Darstellung von Themen, die die Landschaft im Kreisgebiet Heinsberg betreffen. Der Kartendienst beinhaltet Radrouten mit Knotenpunkten und Schutzgebiete.
Die Datenserie umfasst die beiden Datensätze "Landschaftsschutzgebiete Wuppertal" und "Naturschutzgebiete Wuppertal", die gemeinsam den Inhalt für die Kartenebene "Landschafts- und Naturschutz" im Urbanen Digitalen Zwilling "DigiTal Zwilling" der Stadt Wuppertal bereitstellen. Nur aus diesem Grund kommt der Aggregation der beiden Datensätze eine Identität als Datenserie zu. Der Metadatensatz zur Datenserie erlaubt eine eindeutige Verknüpfung zwischen der o. g. Kartenebene des DigiTal Zwillings und dem Metadatenkatalog. Der Datensatz "Landschaftsschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Landschaftsschutzgebiete, zum anderen Restflächen aus Landschaftsschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW in der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadt Wuppertal" vom 30.01.1975 und der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Stadt Düsseldorf und im Kreis Düsseldorf-Mettmann" vom 02.06.1971 (LandschaftsschutzVOen) festgelegt worden waren. Der Datensatz "Naturschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der in den o. g. rechtsverbindlichen Landschaftsplänen festgesetzten Naturschutzgebiete, zum anderen zwei Flächen bzw. Restflächen von Naturschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW durch Einzelverordnungen festgelegt worden waren (Naturschutzgebiet "Hardthöhle" von 1966, Restfläche des ursprünglichen 1996 festgelegten Naturschutzgebietes "Herichhauser Bach"). Mit der Festlegung der Naturschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Naturschutzgebiete aus den früheren Einzelverordnungen des Landes aufgehoben. Beide Datensätze sind unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für diese Datenserie eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie wird in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Darstellung von nicht öffentlichen Landschaftsdaten im Kreisgebiet Heinsberg. Der Kartendienst beinhaltet Biotop- und Kompensationsflächen sowie Auflagen zur Bepflanzung. Es werden zwei inhaltlich identische Dienste bereitgestellt: Landschaft_amt und Landschaft_kreis, die sich lediglich in der Ausgestaltung des FeatureInfos unterscheiden (Details unter Zugriff).
Darstellung der flächenhaften Schutzgebiete nach §§ 23, 26, 28, 29 Bundesnaturschutzgesetz (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile) im Kreis Gütersloh
Die Karte stellt die gesetzlich geschützten Landschafts-, Natur- und Biotopflächen dar und ergänzt sie durch bekannte Habitate ausgewählter Arten. Damit werden Bereiche mit besonderen Schutz- und Entwicklungszielen sichtbar, die dem Erhalt, der Optimierung und Entwicklung wertvoller Lebensräume dienen. Thematisch werden wassergeprägte, trockene und waldgeprägte Lebensräume sowie weitere artenschutzrelevante Bereiche dargestellt, die für den Biotop- und Artenschutz eine zentrale Rolle spielen.
Landschaftsnamen sind im Volksmund gebräuchliche Namen deren Herkunft naturbezogener, historischer, wirtschaftlicher oder anderer Art sein kann. Im Gegensatz zu politischen Einheiten (z. B. Gemeinde, Kreis), deren Grenzen durch amtliche Vermessung eindeutig und rechtlich festgelegt sind, bestehen für Landschaften in der Regel keine präzisen sondern nur unscharfe, rechtlich nicht festgelegte Begrenzungen. Die in der Karte dargestellten Abgrenzungen sind deshalb in den meisten Fällen lediglich als „Grenzsäume“ anzusehen, in deren Bereich die Zugehörigkeit einzelner Flächen zu einer bestimmten Landschaft nicht verbindlich abgeleitet werden kann. Zu den Landschaften sind jeweils Beschreibungen abrufbar. Die Daten dieses Geodatensatzes werden nur über einen WMS-Dienst bereitgestellt.