Dieser WMS-Dienst des Wupperverbandes enthält Elemente der Siedlungswasserwirtschaft (Klärwerke, Sammler, Sonderbauwerke, Entwässerungssysteme), sowie die Einzugsgebiete der Klärwerke und Einleitungen im Einzugsgebiet der Wupper.
Der WMS-Dienst des Wupperverbands enthält Infomationen über den Ufer- und Sohlverbau, die Strukturgüte (ein-, drei- und fünfbändrig), die Gewässergüte nach Landesmessungen, sowie die Saprobie und Allgemeine Degradation, in Bezug auf Makrozoobenthos, der Fließgewässer im Einzugsgebiet der Wupper.
In diesem Dienst wird der Stand der Umsetzung der Maßnahmenpläne für die WRRL (Europäische Wasserrahmenrichtlinie) im Wupperverbandsgebiet dokumentiert. Unterschieden wird nach der Einstufung der Machbarkeit der jeweiligen Maßnahme im Jahr 2000 sowie nach dem Stand der Umsetzung in den Folgejahren. Ab einem Maßstab von 1:20.000 werden die zu den Maßnahmen gehörigen Piktogramme eingeblendet. Zusätzlich sind die Gebiete der drei Planungseinheiten im Einzugsgebiet der Wupper dargestellt.
Der WMS-Dienst des Wupperverbandes enthält die Oberflächengewässer im Einzugsgebiet der Wupper (Fließgewässer, Talsperren) inklusive deren Einzugsgebiete, Gewässerbeschriftungen und Gewässerverrohrungen im Einzugsgebiet der Wupper, sowie die Sülz-Überleitung.
Der WMS-Dienst des Wupperverbands enthält Bauwerke (Querhindernisse, Fischaufstiege, Hochwasserrückhaltebecken), Messstellen (Fische, nach WRRL, Pegel, Niederschlagsstationen, Wassertemperatur, Physikalisch-/chemische Messstellen) in und neben den Gewässern des Einzugsgebiet der Wupper.
Der Datensatz "Landschaftsschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Landschaftsschutzgebiete, zum anderen Restflächen aus Landschaftsschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW in der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadt Wuppertal" vom 30.01.1975 und der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Stadt Düsseldorf und im Kreis Düsseldorf-Mettmann" vom 02.06.1971 (LandschaftsschutzVOen) festgelegt worden waren. Letztere Verordnung galt für die am 01.01.1975 in die Stadt Wuppertal eingemeindeten Ortsteile Schöller und Dönberg. (Mit der Festlegung der Landschaftsschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Landschaftsschutzgebiete aus Verordnungen des Landes aufgehoben. Es existieren jedoch noch zahlreiche Restflächen, die nach wie vor den Status eines Landschaftsschutzgebietes nach einer LandschaftsschutzVO haben, z. B. einige Parks in den Innenstadtbereichen.) Die räumlichen Geltungsbereiche der Landschaftsschutzgebiete wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografischen Linien des Liegenschaftskatasters flurstücksscharf konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten planungsrechtlichen Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsschutzgebietes herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Seltene, einzelfallbezogene Fortführungen des Datenbestandes (im Mittel ca. einmal pro Jahr) erfolgen aufgrund von Bebauungsplanverfahren und damit verbundenen Änderungen des Flächennutzungsplans. Eine umfangreiche Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftsschutzgebiete eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Der Datensatz "Naturschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der seit 1995 gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Naturschutzgebiete, zum anderen zwei Flächen bzw. Restflächen von Naturschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW durch Einzelverordnungen festgelegt worden waren (Naturschutzgebiet "Hardthöhle" von 1966, Restfläche des ursprünglichen 1996 festgelegten Naturschutzgebietes "Herichhauser Bach"). Mit der Festlegung der Naturschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Naturschutzgebiete aus den früheren Einzelverordnungen des Landes aufgehoben. Die räumlichen Geltungsbereiche der Naturschutzgebiete wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografischen Linien des Liegenschaftskatasters flurstücksscharf konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten planungsrechtlichen Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Naturschutzgebietes herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Die Geltungsbereiche der Wuppertaler Naturschutzgebiete sind seit 03/2005 planungsrechtlich gesehen unverändert. Eine einzelfallbezogene Fortführung des Datenbestandes ist theoretisch möglich, wegen des hohen Stellenwertes der Naturschutzgebiete aber unwahrscheinlich. Eine umfangreichere Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Naturschutzgebiete eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Der Datensatz "Kindertageseinrichtungen Wuppertal" umfasst die Bestandsdaten zu den Kindertageseinrichtungen (Kitas) aller Träger im Wuppertaler Stadtgebiet (Stand 12/2024 insgesamt 205 Kitas). Die Daten werden vom zuständigen Fachbereich (Stabsstelle) "Bedarfsplanung" des Stadtbetriebs 202 "Tageseinrichtungen für Kinder – Jugendamt" primär im Fachverfahren "KIT-Office" geführt und laufend aktualisiert. Zur Optimierung der Georeferenzierung und Ergänzung um präsentationsrelevante Attribute wird ein Auszug aus diesen Daten wöchentlich automatisiert in ein Fachverfahren innerhalb des Wuppertaler Navigations- und Datenmanagementsystems WuNDa übernommen. (WuNDa ist ein themenübergreifendes, webbasiertes Geoinformationssystem im Intranet der Stadtverwaltung Wuppertal.) Die Standorte der Kitas werden dabei anhand ihrer Adressen als Punktgeometrien digitalisiert. Als Kartengrundlage dienen die digitale Liegenschaftskarte und die Amtliche Basiskarte ABK. Zu jeder Kita enthält der Datensatz u. a. Kontaktinformationen, einen Hyperlink zur Homepage, das früheste mögliche Aufnahmealter, den zeitlichen Betreuungsumfang pro Woche und einen Hinweis auf einen Schwerpunkt im Bereich der Inklusion (ja oder nein). Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Standorte von Kindertageseinrichtungen eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste" aus Anhang III der Richtline zugeordnet.
Der Datensatz umfasst die Polygone der beiden seit dem 15.02.2009 gültigen Umweltzonen im Wuppertaler Stadtgebiet. Die Festlegung der Umweltzonen erfolgte als Maßnahme des Luftreinhalteplans, die Projektleitung lag bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Seit dem 1. Juli 2014 dürfen die Wuppertaler Umweltzonen nur noch mit Kfz der Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) oder mit einer Ausnahmegenehmigung befahren werden. Die Umringe der Umweltzonen wurden auf der Grundlage der Amtlichen Stadtkarte Wuppertal digitalisiert, einer leicht generalisierten Karte im Maßstab 1:15.000. Bei der Nutzung der Daten mit grundrisstreuen Hintergrundkarten entstehen daher Lageabweichungen in der Größenordnung 10 Meter. Änderungen in der Abgrenzung der Wuppertaler Umweltzonen sind langfristig nicht zu erwarten. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC-BY 4.0) verfügbar.
Der Datensatz "Schulen Wuppertal" umfasst die Bestandsdaten zu den Schulstandorten aller Träger im Wuppertaler Stadtgebiet (Stand 03/2021 insgesamt 128 Schulstandorte) einschließlich Privat-, Förder- und Berufsschulen. Bei Schulen, die an mehreren räumlich getrennten Standorten residieren (z. B. Berufskolleg Barmen), enthält der Datensatz für jeden dieser Standorte einen unabhängigen Eintrag mit eigener ID. Die organisatorische Zusammengehörigkeit solcher Standorte kann nur an der Belegung des Attributs "Name" abgelesen werden. Ursprung des Datensatzes ist eine Zusammenführung und Georeferenzierung von mehreren Datensätzen zu den Wuppertaler Schulen im Jahr 2012. Anlass für diese Arbeiten war die Ableitung von Abstandsflächen rund um die Schulen, die bei der Genehmigung des Betriebs von Spielhallen und Wettbüros zu berücksichtigen sind. Die eigentlich flächenhaften Schulstandorte wurden dabei anhand ihrer Adressen als Punktgeometrien digitalisiert. Als Kartengrundlage dienten die digitale Liegenschaftskarte und die Amtliche Basiskarte ABK. Zu jedem Schulstandort enthält der Datensatz den Namen der Schule, ihre Adresse, den Schultyp, die Trägerkategorie (privat oder Stadt) und - soweit diese informationen bei der Stadtverwaltung Wuppertal vorliegen - auch die Anzahl der Schüler*innen und einen Hyperlink zur Homepage der Schule. Bei den städtischen Grundschulen ist zusätzlich ein Hyperlink zu der von der Stadt herausgegebenen PDF-Schulwegkarte angegeben. Die bedarfsweise Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt durch das Team 102.3201 "Stadtkartographie" mit einem spezifischen Teilsystem des Web-GIS "Wuppertaler Navigations- und Datenmanagementsystem WuNDa“. (WuNDa ist ein themenübergreifendes, webbasiertes Geoinformationssystem im Intranet der Stadtverwaltung Wuppertal.) Die Aktualisierung der Schülerzahlen erfolgt jährlich auf der Grundlage der beim Ressort 206 "Schulen" angeforderten jährlichen Schulstatistik. Der Datensatz ist im Shape-, KML, GeoJSON- und CSV-Format unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.