Das Emissionskataster Luft enthält Informationen über die anthropogenen Emissionen in NRW. Dieser Datensatz umfasst verschiedene Emissionskataster, die sich auf unterschiedliche Emittenten beziehen. Diese Emissionskataster sind in die Kategorien: Kfz: Emissionen von Kraftfahrzeugen, Offroad: Emissionen von Offroad-Geräten, bemannt und unbemannt, Flug: Emissionen aus dem Flugverkehr, Schiff: Emissionen aus der Schifffahrt, HuK: Emissionen aus Haus- und Kleinfeuerungsanlagen unterteilt. Jedes Emissionskataster enthält separate Datensätze, die sich auf verschiedene Jahre beziehen. Diese Jahresangaben sind entscheidend für die Interpretation der Daten: Bezugsjahr: Das erste Jahr, das in einem Datensatznamen erscheint, ist das Jahr der Berechnung. Es dient als Grundlage für die Emissionsdaten. Prognosejahre: Alle weiteren Jahreszahlen im Namen eines Datensatzes sind Prognosen, die auf Basis des Bezugsjahres erstellt wurden. Diese Prognosen geben eine Einschätzung der zukünftigen Emissionsentwicklung.
Die Höhenfestpunkte (HFP) dienen der physischen Realisierung und Sicherung des bundesweit einheitlichen Höhenbezugssystems. Sie stellen den amtlichen Höhenbezugsrahmen dar. Die Höhenfestpunkte sind in eine erste und zweite Ordnung unterteilt. Abhängig von der Ordnung unterscheiden sich die Mess- und Berechnungsverfahren sowie die Genauigkeit der Höhenfestpunkte. HFP der 3. Ordnung werden in AFIS noch geführt aber nicht mehr gepflegt, ihre Höhenangaben sind ohne Gewähr. Die Höhenangaben der Höhenfestpunkte sind sogenannte „Höhen über Normalhöhennull, NHN“ und beziehen sich auf einen einheitlichen Nullpunkt, der aus dem langjährigen Mittel des Tidehochwassers des Pegels in Amsterdam (Niederlande) abgeleitet wurde. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Datensatz.
Die Historische Amtliche Basiskarte (Historische ABK) deckt den Kartenmaßstab 1:5000 als topographisches Basiskartenwerk ab. Die Historische ABK stellt die Schnittstelle zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Landeskartenwerken dar und wird ausschließlich aus den Informationen des Liegenschaftskatasters (ALKIS) abgeleitet. Am Ende eines Jahres werden die Datenbestände der ABK als Zeitschnitte historisiert und bereitgestellt. Die Jahresschnitte sind ab 2016 verfügbar. Ab 2020 ist die Historische ABK in einer farbigen Signaturierung und einer schwarz-weißen Präsentation als Strichkarte verfügbar. Bis 2019 wurde eine vorläufige schwarz-weiße Präsentation abgleitet, welche als Historische ABK* bezeichnet wird. Das „*“ steht für eine Übergangslösung, bis die ABK komplett und flächendeckend in NRW vorlag. Die ABK* gibt den jeweiligen ABKErfassungsstand der Katasterbehörden in der Signaturierung der ABK wieder. Die Signaturierung zwischen der Historischen ABK und Historischen ABK* unterscheiden sich geringfügig.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Der Datensatz zeigt die Zugehörigkeit der Wuppertaler Stadtbezirke zu den beiden Bundestagswahlkreisen 102 und 103, die Wuppertal betreffen. Der Wahlkreis 102 liegt vollständig im nördlichen Teil von Wuppertal. Der Wahlkreis 103 umfasst die beiden südlichen Wuppertaler Stadtbezirke Cronenberg und Ronsdorf sowie die Städte Remscheid und Solingen. Er ist daher nicht vollständig im Datenbestand enthalten, sondern nur mit seinem Wuppertaler Gebietsanteil. Die beiden Polygone des Datensatzes werden in der kleinräumigen Gliederung der Stadt Wuppertal geführt, einem Knoten- und Kantenmodell der Stadt, das als Raumbezugsbasis der Wuppertaler Kommunalstatistik dient. Innerhalb dieses Systems werden die "Bundestagswahlkreise im Stadtgebiet Wuppertal" aus den Stadtbezirken aggregiert. Die Bundestagswahlkreise in Wuppertal sind langfristig konstant. Änderungen auf der Grundlage eines Änderungsgesetzes zum Bundeswahlgesetz sind zwar grundsätzlich möglich, aber nicht vorhersehbar. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
Der Flächennutzungsplan (FNP) wird für das gesamte Gemeindegebiet festgelegt. Dieser ist ein vorbereitender Bauleitplan nach § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Es wird die grundsätzliche Art der Bodennutzung festgelegt. Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage für die detaillierteren Bebauungspläne und dient der langfristigen Stadtentwicklung. Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern für Behörden verbindliche Hinweise zur Entscheidung über Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen gibt. Flächennutzungspläne sind somit für die Entwicklung konkretisierender Planwerke, wie Bebauungspläne bindend. Der Flächennutzungsplan umfasst die zeichnerische Darstellung und eine schriftliche Begründung. Im Geoportal wird der Geltungsbereich als Vektorobjekt mit georeferenzierter Rasterdatei (zeichnerische Darstellung) präsentiert oder die zeichnerische Darstellung wird vektoriell in Form von Objekten dargestellt. In beiden Fällen ist die Begründung als pdf-Datei dem Objekt angehangen.
Allgemeine Informationen über FISF: Im Laufe des Jahres 2003 wurde der Bereich Forstwirtschaft aus dem DIM (Daten- und Informationssystem des MUNLV) ausgegliedert und wird seither als separates Fachinformationssystem Forstwirtschaft (FISF) weitergeführt. Die entscheidungsrelevanten Daten werden in regelmäßigen Abständen von den Datenführenden Stellen an das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS) übermittelt. Dort, wo die Möglichkeit besteht, wird auf die Fachdatensammlungen der datenführenden Stellen unmittelbar zugegriffen. Das LDS stellt die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Betrieb des FISF zur Verfügung. Es speichert die Daten - soweit erforderlich - in die Datenbank ein und ist verantwortlich für die Steuerung des Betriebsablaufs. Folgende Anwendungen sind im Fachinformationssystem Forstwirtschaft (FISF) enthalten: - Waldschadenserhebung - Rohholzstatistik - Holzeinschlagursachen
„Im Rahmen des Teilprojektes 5 „Entwicklung und ökologische Wertigkeit bestehender Kleientnahmestellen in Salzwiesen als Entscheidungshilfe für die Bewertung zukünftiger Entnahmen“ wurden die während des Zeitraums von 1990 bis 2001 vom NLÖ – Forschungsstelle Küste erhobenen floristischen und vegetationskundlichen Daten ausgewertet. Die Auswertung der mit unterschiedlichen, sich ergänzenden Methoden erhobenen Daten aus den langjährigen Untersuchungen der Forschungsstelle Küste ermöglichen es, einen umfassenden Überblick über Verlandungs- und Wiederbesiedlungsprozesse in Kleientnahmen über einen Zeitraum von nahezu 40 Jahren zu geben. Die Erhebungen in verschiedenen Räumen zeigen, wie wichtig es ist, regionale / ortsspezifische Gesichtspunkte in die Bewertung von Teilräumen einzubeziehen, da sich sowohl Pütten als auch nicht ausgepüttete Salzwiesen aufgrund lokal unterschiedlicher Randbedingungen sehr unterschiedlich entwickelt haben und auch weiter entwickeln werden. […]“
Die Historische Amtliche Basiskarte (Historische ABK) deckt den Kartenmaßstab 1 : 5 000 als topographisches Basiskartenwerk ab. Die Historische ABK stellt die Schnittstelle zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Landeskartenwerken dar und wird ausschließlich aus den Informationen des Liegenschaftskatasters (ALKIS) abgeleitet. Am Ende eines Jahres werden die Datenbestände der ABK als Zeitschnitte historisiert und bereitgestellt. Die Jahresschnitte sind ab 2016 verfügbar. Ab 2020 ist die Historische ABK in einer farbigen Signaturierung und einer schwarz-weißen Präsentation als Strichkarte verfügbar. Bis 2019 wurde eine vorläufige schwarz-weiße Präsentation abgleitet, welche als Historische ABK* bezeichnet wird. Das „*“ steht für eine Übergangslösung, bis die ABK komplett und flächendeckend in NRW vorlag. Die ABK* gibt den jeweiligen ABK-Erfassungsstand der Katasterbehörden in der Signaturierung der ABK wieder. Die Signaturierung zwischen der Historischen ABK und Historischen ABK* unterscheiden sich geringfügig.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Der Ausbau der Windenergie ist von entscheidender Bedeutung, um die Energieversorgung nachhaltiger zu gestalten und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Das am 28.12.2023 in Kraft getretene Bürgerenergiegesetz NRW (BürgEnG) soll die Akzeptanz von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Gemeinden für diesen Ausbau steigern, indem es die rechtliche Grundlage für eine finanzielle Beteiligung an neu geplanten Windenergieanlagen schafft. Die Online-Transparenzplattform (www.transparenzplattform.nrw.de) informiert über neue Vorhaben im Anwendungsbereich des BürgEnG und die jeweiligen Beteiligungsmodelle. Sie ist Teil des Energieatlas NRW (www.energieatlas.nrw.de), der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) bereitgestellt wird. In der Excel-Tabelle sind alle auf der Transparenzplattform veröffentlichten Daten zu den Vorhaben und den einzelnen Windenergieanlagen enthalten.
Der Mobilfunkausbau, besonders in Städten wie Hamm, ist entscheidend für die digitale Infrastruktur und das gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Wachstum. Ein leistungsfähiges Mobilfunknetz ist unverzichtbar in einer vernetzten Welt, wo digitale Kommunikation und Datenübertragung immer bedeutender werden. Hamm profitiert enorm von einem gut ausgebauten Mobilfunknetz, das schnelle Telefonie und den Internetzugang über Mobilgeräte ermöglicht. Dies ist besonders wichtig für Unternehmen, die auf reibungslose Kommunikation angewiesen sind, und für Bürgerinnen und Bürger im Alltag und bei der Arbeit. Mit dem steigenden Bedarf an Mobilfunkdiensten und neuen Technologien wie dem Internet der Dinge und 5G ist ein umfassender Ausbau unerlässlich, um die Nachfrage zu bewältigen und Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit als führender Standort für Innovation und Technologie zu erhalten. Der Datensatz enthält Informationen über die 4G und 5G Mobilfunkabdeckung in der Stadt Hamm.