Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer Vogelschutzgebiete kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der Vogelschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen. Diese Vogelschutzgebiete sind Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (EU), die zum Schutz von Vogelarten gemäß der Vogelschutz-Richtlinie für das Netz NATURA 2000 gemeldet wurden. Im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) sind ausgewählte Vogelarten aufgeführt, für die besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen (vgl. Art. 4 (1) VS-Richtlinie). Darüber hinaus sind auch für alle Zugvogelarten und deren Brut-, Mauser-, Überwinterungs- und Rastgebiete bei der Wanderung entsprechende Schutzgebiete auszuweisen.
Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen EU-Vogelschutzgebiete. Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden. In der digitalen Karte werden alle derzeit geeigneten als EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesenen Flächen in Niedersachsen dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 1: Schutzgebiete“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen EU-Vogelschutzgebiete (TK50) mit Anteilen von Moor (kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz gemäß BHK50 [LBEG] und zusätzliche Moorbiotope gemäß Biotoptypenkartierung [NLWKN]).Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden.
Die nach Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 – 2021 ermittelten potentiell betroffenen EU-Vogelschutzgebiete für die Hochwasser-Lastfälle HQhäufig, HQ100, HQextrem.Bearbeitungsgrundlage ist der Datenbestand zum Stichtag des 2. Zyklus der HWRM-RL.Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden.
Die nach Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 – 2021 ermittelten potentiell betroffenen EU-Vogelschutzgebiete für die Hochwasser-Lastfälle HQhäufig, HQ100, HQextrem.Bearbeitungsgrundlage ist der Datenbestand zum Stichtag des 2. Zyklus der HWRM-RL.Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden.
Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen EU-Vogelschutzgebiete (TK50) mit Anteilen von Moor (kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz gemäß BHK50 [LBEG] und zusätzliche Moorbiotope gemäß Biotoptypenkartierung [NLWKN]).Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden.
Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen EU-Vogelschutzgebiete. Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden. In der digitalen Karte werden alle derzeit geeigneten als EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesenen Flächen in Niedersachsen dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 1: Schutzgebiete“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Für den Wiesenvogelschutz bedeutsame Grünlandbereiche innerhalb der Kulisse der kohlenstoffreichen Böden (BHK50) und zusätzlicher, außerhalb dieser Kulisse identifizierter Moorbiotope.Grundlage für die Flächenauswahl stellen von ausgewählten Wiesenvögeln besiedelte Gebiete in Niedersachsen dar, die auf Moorgrünland vorkommen. Für die Auswahl der Moorgrünlandflächen wurden Landnutzungsdaten auf Basis der Daten aus ATKIS (2017) sowie auf Basis der landwirtschaftlichen Feldblöcke (Stand 2021) zu Grunde gelegt, die sich mit den kohlenstoffreichen Böden (BHK50) und zusätzlichen, außerhalb dieser Böden identifizierten Moorbiotope in Niedersachsen überlagern.Grundsätzlich bildet der Datenbestand prioritär die Europäischen Vogelschutzgebiete (EU-VSG) ab, in denen Wiesenlimikolen in maßgeblichen Beständen Habitate auf Moorgrünland besiedeln. Die wichtigsten Brutvorkommen der Zielart Wachtelkönig werden dadurch mit abgedeckt. EU-VSG oder Teile von EU-VSG mit relevanten Wiesenlimikolen-Beständen, deren Flächen aber großflächig z. B. einer Naturdynamik (z. B. V01) oder der militärischen Nutzung (z. B. Tinner Dose) unterliegen, sind in der vorliegenden Auswahl nicht enthalten.Der Datenbestand wird ergänzt um Flächen von Moorgrünland, welche außerhalb von EU-VSG, welche noch bedeutende Wiesenlimikolen-Vorkommen aufweisen.