Der Datensatz Geregelte Gebiete in FFH-Gebieten in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Geregelten Gebieten im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Bewirtschaftungsgebiete, Schutzgebiete, geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (AM)". Die Daten zeigen die Abgrenzungen von so genannten Maßnahmen (für einzelne Biotopflächen), die fachlich dem Biotopmanagement entsprechen, deren umfassendes Plangebiet in der Regel als eigener Datensatz (Bewirtschaftungsgebiete, Maßnahmenkonzepte) veröffentlicht werden. Die Objektmetadaten der vorgeschlagenen Maßnahmen (Geregelte Gebiete) enthalten alle Angaben, die für die Kern-Datenbestände für Geregelte Gebiete (AM) bzw. deren Attribut-Auszeichnung für den Themenbereich Biodiversität vorgesehen sind. Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Geregelten Gebiete (Maßnahmenvorschläge) für Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Es handelt sich vielfach um Flächengeometrien, jedoch auch linien- und punktförmige Objekte. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die FFH-Berichtspflicht nach Artikel 17 FFH-RL erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 5 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Beantragte Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche. Sie unterliegen den CrossCompliance-Regelungen. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Die Übersichtskarte 1:250 000 bildet Mecklenburg-Vorpommern auf einem Kartenblatt ab und bietet so einen guten Überblick der Landestopographie. Die Übersichtskarten werden in der Regel jährlich aktualisiert.
Topographische Gebietskarten stellen landesspezifische Strukturen und Aussagen in besonderen Kartenzeichen dar und werden in der Regel in Zusammenarbeit mit bzw. auf Anforderung von Landesverwaltungen bearbeitet und herausgegeben.
Topographische Gebietskarten stellen landesspezifische Strukturen und Aussagen in besonderen Kartenzeichen dar und werden in der Regel in Zusammenarbeit mit bzw. auf Anforderung von Landesverwaltungen bearbeitet und herausgegeben.
Das Digitale Geländemodell (DGM) beschreibt die Grenzfläche zwischen der Erdoberfläche bzw. Wasseroberfläche und der Luft, ohne Vegetation und Bebauung. Es besteht aus einem regelmäßigen Gitter und wird in der Gitterweite 1 m bzw. 5 m zum Download bereitgestellt.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de".
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Adressen aus Hauskoordinaten umgesetzte Daten bereit.:Eine Adresskomponente, die eine Untergliederung von Adressen und Zustellungspunkten eines Landes, einer Region oder einer Stadt nach postalischen Gesichtspunkten darstellt.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verwaltungseinheiten aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Verwaltungseinheit, in der ein Mitgliedstaat Hoheitsbefugnisse fuer die lokale, regionale und nationale Verwaltung hat und/oder ausuebt
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verwaltungseinheiten aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Verwaltungseinheit, in der ein Mitgliedstaat Hoheitsbefugnisse fuer die lokale, regionale und nationale Verwaltung hat und/oder ausuebt
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Adressen aus Hauskoordinaten umgesetzte Daten bereit.:Eine Adresskomponente, die eine Untergliederung von Adressen und Zustellungspunkten eines Landes, einer Region oder einer Stadt nach postalischen Gesichtspunkten darstellt.