Die vorliegende Arbeit fasst die Ergebnisse aus den Jahren 1967 bis 1972 zusammen. Die Belastung der Weser erfolgt zunächst durch organische Stoffe, die durch aerobe Mikroorganismen abgebaut werden können und damit den Sauerstoffhaushalt der Weser in Anspruch nehmen. Der mittlere Sauerstoffgehalt der Weser, Wümme und Lesum war von 1967 bis 1972 im Allgemeinen gut bis ausreichend, abgesehen von Brake, wo besonders 1969 und 1971 häufig Werte unter 4 mg/l auftraten. Sie weisen hier auf eine starke organische Belastung hin. Im Sommer sinken die Sauerstoffgehalte bei Brake sogar zeitweise auf 2 mg/l ab, so dass die Weser an dieser Stelle keine weitere organische Belastung und keine Temperaturerhöhung mehr verträgt. Insgesamt gesehen ist die Weser jedoch noch in der Lage, die organische Schmutzlast bis zur Mündung abzubauen. Die Fracht der Weser an Phospaten hat ab 1967 etwas abgenommen, desgleichen die Gesamtstickstoffbelastung. Die Phosphatfracht der Weser ist 1972 allerdings wieder leicht angestiegen. Bezüglich der Ammonium-Ionen zeigte sich 1971 ein verbesserter Zustand gegenüber den Jahren 1969/1970. Im Jahre 1972 ist jedoch wieder eine Verschlechterung eingetreten. Die Werte der Sauerstoffzehrung (48 h und 120 h) weisen für Veckerhagen, Petershagen, Mittelsbüren und Brake auf eine starke Abwasserbelastung hin. Zur anorganischen Belastung der Weser tragen die Salze aus den Kalibergwerken am Oberlauf, die Salzlaugen aus den Kavernenausspülungen und die Sulfate aus der Titandioxid- und Düngemittelherstellung bei. Mit dem Industrieabwasser werden oft Spuren von Schwermetallen abgeleitet. Die Salzfracht der Weser ist im Vergleich zu anderen deutschen Flüssen sehr hoch und besonders in den letzten Jahren von 1969 bis 1972 kontinuierlich angestiegen. Messwerte von Schwermetallen für die Weser bei Bremen werden mitgeteilt. Sie geben bezüglich der Trinkwassergewinnung aus dem Weserwasser z. Zt. Zu keiner Besorgnis Anlass. Die Rest-ß-Aktivitäten erreichen nur in wenigen Fällen in der Weser nachweisbare Werte. Die Wassertemperaturen zeigen noch keine weitergehende Belastung der Weser, Wümme und Lesum an. Ein Vergleich der Weser, Lesum und Wümme mit verschiedenen deutschen Flüssen wird angestellt.
Die vorliegende Arbeit fasst die Ergebnisse aus den Jahren 1967 bis 1972 zusammen. Die Belastung der Weser erfolgt zunächst durch organische Stoffe, die durch aerobe Mikroorganismen abgebaut werden können und damit den Sauerstoffhaushalt der Weser in Anspruch nehmen. Der mittlere Sauerstoffgehalt der Weser, Wümme und Lesum war von 1967 bis 1972 im Allgemeinen gut bis ausreichend, abgesehen von Brake, wo besonders 1969 und 1971 häufig Werte unter 4 mg/l auftraten. Sie weisen hier auf eine starke organische Belastung hin. Im Sommer sinken die Sauerstoffgehalte bei Brake sogar zeitweise auf 2 mg/l ab, so dass die Weser an dieser Stelle keine weitere organische Belastung und keine Temperaturerhöhung mehr verträgt. Insgesamt gesehen ist die Weser jedoch noch in der Lage, die organische Schmutzlast bis zur Mündung abzubauen. Die Fracht der Weser an Phospaten hat ab 1967 etwas abgenommen, desgleichen die Gesamtstickstoffbelastung. Die Phosphatfracht der Weser ist 1972 allerdings wieder leicht angestiegen. Bezüglich der Ammonium-Ionen zeigte sich 1971 ein verbesserter Zustand gegenüber den Jahren 1969/1970. Im Jahre 1972 ist jedoch wieder eine Verschlechterung eingetreten. Die Werte der Sauerstoffzehrung (48 h und 120 h) weisen für Veckerhagen, Petershagen, Mittelsbüren und Brake auf eine starke Abwasserbelastung hin. Zur anorganischen Belastung der Weser tragen die Salze aus den Kalibergwerken am Oberlauf, die Salzlaugen aus den Kavernenausspülungen und die Sulfate aus der Titandioxid- und Düngemittelherstellung bei. Mit dem Industrieabwasser werden oft Spuren von Schwermetallen abgeleitet. Die Salzfracht der Weser ist im Vergleich zu anderen deutschen Flüssen sehr hoch und besonders in den letzten Jahren von 1969 bis 1972 kontinuierlich angestiegen. Messwerte von Schwermetallen für die Weser bei Bremen werden mitgeteilt. Sie geben bezüglich der Trinkwassergewinnung aus dem Weserwasser z. Zt. Zu keiner Besorgnis Anlass. Die Rest-ß-Aktivitäten erreichen nur in wenigen Fällen in der Weser nachweisbare Werte. Die Wassertemperaturen zeigen noch keine weitergehende Belastung der Weser, Wümme und Lesum an. Ein Vergleich der Weser, Lesum und Wümme mit verschiedenen deutschen Flüssen wird angestellt.
Die Gewässerstationierungskarte mit den zugehörigen Verzeichnissen bildet die Grundlage für eine bundesweit abgestimmte Systematik für die Zuweisung von Daten und Informationen zu Fließgewässern, stehenden Gewässern und deren Einzugsgebiete. Zudem ist sie auf die Anwendung der automatisierten Datenverarbeitung, wie geografische Informationssysteme, Datenbanken, etc., abgestellt. Sie basiert auf den Regelungen der "Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung" der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) aus dem Jahre 2005.
Die Gewässerstationierungskarte mit den zugehörigen Verzeichnissen bildet die Grundlage für eine bundesweit abgestimmte Systematik für die Zuweisung von Daten und Informationen zu Fließgewässern, stehenden Gewässern und deren Einzugsgebiete. Zudem ist sie auf die Anwendung der automatisierten Datenverarbeitung, wie geografische Informationssysteme, Datenbanken, etc., abgestellt. Sie basiert auf den Regelungen der "Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung" der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) aus dem Jahre 2005.
Heilwasser zählt zu den klassischen Naturheilmitteln. Es entstammt unterirdischen Wasservorkommen und weist je nach Herkunft einen natürlichen Gehalt an Mineralstoffen und Spurenelementen auf. Durch Festsetzungen von Heilquellenschutzgebieten sollen staatlich anerkannte Heilquellen vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge werden qualitative Schutzzonen ausgewiesen. Üblicherweise erfolgt eine Untergliederung in die Zonen I-III, wie bei Trinkwasserschutzgebieten. Bei älteren Schutzgebieten finden sich auch Zonen IV und V. In diesem Kartenlayer werden die festgesetzten Heilquellenschutzgebiete dargestellt. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.
Heilwasser zählt zu den klassischen Naturheilmitteln. Es entstammt unterirdischen Wasservorkommen und weist je nach Herkunft einen natürlichen Gehalt an Mineralstoffen und Spurenelementen auf. Durch Festsetzungen von Heilquellenschutzgebieten sollen staatlich anerkannte Heilquellen vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge werden qualitative Schutzzonen ausgewiesen. Üblicherweise erfolgt eine Untergliederung in die Zonen I-III, wie bei Trinkwasserschutzgebieten. Bei älteren Schutzgebieten finden sich auch Zonen IV und V. In diesem Kartenlayer werden die geplanten Heilquellenschutzgebiete dargestellt. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.
Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung werden Wasserschutzgebiete festgesetzt. Für die in NRW meist unterirdisch gewonnenen Wässer werden Grundwasserschutzgebiete, ansonsten Trinkwassertalsperrenschutzgebiete abgegrenzt. Wasserschutzgebiete sind in Zonen untergliedert. In diesem Kartenlayer werden die festgesetzten Trinkwasserschutzgebiete dargestellt. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.
Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung werden Wasserschutzgebiete festgesetzt. Für die in NRW meist unterirdisch gewonnenen Wässer werden Grundwasserschutzgebiete, ansonsten Trinkwassertalsperrenschutzgebiete abgegrenzt. Wasserschutzgebiete sind in Zonen untergliedert. In diesem Kartenlayer werden die geplanten Trinkwasserschutzgebiete dargestellt. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.
WMS-Dienst mit den Wasserschutzgebieten des Landes Nordrhein-Westfalen. Dargestellt werden die geplanten und festgesetzten Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.