Dieser Datensatz enthält für das INSPIRE-Thema Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten Inhalte zu den Ausgleichsflächen (Kompensationsverzeichnis) der Stadt Bremen im INSPIRE-Datenmodell.
Nutzungsbedingungen: Die Daten können gemäß der "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Folgender Quellenvermerk ist mindestens anzugeben: Stadt Aachen, Abrufdatum
Dieser Datensatz enthält die städtischen Hundefreilaufflächen. In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. Ausgenommen hiervon sind nur ausgewiesene Hundefreilaufflächen. Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden. Das gilt jedoch nicht für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ohne Befreiung von der Anleinpflicht.
Umringpolygon der Denkmalbereiche der Stadt Aachen; Die Stadt Aachen verfügt über die beiden Denkmalbereiche "Innenstadt" und "In den Heimgärten". Im Geltungsbereich der neuen Satzung (Satzung für die Erhaltung des Denkmalbereiches "INNENSTADT") sind Änderungen und Eingriffe an Dächern und Fassaden zu öffentlichen Flächen und Straßen (wie zum Beispiel die Vergrößerung von Dachaufbauten oder die Installation von Mobilfunkanlagen), Grundstückseinfriedungen, Parzellenaufteilungen und Straßenführung sowie die Nutzung und Gestaltung von öffentlichen Bereichen von denkmalpflegerischer Bedeutung und damit erlaubnispflichtig. Auch bei Veränderungen, die keine bauordnungsrechtliche Genehmigung brauchen, muss die Untere Denkmalbehörde (Abteilung Denkmalpflege) eingebunden werden! Innerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens wird die Behörde um Stellungnahme gebeten. Diese gilt dann ebenfalls als denkmalrechtliche Erlaubnis. Die Stadt Aachen hat sich entschlossen, die Einmaligkeit der Siedlung "in den Heimgärten" zu schützen. Trotzdem soll es für die Bewohner die Möglichkeit geben, die Hauseinheiten an ihre Wohnbedürfnisse anpassen zu können. Es wurden daher Regeln aufgestellt, die das Maß an Veränderungen bestimmen und gleichzeitig den Siedlungscharakter bewahren sollen.
Solarkataster der Stadt Aachen, Stromerzeugung und Wärmeerzeugung; Stand der Daten: April 2010; Das Solarkataster informiert über die zu erwartende Sonneneinstahlung; es dient Gebäudeeigentümern zur Orientierung. Bei den Daten handelt es sich um Modellergebnisse, die einer unverbindlichen Erstinformation dienen und nicht um exakte Messdaten. Die errechneten Werte können von denen der letztendlich installierten Anlage aufgrund unterschiedlicher Faktoren abweichen. Vor der Installation sollte in jedem Falle ein fachkundiger Berater für eine detaillierte Eignungsprüfung der Dachfläche und der Anschlussmöglichkeiten im Gebäude hinzugezogen werden. Des Weiteren sind vor der Installation die Statik zu prüfen und ggf. Auflagen des Denkmalschutzes zu berücksichtigen.
Darstellungsdienst für INSPIRE-relevante Daten der Stadt Haan per WMS (rechtskräftige Bebauungspläne und Bebauungsplan-Änderungen, Flächennutzungsplan-Änderungen, Erhaltungsgebiete, Gestaltungssatzungen, Außenbereichssatzungen)