Die Stadt Köln bietet auf ihrer offiziellen Webseite eine öffentlich zugängliche interaktive Karte an, auf der alle Unterkünfte, in denen Geflüchtete in Köln untergebracht sind oder untergebracht werden, verzeichnet sind. Über folgenden Link kann jeder darauf zugreifen: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/flucht-einwanderung/wo-werden-in-koeln-gefluechtete-untergebracht Die Karte enthält verschieden Arten der Unterbringung, darunter mobile Wohneinheiten, Notaufnahmen, Notunterkünfte, Systembauten, Wohnheime und Wohnungen. In den Legenden der Unterkünfte auf der Karte sind zusätzlich Informationen wie Adresse, Kontaktdaten und Anzahl der verfügbaren Unterkunftsplätze aufgeführt.
Ob Ubierring, Rochusstraße oder Friesenplatz: Über diese interaktive Karte erfahren Sie mehr zu den Namen aller eingetragenen Straßen und Plätze in Köln. Durch einen Klick auf eine farbig markierte Straße oder einen Platz erhalten Sie weitere Informationen wie zum Beispiel den Zeitpunkt der Benennung oder nach wem oder was benannt wurde.
Dieser Datensatz besteht aus Bilddateien (Tif-Dateien mit gleichnamigen tfw-Dateien) des Stadtkartenwerks Köln optimiert für den Maßstab 1:20.000 in den Farbvarianten orange, light und grau. Sie ermöglichen das Einbinden der Stadtkarte in GIS-Systeme, so dass dort eine Hintergrundkarte mit festem Maßstab zur Verfügung steht. Im Gegensatz zu WMS-Diensten, in denen die Beschriftung automatisiert, maßstabsbezogen und ggf. selektiv erfolgt, ist in den vorliegenden Rasterdateien die Kartenbeschriftung vollständig. Der Datensatz kann über Offene Daten Köln heruntergeladen werden (siehe DOWNLOAD-LINKS). Mitarbeiter*innen der Stadt Köln können die Datei direkt von der Geobasisdat-Ablage herunterladen.
Die Stadt Köln bietet auf ihrer offiziellen Webseite eine öffentlich zugängliche interaktive Karte an, auf der alle Unterkünfte, in denen Geflüchtete in Köln untergebracht sind oder untergebracht werden, verzeichnet sind. Über folgenden Link kann jeder darauf zugreifen: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/flucht-einwanderung/wo-werden-in-koeln-gefluechtete-untergebracht Die Karte enthält verschieden Arten der Unterbringung, darunter mobile Wohneinheiten, Notaufnahmen, Notunterkünfte, Systembauten, Wohnheime und Wohnungen. In den Legenden der Unterkünfte auf der Karte sind zusätzlich Informationen wie Adresse, Kontaktdaten und Anzahl der verfügbaren Unterkunftsplätze aufgeführt.
Die Stadt Köln bietet auf ihrer offiziellen Webseite eine öffentlich zugängliche interaktive Karte an, auf der alle Unterkünfte, in denen Geflüchtete in Köln untergebracht sind oder untergebracht werden, verzeichnet sind. Über folgenden Link kann jeder darauf zugreifen: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/flucht-einwanderung/wo-werden-in-koeln-gefluechtete-untergebracht Die Karte enthält verschieden Arten der Unterbringung, darunter mobile Wohneinheiten, Notaufnahmen, Notunterkünfte, Systembauten, Wohnheime und Wohnungen. In den Legenden der Unterkünfte auf der Karte sind zusätzlich Informationen wie Adresse, Kontaktdaten und Anzahl der verfügbaren Unterkunftsplätze aufgeführt.
Uns ist die Sicherheit aller Besucher*innen der Kölner Stadien ein wichtiges Anliegen. Da in der Vergangenheit Menschen durch Flaschen- und Dosenwürfe verletzt wurden, hat unser Stadtrat die Kölner Stadtordnung (KSO) so beschlossen, dass im Umfeld des „RheinEnergie“-Stadions, des Südstadions und des Stadions im Sportpark Höhenberg bei Veranstaltungen ein striktes Glas-, Glasflaschen- und Dosenverbot herrscht. Dies gilt ab drei Stunden vor Beginn und bis zwei Stunden nach Ende einer Veranstaltung. Dies betrifft nicht nur Fußballspiele in den genannten Stadien, sondern auch weitere Veranstaltungen, wie zum Beispiel Konzerte. An den Zugangsbereichen zu den Glasverbotszonen können Besucher*innen ihre Glasflaschen und Dosen problemlos in Containern der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) entsorgen. Bei Risikopartien kann es sein, dass Sperren eingerichtet werden. Mitarbeitende von privaten Sicherheitsdiensten kontrollieren dann die Einhaltung des Verbotes. Die Mitarbeitenden unseres Kommunalen Ordnungsdienstes überwachen die Einhaltung des Glasverbotes innerhalb der Verbotszonen und ahnden Verstöße.
Stadionumfeld Gemäß unserer städtischen Allgemeinverfügung vom 4. August 2016 erstreckt sich das Glas-, Glasflaschen- und Dosenverbot bei Heimspielen des 1. FC Köln sowie anderen Fußballpartien im "RheinEnergie"-Stadion ebenso ab drei Stunden vor Spielbeginn und drei Stunden nach Spielende auf die im Bereich um die Stadien gelegenen Gastronomien und Kioske nördlich und südlich der Aachener Straße, denen der Verkauf von Glasflaschen und Getränkedosen beziehungsweise der Ausschank in Gläsern untersagt ist. Das Verbot erstreckt sich bei den Straßen im Grenzbereich jeweils auf beide Straßenseiten. Dieser Datensatz zeigt die Verbotszonen von Glas-, Glasflaschen- und Dosen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Stadt Köln (siehe INFO-LINK).
Dieser Geodatensatz enthält Informationen zu den Baudenkmälern in der Stadt Köln. Die Kölner Denkmalliste umfasst derzeit etwa 10.000 Positionen. Sie enthält unter anderem Informationen zur Lage (Stadtteil, Straße und Hausnummer), eine Bezeichnung, das Datum des Eintrags als Denkmal gemäß Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) und die Denkmallistennummer.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß §5 Baugesetzbuch (BauGB) die vorhandene und geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln wurde zuletzt im Jahr 1982 aufgestellt. Seitdem wurden mehrere Änderungen durchgeführt und in das Planwerk eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten, sondern ist behördenverbindlich. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden kann. Rechtswirksam ist allein der vom Stadtrat beschlossene und von der Bezirksregierung bestätigte Plan. Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurden einige Darstellungen angepasst. Der vorliegende Dienst kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen FNP abweichen.