Festpunkte der Lagenetze sind Geodätische Grundnetzpunkte (GGP), Benutzungsfestpunkte (BFP), Trigonometrische Punkte (TP) sowie zugehörige Orientierungspunkte (OP) und Exzentren, deren Lage auf der Erde durch Koordinaten mit Zentimetergenauigkeit im amtlichen Lagebezugssystem festgelegt ist. Sie bilden die Grundlage für alle hoheitlichen Vermessungen (Landesvermessung und Liegenschaftskataster), aber auch für technische und wissenschaftliche Vermessungen.
Aktualität der Daten:
seit 30.09.2025 , gegenwärtig aktuell
Das Digitale Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) ist ein ATKIS®-Produkt und beschreibt die topographischen Objekte der Landschaft und das Relief der Erdoberfläche im Vektorformat. Die Objekte werden einer bestimmten Objektart zugeordnet und durch ihre räumliche Lage, ihren geometrischen Typ, beschreibende Attribute und Beziehungen zu anderen Objekten (Relationen) definiert. Jedes Objekt besitzt deutschlandweit eine eindeutige Identifikationsnummer (Identifikator). Die räumliche Lage wird für das Basis-DLM maßstabs- und abbildungsunabhängig im Koordinatensystem der Landesvermessung angegeben.
Ein Flurstück ist gemäß Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NRW) ein begrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Nummer, dem Flurstückskennzeichen geführt wird. Diese kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster ist von einer Grenzlinie umschlossen. Gebäude sind gemäß VermKatG NRW dauerhafte, selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die wegen ihrer Bedeutung im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden. Sie können von Menschen betreten werden und sind geeignet oder bestimmt, dem Schutz von Menschen, Tieren, Sachen oder der Produktion von Wirtschaftsgütern zu dienen. Für alle Flurstücke weist das Liegenschaftskataster deren Form (Geometrie samt bestimmender Koordinaten), Lage, Nutzung, Größe, Bebauung und weitere Eigenschaften wie die Lagebezeichnung und das Flurstückkennzeichen nach. Neben den geometrischen Merkmalen eines Gebäudes werden auch beschreibende Eigenschaften wie Gebäudefunktion, Baujahr, Bauweise und Angaben zur Lage geführt. Zudem sind im Datenumfang enthalten: Charakteristische Topographie, Tatsächliche Nutzung, Bodenschätzung, Relief/Geländeform und Öffentlich-rechtliche sowie sonstige Festlegungen. Stand der verwendeten Daten: 01.01.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Das Basis-DLM beschreibt die topographischen Objekte der Landschaft und das Relief der Erdoberfläche im Vektorformat. Die Objekte werden durch ihre räumliche Lage, ihren geometrischen Typ, beschreibende Attribute und Beziehungen zu anderen Objekten (Relationen) definiert. Die räumliche Lage wird für das Basis-DLM maßstabs- und abbildungsunabhängig im Koordinatensystem der Landesvermessung (ETRS89/UTM) angegeben. Das Basis-DLM ist Bestandteil des ATKIS (Amtlichen Topographischen-Kartographischen Informationssystems). Im Basis-DLM werden die realen Objekte der Landschaft sowie ergänzende Informationen zu Namen und Gebieten mit punkt-, linien- und flächenförmigen Objekten vektoriell modelliert. Dabei wird die Landschaft gemäß dem ATKIS Objektartenkatalog (ATKIS®-OK Basis-DLM) in Objekte strukturiert und durch Attribute differenziert. Das Basis-DLM ist zweidimensional und deckt die gesamte Landesfläche von Baden-Württemberg lückenlos ab. Ausgesuchte Objektarten (z.B. Verkehr, Infrastruktur usw.) werden mit höchster Priorität fortgeführt (Spitzenaktualität). Eine flächendeckende Grundaktualisierung erfolgt in einem dreijährigen Zyklus. Grundlage für die geometrische Erfassung der Vektordaten sind vor allem Digitale Orthophotos (DOP20 und DOP10), die Daten des Liegenschaftskatasters (ALKIS) sowie georeferenzierte Unterlagen der jeweiligen Veränderungsverursacher (z.B. Bebauungspläne oder Straßenbaupläne). Die vorgegebene Genauigkeit von wesentlichen linearen Objekten (z.B. Straßen) liegt bei +/- 3 m. Die Lagegenauigkeit aller anderen Objekte soll mindesten +/- 15 m betragen. Mit seiner großen Informationsdichte und hohen geometrischen Genauigkeit lässt sich das Basis-DLM hervorragend für raumbezogene Fachaufgaben einsetzen. Die Definition der Inhalte (Objekt-, Attribut- und Wertearten), die Bildungsregeln und Konsistenzbedingungen sind im ATKIS®-OK Basis-DLM der AdV ( siehe www.adv-online.de). Baden-Württemberg führt die Daten im Anwendungsschema AAA AS7.1 entsprechend eines modifizierter OK Basis-DLM – BW (siehe www.lgl-bw.de)
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Die Daten zum Thema Verwaltungseinheiten der INSPIRE-Richtlinie werden aus dem niedersächsischen Datenbestand des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS®) generiert.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Die Daten zum Thema Geografische Bezeichnungen der INSPIRE-Richtlinie werden aus dem niedersächsischen Datenbestand des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS®) generiert.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Die Daten zum Thema Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen) der INSPIRE-Richtlinie werden aus dem niedersächsischen Datenbestand des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS®) generiert.
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Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln jedes Jahr aus gezahlten Kaufpreisen Bodenrichtwerte für Bauland und land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen. Als Bodenrichtwert bezeichnet man den durchschnittlichen Lagewert (Preis) des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
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