Das „Genehmigungsmonitoring Windenergie“ wird vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Natur und Verkehr (MUNV) durchgeführt. Erfasst werden Daten genehmigter oder sich im Verfahren befindlicher Windenergieanlagen ab dem 01.01.2023. Im Datensatz werden tabellarisch sowohl wichtige Kennzahlen zu den beantragten Anlagen als auch Informationen zu den verknüpften Verfahren dargestellt.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) veröffentlicht im Energieatlas NRW (www.energieatlas.nrw.de) die Planungskarte Wind (www.planungwind.nrw.de). Hier werden der aktuelle Ausbaustand der Windenergie in NRW sowie die Ergebnisse der Flächenanalyse Windenergie 2023 veröffentlicht. Zahlreiche Planungskarten zu Siedlung, Artenschutz, Natur und Landschaft, Gewässer, Infrastruktur, Verkehr und Wald grenzen über das Ausschlussverfahren die Flächensuche für den weiteren Ausbau der Windenergie ein. Über die Windhöffigkeiten lässt sich ein Ertragspotenzial für geplante Windenergieanlagen abschätzen. In der hier zum download zur Verfügung gestellten gdb und der mxd sind alle Layer der Planungskarte Wind enthalten, für die eine Freigabe zur Datenweitergabe vorliegt. Die Potenzialflächen der Flächenanalyse Windenergie NRW (LANUK 2023) finden Sie hier: https://open.nrw/dataset/2350e4dd-8455-4498-b8dd-5581a335d539.
Dargestellt werden Potenzialflächen in zwei Varianten aus der Flächenanalyse Windenergie NRW des LANUK (2023). Dies beinhaltet Potenzialflächen für die Windenergienutzung sowie Potenzialflächen inklusive zusätzliche Flächenpotenziale in den naturschutzrechtlich nicht streng geschützten Teilflächen der Bereiche zum Schutz der Natur (BSN).
"Informationen zum Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen (NRW) Die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie in Deutschland werden durch Bundesrecht festgelegt. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) gibt bundeseinheitliche Flächenziele für alle Bundesländer vor. Bundesweit sollen 2 % der Landesfläche für Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden. Nordrhein-Westfalen (NRW) muss einen Anteil von 1,8 % seiner Landesfläche, also rund 61.400 Hektar bereitstellen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat im Landesentwicklungsplan (LEP) festgelegt, dass das Erreichen der Windenergie-Flächenziele des WindBG über die Regionalplanung sichergestellt wird. Zu diesem Zweck wurden regionale Flächenziele definiert. Die im Rahmen der Regionalplanung ausgewiesenen Bereiche werden in NRW als Windenergiebereiche (WEB) bezeichnet. Darüber hinaus können Kommunen zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung ausweisen. Hierbei kann es sich um bereits länger bestehende Planungen (ehemalige Konzentrationszonen) oder neue, im Rahmen der sogenannten Positivplanung nach Baugesetzbuch (BauGB) ausgewiesene Flächen handeln, die die bestehenden WEB der Regionalplanung ergänzen. Bitte beachten Sie bei diesem Datensatz: Die Windenergiebereiche der Regionalplanung sind bislang in den Planungsregionen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster rechtskräftig. Weitere WEB werden veröffentlicht, sobald die jeweiligen Regionalplanungsverfahren abgeschlossen sind. Die kommunalen Windenergieflächen werden ohne Gewähr auf Vollständigkeit im Energieatlas NRW dargestellt. aber nicht als Geodaten veröffentlicht. Hinweise zur Nutzung der Geodaten: Die zeichnerischen Festlegungen der Regionalpläne basieren auf Kartengrundlagen im Maßstab 1:50.000 und sind nicht parzellenscharf, sondern generalisiert dargestellt. Aussagekraft entfalten die Daten erst durch die korrekte Kombination mit den jeweils gültigen Planzeichen und der passenden topografischen Hintergrundkarte. Eine Nutzung außerhalb des vorgesehenen Maßstabsbereichs oder ohne passenden topografischen Bezug kann zu Fehlinterpretationen führen. Die zur Verfügung gestellten Geodaten dienen ausschließlich zur unverbindlichen, informellen Information. Rechtsverbindlich ist nur die vom jeweiligen Regionalrat beschlossene zeichnerische Festlegung (s. Niederlegungsexemplar) im Maßstab 1:50.000. Die bereitgestellten Daten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Gleichwohl wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen übernommen. Bei Rückfragen zur planerischen Aussage oder zur Interpretation der regionalplanerischen Festlegungen wenden Sie sich bitte an die zuständige Regionalplanungsbehörde."
Der Ausbau der Windenergie ist von entscheidender Bedeutung, um die Energieversorgung nachhaltiger zu gestalten und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Das am 28.12.2023 in Kraft getretene Bürgerenergiegesetz NRW (BürgEnG) soll die Akzeptanz von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Gemeinden für diesen Ausbau steigern, indem es die rechtliche Grundlage für eine finanzielle Beteiligung an neu geplanten Windenergieanlagen schafft. Die Online-Transparenzplattform (www.transparenzplattform.nrw.de) informiert über neue Vorhaben im Anwendungsbereich des BürgEnG und die jeweiligen Beteiligungsmodelle. Sie ist Teil des Energieatlas NRW (www.energieatlas.nrw.de), der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) bereitgestellt wird. In der Excel-Tabelle sind alle auf der Transparenzplattform veröffentlichten Daten zu den Vorhaben und den einzelnen Windenergieanlagen enthalten.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) führt seit dem Jahr 2012 Potenzialstudien zu erneuerbaren und klimafreundlichen Energien in NRW durch. Folgende Energien wurden betrachtet: Bioenergie, Geothermie, industrielle Abwärme, Kraft-Wärme-Kopplung, Photovoltaik Dach, Photovoltaik Freifläche, Pumpspeicherkraft, Solarthermie, Warmes Grubenwasser, Wasserkraft und Windenergie. Die Ergebnisse sind in verschiedenen Fachberichten unter https://www.lanuk.nrw.de veröffentlicht und werden im Fachinformationssystem Energieatlas NRW (www.energieatlas.nrw.de) aufbereitet dargestellt. Die Excel-Tabelle fasst die Ergebnisse aller Studien zusammen.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) stellt im Energieatlas NRW (www.energieatlas.nrw.de) die Standorte der Erneuerbaren Energien, der fossilen Kraftwerke und der Elektrotankstellen in NRW dar. Folgende Energieträger werden dargestellt: Biomasse/Bioenergie, Deponiegas, Grubengas, Klärgas, Photovoltaik Freifläche, Wasserkraft, Windenergie, Windenergieanlagen in Planung, stillgelegte Windenergieanlagen, E-Tankstellen, Braunkohle, Steinkohle, Erdgas, Mineralöl, Müllverbrennungsanlagen, Grubenwasser, Industrielle Abwärme und KWK-relevante Industriestandorte. Die Excel-Tabelle fasst die Standorte aller Energieträger zusammen
Die Karte zeigt die mittlere Windgeschwindigkeit in 100 m Höhe über Grund. Diese wurde NRW-weit in einer Auflösung von 100 x 100 m modelliert und mit den Erträgen bestehender Windenergieanlagen in NRW validiert. Die mittlere Windgeschwindigkeit ist ein Durchschnittswert der über das Jahr auftretenden Windgeschwindigkeiten. Die mittlere Windgeschwindikeit gibt einen Hinweis darüber, wie ein Standort für die Windenergienutzung geeignet ist.
Die Karte zeigt die mittlere Windgeschwindigkeit in 225 m Höhe über Grund. Diese wurde NRW-weit in einer Auflösung von 100 x 100 m modelliert und mit den Erträgen bestehender Windenergieanlagen in NRW validiert. Die mittlere Windgeschwindigkeit ist ein Durchschnittswert der über das Jahr auftretenden Windgeschwindigkeiten. Die mittlere Windgeschwindikeit gibt einen Hinweis darüber, wie ein Standort für die Windenergienutzung geeignet ist.