Schonbezirke werden als ordnungsbehördliche Verordnung durch die Bezirksregierung ausgewiesen. Ein Fischschonbezirk kann festgesetzt werden für Gewässer oder Gewässerteile, die für die Erhaltung des Fischbestandes in seiner Gesamtheit oder für bestimmte Fischarten, Neunaugen, zehnfüßige Krebse oder Muscheln von besonderer Bedeutung sind. Es können auch Gewässer oder Gewässerteile, die besonders geeignete Laich- und Aufwuchsplätze für Fische sind, als Laichschonbezirk ausgewiesen werden. Ferner besteht die Möglichkeit, als ordnungsbehördliche Verordnung auch Gewässerteile, die als Winterlager für Fische besonders geeignet sind, als Fischschonbezirk auszuweisen.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
| SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
|---|---|---|
| 5.867°/50.324° | 9.461°/52.531° |
| Koordinatensystem |
|---|
Verweise und Downloads
Nutzung
| Nutzungsbedingungen |
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| Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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| Anwendungs-einschränkungen |
keine |
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Kontakt
Fachinformationen
Zusatzinformationen
| Veröffentlichung |
Internet |
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| Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
|---|
Konformität
| Spezifikation der Konformität | Spezifikationsdatum | Grad der Konformität | Geprüft mit |
|---|---|---|---|
| INSPIRE Data Specification on Habitats and Biotopes - Technical Guidelines | 10.12.2013 | ||
| VERORDNUNG (EG) Nr. 1089/2010 DER KOMMISSION vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten | 08.12.2010 |
Datenformat
| Name | Version | Kompressionstechnik | Spezifikation |
|---|---|---|---|
| Shape | n.a. |
Schlagworte
| INSPIRE-Themen | Lebensräume und Biotope |
| INSPIRE - Räumlicher Anwendungsbereich | Regional |
| ISO-Themenkategorien | Biologie Oberflächenbeschreibung Umwelt |
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