Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Dieser Dienst beinhaltet alle "Verwaltungsgrenzen" aus ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) mit allen Attributen (wie. z.B. Gemarkungsgrenzen). Dieser Dienst ist tagesaktuell. Hier werden Kreis-, Gemeinde und Gemarkungsgrenzen am Niederrhein dargestellt.
Hier erhalten Sie die Kindergärten und Kindertagsstätten im Gebiet vom Kreis Viersen, Kreis Wesel, Kreis Kleve und der Stadt Krefeld und angehöriger Städte und Gemeinden.
Dieser Datensatz beinhaltet die historischen Adressen für die Stadt Krefeld und für die Kreise Kleve, Wesel und Viersen. Diese Daten sind nur intern verfügbar. Quelldatenbestand für Hausnummern & Straßennamen. Der Dienst ist tagesaktuell.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Dieser Web Map Service (WMS) stellt georeferenzierte Bilddaten für die Freizeitinformationen zu Radknotenpunkten, Radrouten, Reitrouten, Reitwege, Reitwege-pflichtgebiete in den Kreisen Kleve, Viersen und Wesel sowie der Stadt Krefeld und außerdem zu den Wanderwegen in den Kreisen Kleve und Wesel bereit und ermöglicht die Einzelabfrage von georeferenzierten Sachdaten (FeatureInfos).
Dieser Datensatz beinhaltet die fiktiven Adressen für die Stadt Krefeld und für die Kreise Kleve, Wesel und Viersen. Quelldatenbestand für Hausnummern & Straßennamen. Der Dienst ist tagesaktuell.
Dieser Datensatz beinhaltet die vergebenen Adressen für die Stadt Krefeld und für die Kreise Kleve, Wesel und Viersen. Quelldatenbestand für Hausnummern & Straßennamen. Der Dienst ist tagesaktuell.
Dieser Datensatz beinhaltet die geplanten Adressen die Stadt Krefeld und der Kreise Kleve, Wesel und Viersen. Diese Daten sind nur intern verfügbar. Quelldatenbestand für Hausnummern & Straßennamen. Der Dienst ist tagesaktuell.
Der Flächennutzungsplan (FNP) wird für das gesamte Gemeindegebiet festgelegt. Dieser ist ein vorbereitender Bauleitplan nach § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Es wird die grundsätzliche Art der Bodennutzung festgelegt. Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage für die detaillierteren Bebauungspläne und dient der langfristigen Stadtentwicklung. Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern für Behörden verbindliche Hinweise zur Entscheidung über Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen gibt. Flächennutzungspläne sind somit für die Entwicklung konkretisierender Planwerke, wie Bebauungspläne bindend. Der Flächennutzungsplan umfasst die zeichnerische Darstellung und eine schriftliche Begründung. Im Geoportal wird der Geltungsbereich als Vektorobjekt mit georeferenzierter Rasterdatei (zeichnerische Darstellung) präsentiert oder die zeichnerische Darstellung wird vektoriell in Form von Objekten dargestellt. In beiden Fällen ist die Begründung als pdf-Datei dem Objekt angehangen.
Dieser Datensatz umfasst Instrumente der Gemeinde, um die städtebauliche Entwicklung zu steuern und damit verbindliche Regeln für das Bauen und die Nutzung von Flächen festlegen. Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen bestimmten genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes. Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Kommune beschließt einen Bebauungsplan als Satzung. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt, was in der Kommune wie und wo gebaut werden darf und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. So werden zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht-überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen, das erlaubte Maß der Versiegelung, die Flächen für Nebenanlagen und Garagen, die Verkehrsflächen, die Flächen für Kindergärten und Schulen oder auch Grünflächen. Ein Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit Legende und textlichen Festsetzungen. Zu jedem Bebauungsplan gehört mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen aber auch weitere Unterlagen wie ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. Zusätzlich enthält der Datensatz Satzungen, welche die Kommune eigenständig erlassen. Darin werden spezifische baurechtliche Regeln für bestimmte Bereiche festgelegt, um die städtebauliche Entwicklung zu steuern. Ein weiterer Inhalt des Datensatzes sind örtliche Bauvorschriften. Diese gehen über das grundsätzliche Planungsrecht im Bebauungsplan hinaus und sollen das Ortsbild wahren. In Geoportalen wird entweder eine Übersicht über die Ausdehnung oder auch die Darstellung der Festsetzungen der Bebauungspläne, Satzungen und örtlichen Bauvorschriften dargestellt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt entweder als Umring des Geltungsbereichs mit georeferenzierten Rasterdaten (der Inhalte) oder als kompletter Inhalt (Vektordaten) der Bebauungspläne, Satzungen und örtlichen Bauvorschriften; beides nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Die kompletten rechtsverbindlichen Inhalte sind jeweils als „Scan der Urkunde“ verfügbar (meist direkt downloadfähig) als pdf-Datei.
Dieser Dienst enthält die Starkregengefahrenkarten der Stadt Jüchen und stellt die Niederschlagsbelastung des Stadtgebietes für verschiedene Starkregenereignisse dar, unter anderem ein 30. und ein 100. Jährliches Regenereignis. Zweck dieser Karten ist es den Bürgerinnen und Bürgern, die Punkte aufzuzeigen, welche Ortslagen, Straßen und sogar einzelne Häuser besonders durch Starkregenereignisse betroffen sind. Eine Garantie bzw. einen Schutz vor Starkregen kann diese Karte nicht darstellen, es gibt vielmehr eine Hilfestellung bei der Betrachtung, ob Eigensicherungsmaßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger, erforderlich sein könnten. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:500.000 zur Verfügung.