Das Gewässernetz basiert auf dem Digitalen Geländemodell (Basis-DLM) des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) mit dem jeweils an den Gewässerabschnitten angegeben Aktualitätsdatum. Für die Modellierung des Gewässernetzes wurde das Datenabgabeprodukt "GEW01" verwendet.GEW01 - Die Objektartengruppe mit der Bezeichnung "Gewässer" und der Kennung "44000" umfasst die mit Wasser bedeckten Flächen. Für die Modellierung wird nur die Objektart AX_StehendesGewaesser (44006) (Stillgewässer) genutzt.In der Zusammenschau mit den kohlenstoffreichen Standorten (BHK50 und zusätzliche Moorbiotope), gibt der Datensatz Auskunft darüber, welche Stillgewässer sich auf bzw. in der Nähe organischer Standorte befinden. Diese Standortinformation ist für die Bewertung, Entwicklungsziele und Maßnahmenentwicklung für die Schutzgüter von Natur und Landschaft von Bedeutung.
Die kleinste abgegrenzte hydrologische Betrachtungsebene der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist der Wasserkörper (WK). Seen mit einer Wasserfläche größer als 50 ha werden für die WRRL als gesonderte See-Wasserkörper betrachtet. Die Wasserkörpercharakterisierung und Bewertung ist mit Ergebnissen der Bewertung des ökologischen Gesamtzustandes/-potentials und des chemischen Gesamtzustandes zur Erstellung von Themenkarten als Attributierung integriert.In der Zusammenschau mit den kohlenstoffreichen Standorten (BHK50 und zusätzliche Moorbiotope), gibt der Datensatz Auskunft darüber, welche Seen (WRRL) sich auf bzw. in der Nähe organischer Standorte befinden. Diese Standortinformation ist für die Bewertung, Entwicklungsziele und Maßnahmenentwicklung für die Schutzgüter von Natur und Landschaft von Bedeutung.
Der Datenbestand beinhaltet die selektiv erfassten Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen innerhalb der FFH-Gebiete (FFH-Basiserfassung) und in ausgewählten Bereichen außerhalb der niedersächsischen FFH-Gebiete (aktualisierte Landesweite Biotopkartierung) auf naturnahen bis degenerierten Moorstandorten und weiteren kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50). Dem NLWKN vorliegende qualitätsgeprüfte kartierte Biotoptypen, die gemäß Kartierschlüssel Niedersächsischer Biotoptypen ausschließlich auf organischen Standorten vorkommen, wurden auch außerhalb der zuvor genannten Bodenkulisse abgebildet, da diese auf weitere Moorstandorte hinweisen.Die FFH-Lebensraumtypen (LRT: durch geographische, abiotische und biotische Merkmale gekennzeichnete völlig natürliche oder naturnahe terrestrische oder aquatische Gebiete) gem. Anhang I der FFH-Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 - zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - werden in den niedersächsischen FFH-Gebieten flächendeckend kartiert und sollen auch landesweit erfasst werden. Biotope, die innerhalb der FFH-Gebiete keinen LRT-Status aufweisen werden nicht in den digitalen Karten vermerkt. Die hier dargestellten Moorbiotope außerhalb der FFH-Gebiete (aktualisierte Landesweite Biotopkartierung) wurden ebenfalls thematisch (hinsichtlich ihrer Wertigkeit, ihres Lebensraumtyps o.Ä.) selektiv ausgewählt und erfasst. Es handelt sich daher um keine flächendeckende Darstellung der Biotoptypen auf Mooren. Versiegelte, besiedelte, innerörtliche Bereiche wurden aufgrund mangelnder Bedeutung für den Moorschutz nicht abgebildet.Bei den dargestellten Flächen handelt es sich um Biotopkomplexe. Aus diesen wird in der Legende aus darstellungstechnischen Gründen lediglich der dominanteste bedeutsame Moorbiotoptyp (MBdtsDom) in Form einer abgeleiteten Moorbiotopkagegorie abgebildet. Die Felder zum Schutzstatus, Wertstufen, Seltenheit, Nährstoffempfindlichkeit, Grundwasserabhängigkeit etc. beziehen sich in diesem Datenbestand ebenfalls auf den dominanten bedeutsamen Moorbiotoptyp. Aus der Attributttabelle des Datenbestandes sind jedoch auch die weiteren enthaltenen Biotoptypen bzw. Lebensraumtypen sowie deren prozentuale Flächenanteile ersichtlich.Dargestellt wird darüber hinaus der dominante Moor-LRT, der aus dem dominanten Moorbiotoptyp abgeleitet wurde. Die Moor-LRT werden in der Attributtabelle getrennt nach LRT der Landfläche und der Stillgewässer dargestellt, da innerhalb eines Polygons beide LRT-Kategorien vorkommen können. Der Erhaltungszustand des dominierenden Landflächen-LRT kann aus dem Feld „FFHZSTH_ML“, der für den dominanten Stillgewässer-LRT aus dem Feld „FFHZSTH_MS“ entnommen werden.
Ausschnitt aus den Ergebnissen der Erfassung der für den Naturschutz wertvollen Bereiche in Niedersachsen für Biotope der Moore bzw. der kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50). Die dargestellten Bereiche sind Flächen mit landesweiter Bedeutung für den Arten- und Ökosystemschutz sowie den Schutz erdgeschichtlicher Landschaftsformen, die zum Zeitpunkt der Kartierung aus Sicht der Fachbehörde für Naturschutz schutzwürdig waren. Die hier dargestellten Moorbiotope auf kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) basieren auf den Daten der selektiven Landesweiten Biotopkartierung (LBK) aus dem Zeitraum 1984-2004. Aufgrund der starken Veränderungen in Landnutzung und Vegetationsstrukturen sowie aufgrund von Qualitätsverlusten der Biotope durch Umwelteinflüsse, kann eine Veränderung des Biotoptyps nicht ausgeschlossen werden. Für die hier dargestellten Moorbiotope liegen dem NLWKN entweder keine Neudaten vor oder sie befinden sich noch im Prozess der Qualitätsprüfung und Standardisierung und sind noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Nach Abschluss der Qualitätsprüfung und Standardisierung werden vorliegende aktuellere Daten in den Datensatz der aktualisierten Landesweiten Biotopkartierung übernommen und die entsprechend veraltete Flächen aus dem vorliegenden Datensatz entfernt.
Mit § 37 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e EEG 2023 werden entwässerte Moorböden, die derzeit landwirtschaftlich genutzt werden, für Freiflächenanlagen geöffnet und in diesem Zuge ebenfalls als besondere Solaranlagen im Sinn des § 37 Absatz 1 Nummer 3 EEG 2023 definiert. Diese Moorböden sind förderfähig, wenn sie im Zuge der Errichtung der Solaranlage – und damit vor ihrer Inbetriebnahme – dauerhaft wiedervernässt werden. Um die Treibhausgasemissionen aus diesen Flächen effektiv zu mindern, sollen dabei Mindestwasserstände von maximal 10 cm unter Flur im Winter und maximal 30 cm unter Flur im Sommer erreicht werden; diese Werte sind zur Beurteilung der Wiedervernässung zugrunde zu legen. Eine Förderung nach dem EEG 2023 erfolgt, wenn eine entsprechende Wiedervernässung durchgeführt und eine Bestätigung der zuständigen Wasserbehörde darüber dem Netzbetreiber vorgelegt worden ist. Zu diesen besonderen Solaranlagen enthält § 85c Absatz 3 EEG 2023 eine Sonderbestimmung, nach der die BNetzA erstmalig bis zum 1. Juli 2023 eine Festlegung erlässt, bei deren Erarbeitung die BNetzA die Anforderungen in Abstimmung mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und dem UBA festlegen wird.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Die dargestellten Biotoptypen umfassen selektiv erfasste Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen innerhalb der FFH-Gebiete (FFH-Basiserfassung) und in ausgewählten Bereichen außerhalb der niedersächsischen FFH-Gebiete (Aktualisierung der landesweiten Biotopkartierung) auf naturnahen bis schwach degenerierten Moorstandorten und weiteren kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50). Bei den dargestellten Biotoptypen handelt es sich um Biotoptypen mit besonderer Bedeutung für den Biotopschutz, d.h. um Biotoptypen mit einer sehr hohen (V) bis hohen (IV) Wertigkeit gemäß der Wertstufen nach von Drachenfels (2012: Einstufungen der Biotoptypen in Niedersachsen. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 1/2012. Berücksichtigt sind zudem alle diesbezüglichen Aktualisierungen im NLWKN-Internetauftritt). Als Bezugsraum für die Biotopauswahl wurde die Kulisse der kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) verwendet. Dem NLWKN vorliegende qualitätsgeprüfte kartierte Biotoptypen, die gemäß Kartierschlüssel Niedersächsischer Biotoptypen ausschließlich auf organischen Standorten vorkommen, wurden auch außerhalb der zuvor genannten Bodenkulisse abgebildet.Die FFH-Lebensraumtypen (LRT: durch geographische, abiotische und biotische Merkmale gekennzeichnete völlig natürliche oder naturnahe terrestrische oder aquatische Gebiete) gem. Anhang I der FFH-Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 - zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - werden in den niedersächsischen FFH-Gebieten flächendeckend kartiert und sollen auch landesweit erfasst werden. Biotope, die innerhalb der FFH-Gebiete keinen LRT-Status aufweisen werden nicht in den digitalen Karten vermerkt. Die hier dargestellten Moorbiotope außerhalb der FFH-Gebiete wurden ebenfalls thematisch (hinsichtlich ihrer Wertigkeit, ihres Lebensraumtyps o.Ä.) selektiv ausgewählt und erfasst. Es handelt sich daher um keine flächendeckende Darstellung der Biotoptypen auf Mooren. Versiegelte, besiedelte, innerörtliche Bereiche wurden aufgrund mangelnder Bedeutung für den Moorschutz nicht abgebildet.Bei den dargestellten Flächen handelt es sich um Biotopkomplexe. Aus diesen wird in der Legende aus darstellungstechnischen Gründen lediglich der dominanteste bedeutsame Moorbiotoptyp (MBdtsDom) in Form einer abgeleiteten Moorbiotopkagegorie abgebildet. Die Felder zum Schutzstatus, Wertstufen, Seltenheit, Nährstoffempfindlichkeit, Grundwasserabhängigkeit etc. beziehen sich in diesem Datenbestand ebenfalls auf den dominanten bedeutsamen Moorbiotoptyp. Aus der Attributttabelle des Datenbestandes sind jedoch auch die weiteren enthaltenen Biotoptypen bzw. Lebensraumtypen sowie deren prozentuale Flächenanteile ersichtlich.
Der Datenbestand gibt einen Überblick über wertvolle Bereiche für Großvogellebensräumen, welche bisher nur für den Schwarzstorch vorliegen, auf kohlenstoffreichen Böden (BHK50) und zusätzlichen, außerhalb dieser Böden identifizierten Moorbiotopen in Niedersachsen.Die der Fachbehörde für Naturschutz vorliegenden avifaunistischen Daten werden an Hand des in Niedersachsen angewendeten Bewertungssystems für Brutvogellebensräume (Bewertungsstufen von "lokale" bis "nationale Bedeutung") und auf der Grundlage der Roten Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel sowie der in Deutschland gefährdeten Brutvögel ausgewertet. Aus den im Rahmen des niedersächsischen Vogelarten-Erfassungsprogramms gemeldeten Daten wurden für die Bewertung eines Gebietes die aktuellsten Daten aus einem Zeitabschnitt von 5 Jahren (je nach Datenlage und Bearbeitungsstand) zur Bewertung herangezogen. Im Rahmen des niedersächsischen Vogelarten-Erfassungsprogramms werden keine landesweit flächendeckenden regelmäßigen Kartierungen durchgeführt, sondern es handelt sich um eine Datensammlung von ehrenamtlichen und z. T. beauftragten Bestandserfassungen. Für ausgewählte Arten (z. B Großvogelarten) erfolgt eine Sonderbewertung entsprechend des Bewertungsverfahrens. Es ist zu beachten, dass nur die zum Zeitpunkt der Bewertung vorliegenden Daten ausgewertet werden können und die Einstufung stark von der jeweiligen Datenlage einer Art abhängt.Einstufungen gemäß niedersächsischem Bewertungsschema: National, Landesweit, Regional, Lokal.
Das Gewässernetz basiert auf dem Digitalen Geländemodell (Basis-DLM) des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) mit dem jeweils an den Gewässerabschnitten angegeben Aktualitätsdatum. Für die Modellierung des Gewässernetzes wurde das Datenabgabeprodukt "GEW01" verwendet.GEW01 - Die Objektartengruppe mit der Bezeichnung "Gewässer" und der Kennung "44000" umfasst die mit Wasser bedeckten Flächen. Für die Modellierung wird nur die Objektart AX_StehendesGewaesser (44006) (Stillgewässer) genutzt.In der Zusammenschau mit den kohlenstoffreichen Standorten (BHK50 und zusätzliche Moorbiotope), gibt der Datensatz Auskunft darüber, welche Stillgewässer sich auf bzw. in der Nähe organischer Standorte befinden. Diese Standortinformation ist für die Bewertung, Entwicklungsziele und Maßnahmenentwicklung für die Schutzgüter von Natur und Landschaft von Bedeutung.
Zum Schutz von Mooren und Feuchtgebieten sollte die Errichtung von FF-PV-Anlagen innerhalb von intakten Moorflächen aus naturschutzfachlicher Hinsicht unterbleiben. Durch den neuen § 3 Nummer 34a (EEG 2023) wird der Begriff „Moorboden“ für die Zwecke des EEG 2023 definiert. Unter diesen Begriff fällt Boden, der die Voraussetzungen des § 11 Absatz 2 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAP-KondV) erfüllt und der Erstellung der Gebietskulisse nach § 11 Absatz 3 GAP-KondV zugrunde gelegt werden kann. Es wird damit keine verbindliche Flächenkulisse durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgegeben, sondern die Einordnung einer Fläche als Moorboden ergibt sich im Einzelfall unter Anwendung der in Bezug genommenen Kriterien und Klassifizierungen der GAP-Konditionalitäten-Verordnung.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Moore u.a. kohlenstoffreiche Standorte mit besonderer Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung. In dem Datenbestand sind die Bereiche mit besonderer Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung für die kohlenstoffreichen Böden (BHK50) und zusätzliche Moorbiotope dargestellt, die innerhalb der Landschaftsbildräume nach bestimmtem Kriterien als Beitrag für das Niedersächsische Landschaftsprogramm (MU 2021) ausgewählt und abgegrenzt wurden. Die Auswahlkriterien für die Abgrenzung umfassen z.B. die landschaftliche Ausstattung und Attraktivität, die Lage in Schutzgebieten, die besondere Bedeutung als Naherholungsgebiet.