Geodatensatz
Digitale Orthophotos (DOP) dokumentieren den Landschaftszustand zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie enthalten vollständig alle aus der "Vogelperspektive" sichtbaren Landschaftsinformationen, ohne dass diese bereits selektiert oder strukturiert worden sind. Die Digitalen Orthophotos beinhalten georeferenzierte Rasterdaten differentiell entzerrter Luftbilder der Vermessungsverwaltungen der Bundesländer. Sie haben eine Bodenauflösung von 20 cm, werden in 2km x 2km Kacheln in einer der Georeferenzierungen Gauß-Krüger im jeweiligen Streifen oder UTM in jeweiliger Zone als unkomprimierte TIFF mit 24 bit Farbtiefe (ausnahmsweise schwarz-weiße DOP als Interimslösung) vorgehalten.
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Nutzungsbedingungen
Die Daten sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden nur gegen Entgelt abgegeben. Es gelten die Regelungen der Richtlinie über Gebühren für die Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV-Gebührenrichtlinie – AdV-GR) vom 23.09.2015 (Version 3.0): http://www.adv-online.de/AdV-Produkte/Bezugsbedingungen/. Bundesbehörden und Nutzungsberechtigten im Sinne des § 3 VGeoBund werden die Daten auf Grundlage des Vertrages über die kontinuierliche Übermittlung von amtlichen digitalen Geobasisdaten der Länder zur Nutzung im Bundesbereich vom 28.12.2015 (VGeoBund) zur Verfügung gestellt, siehe GMBl. 2016, Nr. 25, S. 481. Für den Erwerb von Nutzungsrechten wenden Sie sich bitte an die Zentrale Stelle Geotopographie der AdV/Dienstleistungszentrum des Bundes für Geoinformation und Geodäsie am Bundesamt für Kartographie und Geodäsie: http://www.geodatenzentrum.de/geodaten/gdz?l=kontakt. Der Quellenvermerk ist zu beachten.
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