Die Karte zeigt Maßnahmen zur Entwicklung und Renaturierung von Fließgewässern und Auen, die als naturräumliche und ökologische Achsen erhalten und verbessert werden sollen. Grundlage sind Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie sowie hydromorphologische Zielsetzungen. Im Fokus stehen Bereiche mit hohem Entwicklungspotenzial, in denen Gewässerräume reaktiviert, Uferbereiche strukturell verbessert und ökologisch wertvolle Auenlebensräume entwickelt werden können.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
| SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
|---|---|---|
| Geldern, Kreis Kleve, Nordrhein-Westfalen, 47608, Deutschland (administrative) (051540012012) | 6.201°/51.467° | 6.421°/51.577° |
| Begrenzungspolygon als WKT |
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| Koordinatensystem |
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Verweise und Downloads
Querverweise (1)
Geodatendienst
WMS Landschaftsbildbewertung (intern) Geldern
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird.
Der WMS-Dienst „Landschaftsbildbewertung“ stellt die Ergebnisse der Landschaftsbildbewertung des Grün- und Freiflächenkonzeptes der Stadt Geldern dar. Der Dienst bündelt mehrere thematische Rasterlayer, wie folgt:
Landschafts-/Natur- und Artenschutz; Landschaftsbild und Erholung; Landwirtschaft und Trockenverbund;
Forst-/Waldentwicklung und Biotopverbund; Gewässerentwicklung.
Die einzelnen Layer bilden unterschiedliche fachliche Aspekte der Landschaftsbewertung ab und liefern eine Bewertungsgrundlage für Planung, Abwägung und Fachanwendungen.
Nutzung
| Nutzungsbedingungen |
Nutzung der Daten nur nach Rücksprache mit dem Dateneigentümer |
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| Zugriffsbeschränkungen |
Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(h) der INSPIRE-Richtlinie: h) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf den Schutz von Umweltbereichen Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(a) der INSPIRE-Richtlinie: a) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Verfahren von Behörden |
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| Anwendungs-einschränkungen |
Nur nach Absprache mit den Dateneigentümern. |
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