Umringpolygon der Denkmalbereiche der Stadt Aachen; Die Stadt Aachen verfügt über die beiden Denkmalbereiche "Innenstadt" und "In den Heimgärten". Im Geltungsbereich der neuen Satzung (Satzung für die Erhaltung des Denkmalbereiches "INNENSTADT") sind Änderungen und Eingriffe an Dächern und Fassaden zu öffentlichen Flächen und Straßen (wie zum Beispiel die Vergrößerung von Dachaufbauten oder die Installation von Mobilfunkanlagen), Grundstückseinfriedungen, Parzellenaufteilungen und Straßenführung sowie die Nutzung und Gestaltung von öffentlichen Bereichen von denkmalpflegerischer Bedeutung und damit erlaubnispflichtig. Auch bei Veränderungen, die keine bauordnungsrechtliche Genehmigung brauchen, muss die Untere Denkmalbehörde (Abteilung Denkmalpflege) eingebunden werden! Innerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens wird die Behörde um Stellungnahme gebeten. Diese gilt dann ebenfalls als denkmalrechtliche Erlaubnis. Die Stadt Aachen hat sich entschlossen, die Einmaligkeit der Siedlung "in den Heimgärten" zu schützen. Trotzdem soll es für die Bewohner die Möglichkeit geben, die Hauseinheiten an ihre Wohnbedürfnisse anpassen zu können. Es wurden daher Regeln aufgestellt, die das Maß an Veränderungen bestimmen und gleichzeitig den Siedlungscharakter bewahren sollen.
Solarkataster der Stadt Aachen, Stromerzeugung und Wärmeerzeugung; Stand der Daten: April 2010; Das Solarkataster informiert über die zu erwartende Sonneneinstahlung; es dient Gebäudeeigentümern zur Orientierung. Bei den Daten handelt es sich um Modellergebnisse, die einer unverbindlichen Erstinformation dienen und nicht um exakte Messdaten. Die errechneten Werte können von denen der letztendlich installierten Anlage aufgrund unterschiedlicher Faktoren abweichen. Vor der Installation sollte in jedem Falle ein fachkundiger Berater für eine detaillierte Eignungsprüfung der Dachfläche und der Anschlussmöglichkeiten im Gebäude hinzugezogen werden. Des Weiteren sind vor der Installation die Statik zu prüfen und ggf. Auflagen des Denkmalschutzes zu berücksichtigen.
Daten zu den Knotenpunkten, Rettungspunkten und Schützhütten im Aachener Wald; Die Stadt Aachen hat im Jahr 2015 ein innovatives Knotenpunktsystem für Spaziergänge und Wanderungen im Aachener Wald eingerichtet. Nummerierte Knotenpunkte an 90 Standorten erleichtern den Spaziergängerinnen und Spaziergängern die Planung von Wanderrouten und die Orienterung im Aachener Wald. Im Aachener Wald wurde ein System von Rettungspunkten geschaffen, das die Sicherheit im Wald erhöht. An 37 markanten Punkten im Aachener Wald sind grünweiße Schilder mit einer alternativen Telefonnummer, unter der Sie direkt mit der Leitstelle in Aachen verbunden werden, aufgestellt.
Lage und Höhe der Höhenanschlusspunkte im Bereich des Stadtgebietes Aachen; Zum 01.12.2016 haben die Länder der Bundesrepublik Deutschland eine neue Realisierung des amtlichen geodätischen Raumbezugs eingeführt, den sogenannten integrierten Raumbezug 2016. Damit werden nun einheitliche und hochgenaue Koordinaten für Lage und Höhe sowie Schwerewerte bereitgestellt. In diesem Zusammenhang wurden, nach Auswertung neuester Vermessungsdaten, u.a. die Lagekoordinaten und die Höhenwerte angepasst. Während sich für die Lagekoordinaten keine nennenswerten Änderungen ergaben, haben sich die Höhenwerte in Aachen von +1,5 cm bis +2,0 cm verändert. Die neue Bezeichnung der Höhen lautet "Höhen über Normalhöhen-Null (NHN) im DHHN2016".
Nutzungsbedingungen: Die Daten können gemäß der "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Folgender Quellenvermerk ist mindestens anzugeben: Stadt Aachen, Abrufdatum
[...] Das Modell ist im Jahr 2010 (AutoCAD-Modul DGM) erstellt. Beinhaltet das 3D-Höhenlinienmodell über den geplanten Bereich für das Architekturstadtmodell. Die Höhenlinien sind aus den Laserscanbeflogenen Punkten 10m-Raster im automatischen generierungsverfahren ohne der Berücksichtigung der Bruchkanten erstellt (Befliegung im Jahr 2006 durch das Land NRW). Die Höhenlinien sind 3-dimensional und haben den Höhenabstand 0,5m. Sie sind sinnvoll beschriftet. Die 5m Schritte sind in der roten Farbe abgesetzt. Der Bereich wurde durch die Kacheln für das analoge 3D-Stadtmodell abgegrenzt. Dieser umfasst gesamt den inneren Stadtteil Aachen. Zusätzlich sind die Bereiche in die einzelne Kacheln aufgeteilt B-K; 2-7. Die Höhenlinien sind auf die Kacheln geschnitten und sind in den richtigen Ebenen abgelegt, also nach den Quadranten benannt. In dem Bereich der Kacheln ergaben sich folgende Werte für Höhen: Min: 145m, Max: 264m Koordinatenbezugssystem: ETRS89/UTM
Der Datensatz „Rechtsverbindliche Bebauungspläne Stadt Aachen“ stellt die räumlichen Geltungsbereiche der rechtsverbindlichen Bebauungspläne (B-Pläne) der Stadt Aachen in geografischer Form bereit welche nach §2 (1) sowie §10 (3) Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt und genehmigt werden. Der Raumbezug der Geltungsbereiche wird für die etwa 500 B-Pläne in einer SQL-Datenbank verwaltet. Zu jedem Polygon gibt der Datensatz verschiedene Sachinformationen aus. Dazu gehören unter anderem die Nummer und der Name des B-Plans sowie Hyperlinks auf digitale Ausführungen der Begründung, schriftlichen Festsetzung und jeweilige weitere Planbestandteile. Das Datum der Rechtskraft wird ebenfalls hinterlegt. Anpassungen des digitalen Datenbestandes sind lediglich durch den Beschluss neuer Bebauungspläne oder im Fall einer Aufhebung bzw. formellen Änderung eines bestehenden Bebauungsplans zu erwarten. Im Land NRW besteht für die rechtsverbindlichen Bebauungspläne eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der INSPIRE-Richtlinie. Die Daten werden unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht.