Die Karte stellt Flächen dar, die sich aufgrund der Biotoptypenkartierung, Luftbildauswertung und Waldfunktionskarten besonders zur Waldentwicklung eignen. Ziel ist es, defizitäre oder naturferne Waldbereiche durch Aufforstungen und begrünte Korridore zu vernetzen und in Bereichen wertvoller Laubwaldbestände naturnahe Laubmischwälder zu fördern. Dadurch sollen bestehende Laubwaldflächen arrondiert und verbunden sowie langfristig klimaangepasste Waldstrukturen entwickelt werden.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
| SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
|---|---|---|
| Geldern, Kreis Kleve, Nordrhein-Westfalen, 47608, Deutschland (administrative) (051540012012) | 6.201°/51.467° | 6.421°/51.577° |
| Begrenzungspolygon als WKT |
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| Koordinatensystem |
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Verweise und Downloads
Querverweise (1)
Geodatendienst
WMS Landschaftsbildbewertung (intern) Geldern
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird.
Der WMS-Dienst „Landschaftsbildbewertung“ stellt die Ergebnisse der Landschaftsbildbewertung des Grün- und Freiflächenkonzeptes der Stadt Geldern dar. Der Dienst bündelt mehrere thematische Rasterlayer, wie folgt:
Landschafts-/Natur- und Artenschutz; Landschaftsbild und Erholung; Landwirtschaft und Trockenverbund;
Forst-/Waldentwicklung und Biotopverbund; Gewässerentwicklung.
Die einzelnen Layer bilden unterschiedliche fachliche Aspekte der Landschaftsbewertung ab und liefern eine Bewertungsgrundlage für Planung, Abwägung und Fachanwendungen.
Nutzung
| Nutzungsbedingungen |
Nutzung der Daten nur nach Rücksprache mit dem Dateneigentümer |
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| Zugriffsbeschränkungen |
Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(h) der INSPIRE-Richtlinie: h) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf den Schutz von Umweltbereichen Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(a) der INSPIRE-Richtlinie: a) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Verfahren von Behörden |
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| Anwendungs-einschränkungen |
Nur nach Absprache mit den Dateneigentümern. |
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