Der WFS (Web Feature Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Objekten im Vektorformat. An einen WFS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WFS eingebunden wird. Dieser WFS-Dienst stellt auf dem Standard XPlanung alle verfügbaren Inhalte (Bebauungspläne, Satzungen und örtliche Bauvorschriften, Flächennutzungspläne und Landschaftspläne) mit dem Planstatus "in Aufstellung" dar; entweder nur den Umring der verschiedenen Pläne oder aber den komplett erfassten Inhalt der verschiedenen Pläne. Die Darstellung ist angelehnt an die Planzeichenverordnung des Bundes (aus dem Jahr 1990) mit den notwendigen Ergänzungen. Die umfangreiche Attributierung kann mittels GetFeatureInfo abgefragt werden. Dieser Dienst wird bereitgestellt über die xPlanBox (GNU AGPLv3; Sourcecode: https://gitlab.opencode.de/diplanung/ozgxplanung; vom Provider geänderter Sourcecode: https://gitlab.opencode.de/krzn/xplansyn-wms-workspace).
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
| SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
|---|---|---|
| Kreis Wesel, Nordrhein-Westfalen, Deutschland (administrative) (05170) | 6.292°/51.389° | 6.941°/51.817° |
| Begrenzungspolygon als WKT |
|---|
| Koordinatensystem |
|---|
Verweise und Downloads
Querverweise (3)
Geodatensatz
Bebauungspläne Kreis Wesel
Dieser Datensatz umfasst Instrumente der Gemeinde, um die städtebauliche Entwicklung zu steuern und damit verbindliche Regeln für das Bauen und die Nutzung von Flächen festlegen.
Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche
Ordnung für einen bestimmten genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes. Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Kommune beschließt einen Bebauungsplan als Satzung. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt, was in der Kommune wie und wo gebaut werden darf und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. So werden zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht-überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen, das erlaubte Maß der Versiegelung, die Flächen für Nebenanlagen und Garagen, die Verkehrsflächen, die Flächen für Kindergärten und Schulen oder auch Grünflächen.
Ein Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit Legende und textlichen
Festsetzungen. Zu jedem Bebauungsplan gehört mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen aber auch weitere Unterlagen wie ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen.
Zusätzlich enthält der Datensatz Satzungen, welche die Kommune eigenständig erlassen. Darin werden spezifische baurechtliche Regeln für bestimmte Bereiche festgelegt, um die städtebauliche Entwicklung zu steuern.
Ein weiterer Inhalt des Datensatzes sind örtliche Bauvorschriften. Diese gehen über das grundsätzliche Planungsrecht im Bebauungsplan hinaus und sollen das Ortsbild wahren.
In Geoportalen wird entweder eine Übersicht über die Ausdehnung oder auch die Darstellung der Festsetzungen der Bebauungspläne, Satzungen und örtlichen Bauvorschriften dargestellt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt entweder als Umring des Geltungsbereichs mit georeferenzierten Rasterdaten (der Inhalte) oder als kompletter Inhalt (Vektordaten) der Bebauungspläne, Satzungen und örtlichen Bauvorschriften; beides nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Die kompletten rechtsverbindlichen Inhalte sind jeweils als „Scan der Urkunde“ verfügbar (meist direkt downloadfähig) als pdf-Datei.
Geodatensatz
Flächennutzungspläne Kreis Wesel
Der Flächennutzungsplan (FNP) wird für das gesamte Gemeindegebiet festgelegt. Dieser ist ein vorbereitender Bauleitplan nach § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Es wird die grundsätzliche Art der Bodennutzung festgelegt. Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage für die detaillierteren Bebauungspläne und dient der langfristigen Stadtentwicklung.
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern für Behörden verbindliche Hinweise zur Entscheidung über Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen gibt. Flächennutzungspläne sind somit für die Entwicklung konkretisierender Planwerke, wie Bebauungspläne bindend.
Der Flächennutzungsplan umfasst die zeichnerische Darstellung und eine schriftliche Begründung. Im Geoportal wird der Geltungsbereich als Vektorobjekt mit georeferenzierter Rasterdatei (zeichnerische Darstellung) präsentiert oder die zeichnerische Darstellung wird vektoriell in Form von Objekten dargestellt. In beiden Fällen ist die Begründung als pdf-Datei dem Objekt angehangen.
Geodatensatz
Landschaftspläne Kreis Wesel
Der Landschaftsplan (LP) ist ein kommunales Fachplanungsinstrument im Naturschutz, das den Ist-Zustand von Natur und Landschaft analysiert, Ziele für Schutz, Pflege und Entwicklung festlegt und konkrete Maßnahmen beschreibt, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die biologische Vielfalt und das Landschaftsbild zu erhalten oder zu verbessern. Der Landschaftsplan enthält Karten und Textteile mit Festsetzungen zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft, Biotopverbund und Entwicklungsmaßnahmen, um die Schönheit und Eigenart der Natur für heutige und zukünftige Generationen zu sichern.
Die Aufstellung eines kommunalen Landschaftsplans ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) geregelt. Die Landschaftsplanung obliegt dem Kreis Wesel als untere Naturschutzbehörde erarbeitet die Pläne. Die Bezirksregierung Düsseldorf, als höhere Naturschutzbehörde, ist für die Überwachung und Prüfung zuständig.
Im Geoportal Niederrhein liegen die Geltungsbereiche der Landschaftspläne als Objekte vor, die Karten und Textteile sind im pdf-Fortmat angehangen und können runtergeladen werden. Als georeferenzierte Rasterdatei ist die Festsetzungskarte eingebunden. Zusätzlich werden (zukünftig) einzelne Bestandteile (wie Natur-, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, etc.) des Landschaftsplans als eigenständige Vektorobjekte eingebunden.
Der Landschaftsplan (LP) ist ein kommunales Fachplanungsinstrument im Naturschutz, das den Ist-Zustand von Natur und Landschaft analysiert, Ziele für Schutz, Pflege und Entwicklung festlegt und konkrete Maßnahmen beschreibt, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die biologische Vielfalt und das Landschaftsbild zu erhalten oder zu verbessern. Der Landschaftsplan enthält Karten und Textteile mit Festsetzungen zu geschützten Teilen, Biotopverbund und Entwicklungsmaßnahmen, um die Schönheit und Eigenart der Natur für heutige und zukünftige Generationen zu sichern.
Die Aufstellung eines kommunalen Landschaftsplans ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) geregelt. Die Landschaftsplanung obliegt dem Kreis Wesel als untere Naturschutzbehörde erarbeitet die Pläne. Die Bezirksregierung Düsseldorf, als höhere Naturschutzbehörde, ist für die Überwachung und Prüfung zuständig.
Im Geoportal Niederrhein liegen die Geltungsbereiche der Landschaftspläne als Objekte vor, die Karten und Textteile sind im pdf-Fortmat angehangen und können runtergeladen werden. Als georeferenzierte Rasterdatei ist die Festsetzungskarte eingebunden. Zusätzlich werden (zukünftig) einzelne Bestandteile (wie Natur-, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, etc.) des Landschaftsplans als eigenständige Vektorobjekte eingebunden.
Der Landschaftsplan (LP) ist ein kommunales Fachplanungsinstrument im Naturschutz, das den Ist-Zustand von Natur und Landschaft analysiert, Ziele für Schutz, Pflege und Entwicklung festlegt und konkrete Maßnahmen beschreibt, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die biologische Vielfalt und das Landschaftsbild zu erhalten oder zu verbessern. Der Landschaftsplan enthält Karten und Textteile mit Festsetzungen zu geschützten Teilen, Biotopverbund und Entwicklungsmaßnahmen, um die Schönheit und Eigenart der Natur für heutige und zukünftige Generationen zu sichern.
Die Aufstellung eines kommunalen Landschaftsplans ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) geregelt. Die Landschaftsplanung obliegt dem Kreis Wesel als untere Naturschutzbehörde erarbeitet die Pläne. Die Bezirksregierung Düsseldorf, als höhere Naturschutzbehörde, ist für die Überwachung und Prüfung zuständig.
Im Geoportal Niederrhein liegen die Geltungsbereiche der Landschaftspläne als Objekte vor, die Karten und Textteile sind im pdf-Fortmat angehangen und können runtergeladen werden. Als georeferenzierte Rasterdatei ist die Festsetzungskarte eingebunden. Zusätzlich werden (zukünftig) einzelne Bestandteile (wie Natur-, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, etc.) des Landschaftsplans als eigenständige Vektorobjekte eingebunden.
Kontakt
Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
| Klassifikation des Dienstes |
Dienst für den Zugriff auf Objekte (WFS, ATOM, API Features etc.) |
|---|
| Art des Dienstes |
Download-Dienste |
|---|
| Version |
OGC:WFS 1.1.0 OGC:WFS 2.0 |
|---|
Operation
| Name der Operation | Beschreibung der Operation | Aufruf der Operation |
|---|---|---|
| GetCapabilities | https://xplanservices.krzn.de/wesel/xplansyn-wfs/services/xplansynwfspre?Service=WFS&Version=2.0.0&Request=GetCapabilities | |
| DescribeFeatureType | https://xplanservices.krzn.de/wesel/xplansyn-wfs/services/xplansynwfspre? | |
| GetFeature | https://xplanservices.krzn.de/wesel/xplansyn-wfs/services/xplansynwfspre? |
| GetCapabilities Dokument |
|---|
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