinkwasser- und Rohwasserdaten bezogen auf Landkreise und Kreisfreie Städte in NRW Eine allgemeine Untersuchungspflicht für PFAS im Trinkwasser gilt gemäß der neuen TrinkwV erst ab dem 12. Januar 2026 für den Parameter „Summe PFAS-20“, und ab dem 12. Januar 2028 außerdem für den Parameter „Summe PFAS-4“. Ebenso bestehen noch keine Berichtspflichten zu PFAS-Untersuchungen der Betreiber an die Behörde, soweit keine Auffälligkeiten bestehen. Die Pflicht zur Übermittlung der Ergebnisse von den Gesundheitsämtern an das Land wird ebenfalls erst mit Inkrafttreten der genannten Grenzwerte (Folgejahr) wirksam, so dass dem Land bisher keine belastbare Liste durchgeführter PFAS-Untersuchungen vorliegt. Eine allgemeine Untersuchungspflicht für BPA im Trinkwasser gilt gemäß der neuen TrinkwV seit dem 12. Januar 2024. Untersuchungsergebnisse werden jeweils im Rahmen der jährlichen Berichterstattung nach § 69 Abs. 1 TrinkwV zum 30. April für das vorangegangene Kalenderjahr von den Gesundheitsbehörden an die zuständige oberste Landesbehörde oder benannte Stelle (hier LANUV) übermittelt. Vor diesem Hintergrund liegen dem Land aktuell auch noch keine vollständigen Listen durchgeführter BPA-Untersuchungen vor. In der Trinkwasserdatenbank des Landes NRW sind PFAS-Analysen des Trinkwassers aus 36 Landkreisen bzw. kreisfreien Städten für das vergangene Jahr (2023) erfasst. Für BPA liegen Daten aus 17 Landkreisen bzw. kreisfreien Städten für das Jahr 2023 vor. Für das Rohwasser existiert zur Untersuchung der genannten Parameter derzeit keine gesetzliche Vorgabe. Da die Untersuchung und Übermittlung der Ergebnisse bisher noch nicht verpflichtend galt und die Zuordnung nicht gemeindespezifisch vorliegt, werden die vorhandenen Ergebnisse pro Landkreis /kreisfreier Stadt aufgeführt (s. Tabelle 1 und 2). Die Trinkwasseranalysen wurden aus der Trinkwasserdatenbank des Landes NRW (ZTEIS, Stand 11/2024) für das Berichtsjahr 2023, die Rohwasseranalysen aus der Grund-/Rohwasserdatenbank ebenfalls für das Jahr 2023 (HygrisC, Stand 11/2024) ausgewertet. Messwerte unterhalb der Bestimmungsgrenze und nicht nachweisbare Parameter wurden bei der Summenbildung (PFAS-20, PFAS-4) jeweils mit „0“ berücksichtigt. Die Tabellen enthalten eine zusammenfassende Statistik aus Daten des Jahres 2023 für Trinkwasser (Tabelle 1) sowie Rohwasser (Tabelle 2) pro Kreis/kreisfreie Stadt aufgelistet nach: • Anzahl der Messwerte (Proben) zu PFAS und BPA. • Anzahl der Messwerte kleiner (<) bzw. größer (>) der Bestimmungsgrenze (BG). • Maximalwert, Minimalwert und Median pro Kreis/kreisfreie Stadt Angegeben sind die Parameter Summe 20 PFAS, Summe 4 PFAS, Trifluoressigsäure (TFA) und Bisphenol A (BPA). Bei der Summe PFAS-4 und PFAS-20 wurden Einzelwerte < BG bzw. n.n. (nicht nachweisbar) mit „0“ berücksichtigt.
Das ATKIS Basis-DLM bildet die topographischen Objekte einer Landschaft in Form von Vektordaten und unterschiedlichen Attributwerten ab. Die vorliegende Präsentation dient der Veranschaulichung der Strukturen dieses komplexen Datenmodells.
Für die Nutzung der Daten ist die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 anzuwenden. Die Lizenz ist über https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 abrufbar.