Dieser Dienst stellt das Thema Bodenschätzung aus ALKIS umgesetzte Daten bereit. Die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters werden im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführt. Im Liegenschaftskataster sind für das Landesgebiet alle Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) nachgewiesen. Der Nachweis der Liegenschaften umfasst ihre Lage, Nutzung, Größe sowie wesentliche topographische Merkmale. Er enthält ebenso Informationen zu Eigentümern, Erbbau- und Nutzungsberechtigten sowie bei landwirtschaftlich genutzten Flächen die Ergebnisse der Bodenschätzung. Die Aufgabe der Führung des Liegenschaftskatasters wurde in Mecklenburg-Vorpommern den unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte (uVGB) übertragen. Die Daten dieser Behörden werden im Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen tagaktuell zu einem Landesdatensatz zusammengeführt und bereitgestellt.
Der Flächennutzungsplan (FNP) wird für das gesamte Gemeindegebiet festgelegt. Dieser ist ein vorbereitender Bauleitplan nach § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Es wird die grundsätzliche Art der Bodennutzung festgelegt. Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage für die detaillierteren Bebauungspläne und dient der langfristigen Stadtentwicklung. Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern für Behörden verbindliche Hinweise zur Entscheidung über Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen gibt. Flächennutzungspläne sind somit für die Entwicklung konkretisierender Planwerke, wie Bebauungspläne bindend. Der Flächennutzungsplan umfasst die zeichnerische Darstellung und eine schriftliche Begründung. Im Geoportal wird der Geltungsbereich als Vektorobjekt mit georeferenzierter Rasterdatei (zeichnerische Darstellung) präsentiert oder die zeichnerische Darstellung wird vektoriell in Form von Objekten dargestellt. In beiden Fällen ist die Begründung als pdf-Datei dem Objekt angehangen.
Als Ersatzmaßnahme für die Anlandung der Erdgasleitung „Europipe“ durch die Accumer Ee ist auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses vom 27.10.1993, ergangen durch das Oberbegamt Clausthal-Zellerfeld, die Renaturierung des Münstersommerpolders bei Dornum vorgesehen. […] Teilbereiche ökologischer Begleituntersuchungen, u. a. Vegetation und Wirbellosenfauna, wurden in Absprache mit der Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“ als koordinierender Behörde dem NLÖ – Forschungsstelle Küste übertragen. Zur Erfassung des Satus quo vor Beginn der geplanten Renaturierungsmaßnahme wurden vom NLÖ – Forschungsstelle Küste im Jahr 1994 umfangreiche Untersuchungen begonnen, deren Ergebnisse im vorliegenden Bericht dargestellt werden. Die Bestandserhebungen umfassen eine vegetationskundliche und floristische Kartierung sowie die Erfassung des Arteninventars und der Abundanz ökologisch bedeutsamer Wirbellosengruppen (Spinnen, Laufkäfer, Wanzen, Zikaden, Regenwürmer, Kleinoligochaeten, aquatische Fauna). […]
Überschwemmungsgebiete sind für den Hochwasser- und Gewässerschutz bedeutende Gebiete, die in ihrer Funktion als natürliche Rückhalteflächen zu erhalten sind; sie werden auf Grundlage eines Hochwasserereignisses, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, ermittelt. Maßnahmen und Veränderungen der Erdoberfläche innerhalb gesetzlicher Überschwemmungsgebiete, bedürfen einer Genehmigung nach § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 113 Landeswassergesetz (LWG) durch die zuständige Behörde. Die Bezirksregierung ist als Obere Wasserbehörde zuständig für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten. Dies erfolgt durch Ordnungsbehördliche Verordnung gemäß § 112 LWG unter Beteiligung der Öffentlichkeit (siehe § 76 WHG). Die so festgesetzten Überschwemmungsgebiete dienen u. a. als Grundlage für die Bauleitplanung der Kommunen. In Überschwemmungsgebieten kann es bzgl. Bebauung Restriktionen geben und ggf. weitere Nutzungseinschränkungen, damit der Wasserabfluss nicht behindert wird. Näheres regeln die jeweiligen Festsetzungsverordnungen. Dieser Datenbestand wird täglich aktualisiert.
Die ALKIS®-Flurkarte enthält sämtliche grafischen Informationen über die Grenzen und Nummern der Flurstücke, Gebäude, Hausnummern, Straßennamen und Lagebezeichnungen, Orts- und Flurnamen, Verwaltungsgrenzen, Gewässernamen, Grenzen und Bezeichnungen der Nutzungsarten, ausgewählte topographische Informationen, Grenz-, Gebäude - und Vermessungspunkte. Sie ist ein Bestandteil des bundeseinheitlichen Datenmodells des Amtlichen Katasterinformationssystems ALKIS® (AAA Anwendungsschema 7.1.2), welches die fachliche Grundlage für Inhalt und Aufbau des Liegenschaftskatasters liefert. Sie wird standardmäßig in Farbe ausgegeben. Informationen zu den bestellbaren Produkten der Flurkarte entnehmen Sie bitte auf der Internetseite https://www.ldbv.bayern.de/produkte/liegenschaftsinformationen/flurkarte.html. Bitte beachten Sie, dass in Gebieten, in denen ein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz durchgeführt wird, die Vermessungsverwaltung nicht katasterführende Behörde ist und somit nicht über die aktuellen Liegenschaftsinformationen verfügt. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Ämter für Ländliche Entwicklung.
Dieser Layer bildet die Grenzen der Forstbetriebsbezirke (FBB) innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen ab. Forstbetriebsbezirke sind die Reviere der Regionalforstämter von Wald und Holz NRW. Einige FBB bewirtschaften den landeseigenen Staatswald, andere betreuen vor allem private und kommunale Waldbesitzerinnen und -besitzer. Forstbetriebsbezirke werden durch eine Försterin oder einen Förster geleitet und haben folgende, allgemeine Aufgaben: Wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Waldbewirtschaftung Planung, Durchführung und Überwachung von Holzernte-, Waldpflege- und Bauarbeiten im Wald wie z.B. Bau und Unterhaltung von Waldwegen Forstpolizeiliche Aufsicht über das jeweilige Gebiet Prüfung, Begleitung und Abnahme förderfähiger Maßnahmen im Wald Wahrnehmung betriebswirtschaftlicher, organisatorischer und administrativer Aufgaben des FBB Kontakt zu Behörden, privaten Waldbesitzerinnen und -besitzern, politischen Instanzen, Umweltorganisationen und Verbänden etc. Öffentlichkeitsarbeit und waldpädagogische Angebote
Nutzungsbedingungen: Die Daten können gemäß der "Datenlizenz Deutschland Namensnennug 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Folgender Quellenvermerk ist mindestens anzugeben: Land NRW, Abrufdatum
Hier werden Points of Interest (POI) der Kreise Kleve und Wesel sowie der Stadt Krefeld dargestellt. Der WFS-Dienst steht tagesaktuell zur Verfügung. Der Web Feature Service (WFS) enthält eine Sammlung von Punktobjekten aus den Themenbereichen - soziale Einrichtungen - Behinderteneinrichtungen - Gesundheit - Glaubenseinrichtungen - Behörden - Verkehr - Kultur - Tourismus - Gewerbe - Rund ums Tier - Sport und Freizeit - Sonstiges Attribute sind unter anderen Name, POI-Kategorien, Postleitzahl, Gemeindename und -nummer, Kreis, Straße/Hausnummer, Internet-URL und Bemerkung (Zusatzinformation). Erläuterung zum Fachbezug: Aus dem Themenkatalog sind in jeder Gemeinde unterschiedliche Kategorien erfasst worden. Einige Themen haben in manchen Gemeinden einen älteren Bearbeitungsstand. Zurzeit werden in der Stadt Krefeld die Daten aktuell gehalten und in verschiedenen Geoportalen und GIS-Projekten verwendet.
Umringpolygon der Denkmalbereiche der Stadt Aachen; Die Stadt Aachen verfügt über die beiden Denkmalbereiche "Innenstadt" und "In den Heimgärten". Im Geltungsbereich der neuen Satzung (Satzung für die Erhaltung des Denkmalbereiches "INNENSTADT") sind Änderungen und Eingriffe an Dächern und Fassaden zu öffentlichen Flächen und Straßen (wie zum Beispiel die Vergrößerung von Dachaufbauten oder die Installation von Mobilfunkanlagen), Grundstückseinfriedungen, Parzellenaufteilungen und Straßenführung sowie die Nutzung und Gestaltung von öffentlichen Bereichen von denkmalpflegerischer Bedeutung und damit erlaubnispflichtig. Auch bei Veränderungen, die keine bauordnungsrechtliche Genehmigung brauchen, muss die Untere Denkmalbehörde (Abteilung Denkmalpflege) eingebunden werden! Innerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens wird die Behörde um Stellungnahme gebeten. Diese gilt dann ebenfalls als denkmalrechtliche Erlaubnis. Die Stadt Aachen hat sich entschlossen, die Einmaligkeit der Siedlung "in den Heimgärten" zu schützen. Trotzdem soll es für die Bewohner die Möglichkeit geben, die Hauseinheiten an ihre Wohnbedürfnisse anpassen zu können. Es wurden daher Regeln aufgestellt, die das Maß an Veränderungen bestimmen und gleichzeitig den Siedlungscharakter bewahren sollen.
Badegewässer NRW - Stammdaten Messstelle - Bewertung nach EG Badegewässerrichtlinie: Entsprechend der EG-Badegewässerrichtlinie (Richtlinie 2006/7/EG) werden die EG-Badegewässer zum Schutz der Badenden auf bakterielle Belastungen während der Badesaison untersucht. Bei der Überwachung der Badegewässer steht der Schutz der Badenden im Vordergrund. Die Richtlinie gilt für Gewässer, in denen das Baden durch die Überwachungsbehörden ausdrücklich gestattet wird und bei denen mit einer großen Zahl von Badenden zu rechnen ist. Für die Bewertung werden von den zuständigen Behörden mindestens alle vier Wochen an den gemeldeten Badestellen Proben entnommen. Die Bewertung erfolgt jedes Jahr auf Basis der Werte (Intestinale Enterokokken und Escherichia Coli) der zurückliegenden vier Jahre mit Hilfe einer 90- bzw. 95-Perzentil-Bewertung. Die hier bereitgestellten Geodaten werden im Format Shape (shp) und Geopackage (gpkg) bereitgestellt und jährlich im Frühjahr aktualisiert. Sie enthalten Punktdaten der Badestellen mit den Bewertungen für das jeweilig zurückliegende Jahr. Außerdem enthalten ist ein Datensatz der zugehörigen Gewässerflächen.