In der freien Landschaft ist das Reiten auf allen privaten Straßen und Wegen gestattet. Das Reiten im Wald ist nur auf den nach der Straßenverkehrsordnung speziell dafür ausgeschilderten Reitwegen erlaubt. Darüber hinaus dürfen in den Waldgebieten der Städte Velbert, Heiligenhaus und Wülfrath auch private Straßen und Fahrwege beritten werden. Diese erweiterte Befugnis gilt grundsätzlich auch in den Waldgebieten der Städte Erkrath, Mettmann und Haan, jedoch nicht in den dortigen Waldflächen des Neandertals. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
| SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
|---|---|---|
| 6.77°/51.06° | 7.17°/51.38° |
| Koordinatensystem |
25832
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Nutzung
| Nutzungsbedingungen |
keine |
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| Zugriffsbeschränkungen |
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| Anwendungs-einschränkungen |
Die Daten unterliegen dem Urheberrecht. Jede Vervielfältigung bedarf einer Genehmigung des Kreises Mettmann. |
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Kontakt
Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
| Identifikator |
Reitewege KME |
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| Digitale Repräsentation |
Vektor |
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Vektorformat
| Topologieinformation | Geometrietyp | Elementanzahl |
|---|---|---|
| Fachliche Grundlage |
Die Daten wurden von den kreisangehörigen Städten und weiteren Institutionen zur Verfügung gestellt. |
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