Wanderwege sind Streckenführungen auf öffentlichen und privaten Fußwegen in den Kreisen Kleve und Wesel, die touristisch und/oder kulturell ansprechend sind oder zu eben solchen Zielen führen. Hier werden neben lokalen Wanderwegen auch einige regionale sowie Fernwanderwege dargestellt. Sie sind durch Wegweiser gekennzeichnet.
Die Gebietsmonografie befasst sich mit der Erdgeschichte, den Böden, Lagerstätten, der Hydrogeologie, der Vor- und Frühgeschichte sowie erdgeschichtlichen Denkmälern im Weser- und Osnabrücker Bergland. Weiterhin enthält die Publikation ein weiterführendes Literaturverzeichnis, ein Glossar sowie Tipps zu interessanten Geo-Zielen in der Umgebung. Sie wendet sich vor allem an das natur- und heimatkundlich interessierte Publikum, bietet jedoch auch geowissenschaftlichen Fachleuten einen ersten Überblick. [2003. 220 S., 59 Abb., 18 Tab., 6 Farbtaf.; ISBN 978-3-86029-932-6]
Dieser Datensatz enthält die Kreisgrenzen für die Gemeinden der Kreise Kleve, Viersen und Wesel, sowie die Stadt Krefeld. Diese Kreisgrenzen werden wöchentlich (Samstags) aus den Daten des Liegenschaftskatasters erstellt.
Der Dienst stellt Abgrabungen im Kreis Kleve, Kreis Viersen und dem Kreis Wesel dar. Der Dienst greift auf Live-Daten zu. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sande, Kiese und Tone) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.
Die Hochwassergefahrenkarten zeigen die durch ein Fluss-Hochwasser überschwemmungsgefährdeten Bereiche bei unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten: Diese sind in drei Kategorien eingeteilt: hohe Wahrscheinlichkeit (HQ10-50), mittlere Wahrscheinlichkeit (HQ100) und niedrige Wahrscheinlichkeit (HQ500). Die hochwassergefährdete Bereiche werden unterschieden nach deichgeschützten Gebieten und Bereichen ohne technischen Hochwasserschutz. Die Karten basieren auf Berechnungen des 2. Zyklus und entsprechen den Vorgaben der EU-Hochwasserrahmenrichtlinie.
In Waldflächen, die in besonderem Maße für Erholungszwecke genutzt werden, können die Kreise und kreisfreien Städte durch Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit der Forstbehörde und nach Anhörung der betroffenen Gemeinden und Waldbesitzer- und Reiterverbände das Reiten im Wald auf die nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwege beschränken. Innerhalb dieser Waldgebiete darf nur auf gekennzeichneten Reitwegen geritten werden.
Der Dienst stellt Abgrabungen im Kreis Kleve, Kreis Viersen und dem Kreis Wesel dar. Der Dienst greift auf Live-Daten zu. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sande, Kiese und Tone) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.