Der Verursacher von Eingriffen in Natur und Landschaft ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neugestaltet ist (§15 Abs. 2 BNatSchG). In dem Kompensationsverzeichnis sind gesetzlich nur die Kompensationsmaßnahmen zu veröffentlichen, die größer als 500 m² sind. Darüber hinaus nimmt der Kreis Herford auch Kompensationsmaßnahmen schon ab 200 m² im Verzeichnis auf und veröffentlicht sie.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
| SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
|---|---|---|
| 8.396°/52.043° | 8.932°/52.28° |
| Koordinatensystem |
25832
|
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Kontakt
Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
| Art des Dienstes |
WMS |
|---|
Operation
| Name der Operation | Beschreibung der Operation | Aufruf der Operation |
|---|---|---|
| GetCapabilities | https://geoportal.kreis-herford.de/wms/Kompensationsverzeichnis?request=GetCapabilities&service=WMS&version=1.3.0 |
| GetCapabilities Dokument |
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Zusatzinformationen
| Herstellungszweck |
Die unteren Naturschutzbehörden führen ein Verzeichnis über die durchgeführten Kompensationsmaßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Dieses Verzeichnis ist im Internet zu veröffentlichen. Die unteren Naturschutzbehörden sind hierzu nach § 34 Abs. 1 und 3 Landesnaturschutzgesetz verpflichtet. |
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