Die als Ausgabe Volkswirtschaft (AV) bezeichneten Topographischen Kartenwerke hatten vorrangig die Zweckbestimmung als Kartengrundlage für die Bereiche Verwaltung, Wissenschaft und Kultur, Ordnung und Sicherheit, Industrie und Landwirtschaft, Verkehr, Planung und Umweltschutz der ehemaligen DDR zu dienen. Sie trugen den Geheimhaltungsgrad -Vertrauliche Dienstsache- bzw. -Nur für den Dienstgebrauch-. Inhaltsebenen der TK50AV sind: Grundriß/Gitternetz-Schwarz, Gewässer-Blau, Relief/Straßenfüllung/Bebauungsflächen-Rotbraun, Waldflächen-Grün.
Daten zu den Knotenpunkten, Rettungspunkten und Schützhütten im Aachener Wald; Die Stadt Aachen hat im Jahr 2015 ein innovatives Knotenpunktsystem für Spaziergänge und Wanderungen im Aachener Wald eingerichtet. Nummerierte Knotenpunkte an 90 Standorten erleichtern den Spaziergängerinnen und Spaziergängern die Planung von Wanderrouten und die Orienterung im Aachener Wald. Im Aachener Wald wurde ein System von Rettungspunkten geschaffen, das die Sicherheit im Wald erhöht. An 37 markanten Punkten im Aachener Wald sind grünweiße Schilder mit einer alternativen Telefonnummer, unter der Sie direkt mit der Leitstelle in Aachen verbunden werden, aufgestellt.
Im Kreis Recklinghausen gibt es ca. 172 Jagdbezirke, die in sogenannte gemeinschaftliche Jagdbezirke und in Eigenjagdbezirke unterteilt sind. Berechtigten Benutzern stehen darüber hinaus erweiterte Angaben zum Jagdbezirk und zum zuständigen Jagdausübungsberechtigten zur Verfügung. Gebiete, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, und in befriedeten Bezirken ruht die Jagd. Eine beschränkte Ausübung der Jagd kann gestattet werden, wenn sich die Notwendigkeit ergibt und alle Sicherheitsaspekte eingehalten werden können. Eigenjagdbezirke sind zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche von mindestens 75 Hektar, die im Eigentum ein und derselben Person oder einer Personengemeinschaft stehen. Gemeinschaftliche Jagdbezirke bilden sich, wenn Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, im Zusammenhang mindestens 150 Hektar umfassen. Die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. Das Jagdrecht erlaubt dem Jagdausübungsberechtigten in seinem Revier wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Kreis Recklinghausen“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Uns ist die Sicherheit aller Besucher*innen der Kölner Stadien ein wichtiges Anliegen. Da in der Vergangenheit Menschen durch Flaschen- und Dosenwürfe verletzt wurden, hat unser Stadtrat die Kölner Stadtordnung (KSO) so beschlossen, dass im Umfeld des „RheinEnergie“-Stadions, des Südstadions und des Stadions im Sportpark Höhenberg bei Veranstaltungen ein striktes Glas-, Glasflaschen- und Dosenverbot herrscht. Dies gilt ab drei Stunden vor Beginn und bis zwei Stunden nach Ende einer Veranstaltung. Dies betrifft nicht nur Fußballspiele in den genannten Stadien, sondern auch weitere Veranstaltungen, wie zum Beispiel Konzerte. An den Zugangsbereichen zu den Glasverbotszonen können Besucher*innen ihre Glasflaschen und Dosen problemlos in Containern der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) entsorgen. Bei Risikopartien kann es sein, dass Sperren eingerichtet werden. Mitarbeitende von privaten Sicherheitsdiensten kontrollieren dann die Einhaltung des Verbotes. Die Mitarbeitenden unseres Kommunalen Ordnungsdienstes überwachen die Einhaltung des Glasverbotes innerhalb der Verbotszonen und ahnden Verstöße.
Stadionumfeld Gemäß unserer städtischen Allgemeinverfügung vom 4. August 2016 erstreckt sich das Glas-, Glasflaschen- und Dosenverbot bei Heimspielen des 1. FC Köln sowie anderen Fußballpartien im "RheinEnergie"-Stadion ebenso ab drei Stunden vor Spielbeginn und drei Stunden nach Spielende auf die im Bereich um die Stadien gelegenen Gastronomien und Kioske nördlich und südlich der Aachener Straße, denen der Verkauf von Glasflaschen und Getränkedosen beziehungsweise der Ausschank in Gläsern untersagt ist. Das Verbot erstreckt sich bei den Straßen im Grenzbereich jeweils auf beide Straßenseiten. Dieser Datensatz zeigt die Verbotszonen von Glas-, Glasflaschen- und Dosen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Stadt Köln (siehe INFO-LINK).
Uns ist die Sicherheit aller Besucher*innen der Kölner Stadien ein wichtiges Anliegen. Da in der Vergangenheit Menschen durch Flaschen- und Dosenwürfe verletzt wurden, hat unser Stadtrat die Kölner Stadtordnung (KSO) so beschlossen, dass im Umfeld des „RheinEnergie“-Stadions, des Südstadions und des Stadions im Sportpark Höhenberg bei Veranstaltungen ein striktes Glas-, Glasflaschen- und Dosenverbot herrscht. Dies gilt ab drei Stunden vor Beginn und bis zwei Stunden nach Ende einer Veranstaltung. Dies betrifft nicht nur Fußballspiele in den genannten Stadien, sondern auch weitere Veranstaltungen, wie zum Beispiel Konzerte. An den Zugangsbereichen zu den Glasverbotszonen können Besucher*innen ihre Glasflaschen und Dosen problemlos in Containern der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) entsorgen. Bei Risikopartien kann es sein, dass Sperren eingerichtet werden. Mitarbeitende von privaten Sicherheitsdiensten kontrollieren dann die Einhaltung des Verbotes. Die Mitarbeitenden unseres Kommunalen Ordnungsdienstes überwachen die Einhaltung des Glasverbotes innerhalb der Verbotszonen und ahnden Verstöße.
Stadionumfeld Gemäß unserer städtischen Allgemeinverfügung vom 4. August 2016 erstreckt sich das Glas-, Glasflaschen- und Dosenverbot bei Heimspielen des 1. FC Köln sowie anderen Fußballpartien im "RheinEnergie"-Stadion ebenso ab drei Stunden vor Spielbeginn und drei Stunden nach Spielende auf die im Bereich um die Stadien gelegenen Gastronomien und Kioske nördlich und südlich der Aachener Straße, denen der Verkauf von Glasflaschen und Getränkedosen beziehungsweise der Ausschank in Gläsern untersagt ist. Das Verbot erstreckt sich bei den Straßen im Grenzbereich jeweils auf beide Straßenseiten. Dieser Datensatz zeigt die Verbotszonen von Glas-, Glasflaschen- und Dosen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Stadt Köln (siehe INFO-LINK).
Dieser Dienst enthält die Schornsteinfegerkehrbezirke. Die Kehrbezirke sind von den Bezirksregierungen im Rhein-Kreis Neuss eingerichtete Zuständigkeitsbereiche von beliehenen Schornsteinfegermeistern, die mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet die Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten sicherstellen. Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:300.000 zur Verfügung.
Die georeferenzierten Gebäudeadressen (Hauskoordinaten) definieren die genaue Position von circa 467 000 Gebäuden in Mecklenburg-Vorpommern. Datenquelle ist das Liegenschaftskataster als amtliches Verzeichnis aller Flurstücke und Gebäude in Deutschland. Hauskoordinaten werden durch die für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden kontinuierlich aktualisiert und garantieren den Nutzern eine langfristige Investitionssicherheit. Die Hauskoordinaten werden zwei mal jährlich aktualisiert.
Die amtlichen Hauskoordinaten definieren die genaue Position eines Hauses. Datenquelle ist das Liegenschaftskataster der Länder und somit das amtliche Verzeichnis aller Flurstücke und Gebäude in Deutschland. Anders als durch Interpolation berechnete Daten beruhen die amtlichen Hauskoordinaten auf einer individuellen Vermessung vor Ort. Sie werden durch die Katasterbehörden kontinuierlich aktualisiert, was den Kunden eine langfristige Investitionssicherheit garantiert.Die Hauskoordinaten enthalten: Statistische Landes-, Landkreis- und Gemeindeschlüssel, Straßenschlüssel und -name, Haus-Nr., ETRS89/UTM Koordinaten mit Zonenpräfix 32, Postleitzahl (bisher noch ohne), Postalischer Ortsname, Zusatz zum postalischen Ortsnamen.Nutzungsmöglichkeiten: Hauskoordinaten dokumentieren ihren individuellen Mehrwert z.B. in folgenden Bereichen: Hausgenaue Geocodierung von Adressbestanden, z.B. Kunden-, Filial- oder Wettbewerbsadressen, Verbesserung der Tragerbezirksverwaltung, Reklamationsbearbeitung und Auftragsplanung bei Verlagen, Einbindung in die Netzdokumentation, Netzverwaltung und im Kundenservice bei Energieversorgern und in der Telekommunikations- und Kabel-TV Branche, Entwicklung von Handy-Kommunikationsdiensten (location-based-services) in einer neuen Dimension, Einbindung in WebMapSevices - Navigationstools; Gazetteer Services im Internet
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Die 3D-Messdaten bilden als primäre Höhendaten die topographische Situation durch unregelmäßig verteilte Messpunkte sowie Linien und flächenhafte Strukturen ab. Dies schließt sowohl die mit der Erdoberfläche dauerhaft verbundenen Objekte als auch temporäre, zum Erfassungszeitpunkt vorhandene Gegenstände ein. Bestandteile der 3D-Messdaten sind die Laserscan-Punktwolke aus Airborne Laserscanning (ALS), die Matching-Punktwolke aus Dense Image Matching (DIM) und die 3D-Strukturinformationen. Letztere befinden sich derzeit noch im Aufbau und beinhalten Geländebruchkanten und markante Geländepunkte. Die 3D-Messdaten sind lagemäßig im ETRS89/UTM-Koordinatensystem bestimmt, die Höhe bezieht sich auf das DHHN2016 mit Normalhöhen-Null (NHN). Die Laserscan-Punktwolke hat eine Punktdichte von ≥ 4 Punkten/m² (Last- / Only-Return), eine Lagegenauigkeit von ≤ 0,30 m und eine Höhengenauigkeit von ≤ 0,15 m. Sie liegt als klassifizierte Punktwolke mit den Klassen Bodenpunkte, Gewässerpunkte, Unterbodenpunkte (z. B. Ein-/Auffahrten, Kellerschüsse und Schwimmbecken), Nicht-Bodenpunkte (z. B. Gebäude, Vegetation und temporäre Aufschüttungen) und sonstige Punkte (DGM- noch DOM-irrelevante Punkte wie z. B. Stromleitungen, Verkehrsmittel, Container und Vögel) gemäß Produkt- und Qualitätsstandard 3D-Messdaten der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) vor. Die Gesamtpunktdichte der Matching-Punktwolke variiert mit der Pixelauflösung der originären, orientierten Luftbilder. Die Lagegenauigkeit liegt bei der DIM-Punktwolke bei ≤ 0,40 m und die Höhengenauigkeit bei ≤ 0,60 m, wobei die realen Unsicherheiten meist geringer ausfallen. Die DIM-Punktwolke enthält keinerlei Klasseninformationen. Die 3D-Messdaten, insbesondere ALS-Punktwolken, bilden die Grundlage für die Ableitung des Digitalen Geländemodells (DGM) und des Digitalen Oberflächenmodells (DOM), die sich in ihrer Datenmodellierung durch ein gleichförmiges Raster an Höhenpunkten auszeichnen. Zudem dienen die 3D-Messdaten als Datengrundlage für die Ableitung der 3D-Gebäudemodelle.