Mit § 37 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e EEG 2023 werden entwässerte Moorböden, die derzeit landwirtschaftlich genutzt werden, für Freiflächenanlagen geöffnet und in diesem Zuge ebenfalls als besondere Solaranlagen im Sinn des § 37 Absatz 1 Nummer 3 EEG 2023 definiert. Diese Moorböden sind förderfähig, wenn sie im Zuge der Errichtung der Solaranlage – und damit vor ihrer Inbetriebnahme – dauerhaft wiedervernässt werden. Um die Treibhausgasemissionen aus diesen Flächen effektiv zu mindern, sollen dabei Mindestwasserstände von maximal 10 cm unter Flur im Winter und maximal 30 cm unter Flur im Sommer erreicht werden; diese Werte sind zur Beurteilung der Wiedervernässung zugrunde zu legen. Eine Förderung nach dem EEG 2023 erfolgt, wenn eine entsprechende Wiedervernässung durchgeführt und eine Bestätigung der zuständigen Wasserbehörde darüber dem Netzbetreiber vorgelegt worden ist. Zu diesen besonderen Solaranlagen enthält § 85c Absatz 3 EEG 2023 eine Sonderbestimmung, nach der die BNetzA erstmalig bis zum 1. Juli 2023 eine Festlegung erlässt, bei deren Erarbeitung die BNetzA die Anforderungen in Abstimmung mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und dem UBA festlegen wird.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Der Datenstand der Anlagenstandorte zeigt den Ausbaustand der in Betrieb befindlichen PV-Freiflächenanlagen in der Metropole Ruhr Ende 2021 mit einer Leistung von über 30 kWp. Aus Datenschutzgründen dürfen Anlagen kleiner 30 kWp nicht an ihrem exakten Standort gezeigt werden. Ebenso dürfen keine anlagenscharfen Erträge veröffentlicht werden. Daten zum Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Flächengrößen stammen aus dem öffentlich einsehbarem Marktstammdatenregister. Bei fehlenden Angaben zur Flächengröße wurden die Flächen auf Basis von Luftbildern vermessen und ergänzt.
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Dargestellt werden mögliche Standorte für Floating-PV-Anlagen auf stehenden, künstlichen und erheblich veränderten Gewässern (Abgrabungsgewässer, ausgebaute, stehende Gewässer z.B. Bade-, Boot- und Surfgewässer, Seen, Teiche, naturnahe-, stehende Gewässer) außerhalb von Naturschutzgebieten mit einem 40-Meter Abstand zum Ufer.
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Der Layer „Stehende Gewässer für Aqua PV größer 1 ha“ beinhaltet für den Kreis Kleve alle stehenden Gewässer mit mindestens einer Wasserfläche von 1 ha. Ob eine Errichtung einer Floating-PV auf dem Gewässer möglich ist, hängt von weiteren Faktoren ab, die in dieser Karte nicht dargestellt werden. Mit einem Klick auf die Fläche können nähere Angaben zum Gewässer an dem Standort angezeigt werden.
Dargestellt werden Agrarflächen mit Nutzpflanzenanbau auf Ackerflächen (Ackerfutter, Eiweißpflanzen, Energiepflanzen, Gemüse, Getreide, Hackfrüchte, Küchenkräuter, Ölsaaten), Dauerkulturen und Dauergrünland außerhalb von Mooren, Naturschutzgebieten und gesetzlich geschützter Biotope, sowie schützenswerter Biotoptypen in der Metropole Ruhr. Alle Dauergrünlandflächen liegen außerhalb von Natura 2000-Gebieten (FFH- und VSG-Flächen).
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In den nachfolgenden Tabellenblättern sind die Leistung und der Ertrag von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen in NRW, aufgeschlüsselt nach den Gebäudekategorien aufgeführt. Für den Bestand liegt dies als Zeitreihe von 1990 bis zum letzten vollendeten Jahr vor und für das Potenzial liegen die Ergebnisse der LANUK Potenzialstudie Stand März 2025 vor. Für die Bestandszeitreihe wurden die Standortdaten von PV-Dach-Anlagen des öffentlichen Marktstammdatenregisters mit eigenen standortschärferen Datensätzen ergänzt und dann mit den Gebäude- und Flurstück-Grundrissen der Geobasis NRW verschnitten. Anhand der vorliegenden Einordnung der Grundrisse in Nutzungskategorien wurden die PV-Anlagen somit in Kategorien eingeordnet.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW) betreibt im Fachinformationssystem Energieatlas NRW das Solarkataster NRW (www.solarkataster.nrw.de). Darin enthalten ist der Bereich „Solarpotenziale Freiflächen“, der verschiedene Karten zum Thema Freiflächen-Photovoltaik bereitstellt. Die Karte "Suchflächen für Freiflächen-PV" stellt alle Flächen dar, die nach einer automatisierten landesweiten Analyse erst einmal grundsätzlich für Freiflächen-PV-Anlagen in Frage kommen können (raumbedeutsame und nicht raumbedeutsame Anlagen). Die Karte wurde nach dem Ausschlussprinzip erstellt, indem Flächennutzungen ausgeschlossen wurden, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht für die Freiflächenphotovoltaik geeignet sind. Zudem sind diese Flächen nach einer Einstrahlungs – und Verschattungsanalyse als technisch geeignet für eine Solarnutztung identifiziert worden. Die Karte enthält zu jeder Fläche viele für die PV-Eignung relevante Parameter, wie beispielsweise die nutzbare Modulfläche, die installierbare Leistung sowie den potenziellen Stromertrag. Die Karte kann vor Ort zur Planung bzw. Eingrenzung von Flächen genutzt werden, muss dort aber geprüft und mit lokalen Kriterien weiter differenziert werden. Die genaue Vorgehensweise zur Erstellung dieser Karte bzw. die Attributtabelle finden Sie in den beigefügten Metadaten.
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Auf Basis der dargestellten Gunst- und Tabuflächen werden Eignungsflächen berechnet, auf denen nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG) die Installation einer PV-Anlage in NRW grundsätzlich möglich und förderungswürdig ist und die von keinen aufgeführten Tabuflächen überlagert werden. Eignungsflächen sind für Freiflächen-PV-Anlagen demnach besonders geeignet und sollten bevorzugt ausgewählt werden.
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