Die Karte zeigt die Lärmbelastung entsprechend den Anforderungen der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990. Dargestellt ist der A-bewertete Beurteilungspegel für den Beurteilungszeitraum Tag (von 6 Uhr – 22 Uhr). Die RLS 90 war bis vor kurzem für die Planungsgenehmigung nach deutschem Recht maßgeblich und wurde durch die RLS 19 abgelöst.
Beschreibung
Aktualität des Datensatzes
| Erstellung |
01.01.2017 |
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| Pflege- und Aktualisierungsintervall |
unregelmäßig |
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| Erläuterung zum Pflegeintervall |
Im Rahmen der Umsetzung der EG Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) werden in Abständen von max. 5 Jahren Lärmkartierungen durchgeführt. In Gelsenkirchen erfolgt dies seit 2007. In diesem Rahmen werden zusätzlich auch weitere Lärmkartern, z.B. nach RLS 90, erzeugt. |
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Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
| SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
|---|---|---|
| 6.98°/51.47° | 7.16°/51.64° |
| Koordinatensystem |
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Nutzung
| Nutzungsbedingungen |
Kein Zugang stadtintern: Unbeschränkter Zugang. Nutzungsbedingungen stadtintern: gebührenfrei - Keine Vervielfältigung und Verbreitung; Es gelten die Nutzungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen (URL: https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/Buergerservice/Onlinedienste/Geoportal/Nutzungsbedingungen.aspx) gebührenfrei |
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| Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten Zugriffsbeschränkungen |
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| Anwendungs-einschränkungen |
Kein amtlicher Nachweis - Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit |
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Kontakt
Fachinformationen
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