Die Flächennutzungs- und Bebauungsplanübersicht dient als reine Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen beim zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Verl eingesehen werden.
Nahverkehrsplan Bottrop (grafische Darstellung) Lage und Verlauf der Buslinien und SPNV-Linien (SchienengebundenerPersonenNahVerKehr) sowie Lage und Namen der Bushaltestellen und Lage der Haltepunkte des SPNV im Bottroper Stadtgebiet
Übersicht der im Stadtgebiet vorhandenen Mobilstationen mit Verlinkung auf Informationen des Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR). Sie kombinieren verschiedene Mobilitäts- und Dienstleistungen an einem Ort und ermöglichen den flexiblen und bequemen Umstieg zwischen den Verkehrsmitteln. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationsdienste) hergestellt.
Stolpersteine sind im Stadtgebiet verteilte Gedenksteine, die in den Gehwegen verlegt wurden. Der Künstler Gunther Deming erinnert mit diesem Projekt an die Opfer der NS-Zeit. Nähere Informationen zum Projekt finden sich unter: https://www.stolpersteine.eu/ In Moers wird die Verlegung der Stolpersteine durch einen gemeinsamen Arbeitskreis der Vereine Erinnern für die Zukunft e.V. und der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Moers e.V. organisiert.
Die Solarkataster der Städte und Gemeinden im Kreis Warendorf können über die Auswahl des jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindegebiets aufgerufen werden. Es sind Verlinkungen enthalten, über die die eigenen Solarkataster der Gebietskörperschaften oder, falls keine eigenen Solarkataster vorliegen, das flächendeckende Solarkataster des Landes NRW aufgerufen werden können. Nutzungshinweis: Die präsentierten Daten sind nur eine grobe Einschätzung der Eignung der jeweiligen Dächer. Im Einzelfall wird eine individuelle Beratung durch Fachbetriebe empfohlen.
Die Stadt Herne nimmt ihre Aufgaben nicht nur innerhalb ihrer Kernverwaltung wahr. Nicht wenige der städtischen Aufgaben sind auf Beteiligungsgesellschaften verlagert worden, welche entweder im vollständigen Eigentum der Stadt Herne liegen oder an welchen die Stadt Herne nur zu einem gewissen Prozentsatz beteiligt ist. Die Gründe für diese Aufgabenauslagerungen liegen im Wesentlichen darin, dass bestimmte Aufgaben in einer nach privatwirtschaftlichem Muster organisierten Gesellschaft effizienter wahrgenommen werden können oder in steuerlichen Aspekten.